Kleine Reparaturkosten immer 99 €

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    Wegen der kleine Reparaturklausel bis 100 € bekomme ich bei jeder Reparatur eine Rechnung über 99.36€ +/- cents. Sei es ein Wasserhahn wechseln oder mehrere gleichzeitig, halt was auch immer anfällt. Ich wohne nun seit über 12 Jahren in der gleichen Wohnung. Jetzt ist durch Kalk der Waschmaschine Wasserhahn dicht, die Armatur in der Badewanne und in der Küche leckt. Vor ca 4 Jahren wurde die Armatur des Handwaschbecken gewechselt für 99.36. Meine jetzige Anfrage beim Vermieter für die Armatur der Badewanne und in der Küche + Waschmaschinen Wasserhahn soll angeblich auch wieder unter 100 € fallen und er würde jemanden vorbeischicken.

    Ich komme mir etwas veräppelt vor von daher meine Frage ob ich da etwas unternehmen kann?

    lg

  • Ich komme mir etwas veräppelt vor von daher meine Frage ob ich da etwas unternehmen kann?

    Lass dir die Originalrechnung der Firma vorlegen.

    Wobei man, um solche Kosten zu vermeiden, einiges auch selbst machen könnte.

    Dichtungen auswechseln zum Beispiel oder ab und zu Wasserhähne entkalken.

    Stell doch die Kleinreparaturklause mal ein.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (3. Oktober 2018 um 17:37)

  • Dichtungen auswechseln zum Beispiel oder ab und zu Wasserhähne entkalken.

    Soweit mir bekannt ist, zählen Schäden durch Kalk auch nicht zu den Kleinreparaturen, weil der Schaden ja innerhalb der Armatur liegt und der Mieter darauf keinen unmittelbaren Zugriff hat.

    Zudem gibt es doch auch eine jährliche Höchstgrenze für sowas?

    Lass dir die Originalrechnung der Firma vorlegen.

    Der wohl beste Anfang.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Soweit mir bekannt ist, zählen Schäden durch Kalk auch nicht zu den Kleinreparaturen, weil der Schaden ja innerhalb der Armatur liegt und der Mieter darauf keinen unmittelbaren Zugriff hat.

    Das gilt eigentlich für alles worauf der Mieter keinen unmittelbaren Zugriff, das ist wörtlich zu nehmen, hat.


    Zudem gibt es doch auch eine jährliche Höchstgrenze für sowas?

    Darum meine Frage nach der genauen Klausel.

  • unter Punkt Nr. 6 steht:

    Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 100 € und der dem Mieter dadurch entstehende jährlicher Aufwand 6% der Jahres Bruttokaltmiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen u.a. das beheben kleiner Schäden an den installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz - und Koch Einrichtungen, den Fenster - und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden u.a.

  • Meine jetzige Anfrage beim Vermieter für die Armatur der Badewanne und in der Küche + Waschmaschinen Wasserhahn soll angeblich auch wieder unter 100 € fallen und er würde jemanden vorbeischicken.

    Zu beachten! Es wird jede Reparatur für sich abgerechnet, d.h. ohne Gesamtbetrag der Reparaturrechnungen.