Nachbar betritt die Wohnung ohne Einverständnis und schlägt zu. Die Vermieterin tut nichts.

  • Hallo zusammen,
    ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist. Sonst kann es gerne verschoben werden.

    Wir sind relativ neu in unserer Mietwohnung. Über uns wohnt eine Familie mit 2 kleinen Kindern. Kinder müssen spielen. Keine Frage, darum geht es auch nicht.

    Die Lärmbelästigung durch die Familie ist so enorm, dass einige Mieter im Haus schon ausgezogen sind. Das habe ich von der Vormieterin auch schriftlich.

    Vor 3 Wochen haben wir 2x Ruhe in Treppenhaus gebrüllt. Es war unerträglich.

    Daraufhin hämmerte es an unserer Hintertür. Wir waren nicht mal dazu in der Lage diese zu öffnen, da flog diese schon auf, der Familienvater versuchte einzudringen, brüllte

    meinen Lebensgefährten mit "Motherfucker" an und schlug mit der Faust zu.

    Da ich mit an der Tür war, habe ich mich von Innen dagegen geworfen. So konnte der Mann nicht richtig zuschlagen und mein Lebensgefährte blieb unverletzt.

    Die Polizei wurde gerufen. Anzeige konnten wir (laut Polizei) nur wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung erstatten, denn mein Lebensgefährte hatte keine sichtbaren Verletzungen. Und der Versuch der Körperverletzung sei - laut Polizei - nicht strafbar.

    NIEMAND will uns helfen. Die Vermieterin sagt es sei nicht ihr Problem.

    Wir haben schon 3 Anwälte angerufen. Da wir auf Rechtsbeihilfe angewiesen sind, werden wir abgewimmelt.

    Wer könnte uns noch helfen? Wir müssen hier in Angst leben. Diesmal war es die Faust, die zuschlug. Was wird das Nächste sein?

  • Die Vermieterin sagt es sei nicht ihr Problem.

    Damit hat sie recht.

    Und der Versuch der Körperverletzung sei - laut Polizei - nicht strafbar.

    Dann haben die Damen und/oder Herren ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

    Strafgesetzbuch § 223
    Körperverletzung

    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

  • Da wir auf Rechtsbeihilfe angewiesen sind, werden wir abgewimmelt.

    Dann geht zum Amtsgericht und fragt nach einen Beratungsschein, der kostet nur ca. 10-15€ und damit werdet ihr dann auch beraten. Das ein Anwalt grundsätzlich erstmal keine kostenlose Beratung geben möchte ist nicht verwunderlich. Daher der Beratungsschein.

    Damit hat sie recht.

    Lärmbelästigungen vom Nachbarn können auch eine Mietminderung rechtfertigen. Dazu muss aber ein Lärmprotokoll geführt werden. Die Höhe bei sowas einzuschätzen ist schwierig und sollte von einem Anwalt übernommen werden.

    Jedoch muss der Vermieter die laute Partei weder Kündigen oder anders sanktionieren, das obliegt ganz dem Vermieter.

    Im Notfall (auch wenn kein Umzug in Frage kommt) muss man selbst die Gerichte bemühen und seine Besitzrechte an der Wohnung gerichtlich geltend machen, sodass ein Richter dem anderen Mieter seine Grenzen aufzeigt und es auch eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung gibt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Dann geht zum Amtsgericht und fragt nach einen Beratungsschein, der kostet nur ca. 10-15€ und damit werdet ihr dann auch beraten. Das ein Anwalt grundsätzlich erstmal keine kostenlose Beratung geben möchte ist nicht verwunderlich. Daher der Beratungsschein.

    Genau das haben wir getan und nennt sich Rechtsbeihilfe. ;)Diese setzt sich zusammen aus der Beratungshilfe und ggf. (falls nötig) Prozesskostenhilfe. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Anwälte hier kein Interesse daran zu haben scheinen, da es - laut Aussage einer Kanzlei - beim hiesigen Amtsgericht extrem umständlich und langwierig wäre, das Ganze "einzulösen".

    Ansonsten finde ich es einfach nur erstaunlich, dass es kein Kündigungsgrund oder sonst etwas sein soll, wenn der eine Mieter beim Anderen Hausfriedensbruch begeht und dann auch noch zuschlägt. =O

  • Ansonsten finde ich es einfach nur erstaunlich, dass es kein Kündigungsgrund oder sonst etwas sein soll, wenn der eine Mieter beim Anderen Hausfriedensbruch begeht und dann auch noch zuschlägt.

    Man muss hier immer zwischen Miet- und Strafrecht unterscheiden. Die Tatsache, dass der Nachbar den Lebensgefährden beleidigt, geht den Vermieter (so hart, wie das klingt) nichts an. Das betrifft Euch und den Nachbarn.

    Anders könnte der versuchte Zugang zur Wohnung und der ruhestörende Lärm beurteilt werden. Hierüber sollte Protokoll geführt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ansonsten finde ich es einfach nur erstaunlich, dass es kein Kündigungsgrund oder sonst etwas sein soll, wenn der eine Mieter beim Anderen Hausfriedensbruch begeht und dann auch noch zuschlägt.

    Das verstehst du falsch. Das sind Kündigungsgründe, sicher sogar Gründe für eine fristlose Kündigung.

    Aber du kannst den Vermieter nicht verpflichten das dieser eine Kündigung ausspricht. Das liegt im freien ermessen vom Vermieter.

    Dann solltest du dich an einen Mietverein wenden, das kostet zwar wieder erstmal Geld ist aber auf Dauer günstig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Wer könnte uns noch helfen? Wir müssen hier in Angst leben. Diesmal war es die Faust, die zuschlug. Was wird das Nächste sein

    ...zuschlagen wollte! Es wurde lt.deiner Aussage niemand verletzt, und somit keine Anzeige wegen Körperverletzung . Gab es möglicherweise eine verbale Bedrohung?

  • ...zuschlagen wollte! Es wurde lt.deiner Aussage niemand verletzt, und somit keine Anzeige wegen Körperverletzung . Gab es möglicherweise eine verbale Bedrohung?

    Laut meiner Aussage und dem tatsächlichen Ablauf, konnte er nicht RICHTIG zuschlagen, so dass niemand verletzt wurde. Heißt: er HAT zugeschlagen, aber eben nicht richtig getroffen. Somit war es keine Drohung, sondern der Versuch eine Körperverletzung. Und die ist, wie wir inzwischen erfahren haben, eben doch strafbar.

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