Mietminderung wegen rausgerissener Badewanne?

  • Hallo an alle

    Ich habe seid 1.3.2011 eine Wohnung angemietet von der ich den schlüssel schon im Februar bekommen habe für sehr nötige Renovierungsarbeiten. Nun sind mir anfang februar sehr viele Mängel aufgefallen die ich alle taggleich per fax der hausverwaltung gemeldet habe. Unter anderem ein defekter Spükasten der Toilette der dauerhaft undicht ist und zu wenig spülleistung erbringt sodass die toilette und alle anderen anschlüssen verstopft sind. Das Fäkalwasser ist also immer in der Badewanne wieder hochgetreten. Dazu kommt das neben dem abfluss der Badewanne rostflecken vorhanden waren die sich nun am 7.3.2011 zu einem loch entwickelt haben durch dem eine ganze badewannenfüllung unter die badewanne austreten konnte. Diesen schaden habe ich sofort gemeldet und einen tag später kam auch schon eine firma um alles zu reparieren bzw eine neue badewanne einzusetzen. Nun kann ich mein badezimmer seid dem nicht mehr nutzen da die einzige duschmöglichkeit aus der wohnung entfernt wurde und ein trocknungsgerät seit dem 9ten im badezimmer 24 stunden bis heute läuft. Meine absichten habe ich heute der hausverwaltung geschildert doch diese meinte ich hätte kein recht dazu da sie mir für diesen zeitraum eine andere wohnung zur verfügung stellen würden wo ich duschen könnte und sie mit den raperaturarbeiten ja zugange seien. Dazu kommt noch ein defektes Getriebe der Balkontür welches repariert werden sollte. Bzw ein herr im februar da war das teil der tür ausgebaut hat und seit dem die türe etwas undicht ist(zugluft zu spüren).

    Da ich nicht genau weiss was stimmt und ich alle mängel bereits im februar gemeldet hatte weiss ich nicht was ich nun machen soll. Wenn eine mietminderung sinnvoll wäre was wäre es ungefähr prozentuell? Kaltmiete 325 € nebenkosten 150 € = 475 € Komplettmiete.
    Vielen Lieben Dank im vorraus Dennis S.

  • Wer solch eine Wohnung anmietet, bei der die Mängel und Schäden z.B. im Bad offensichtlich sind, der hat das Recht auf Minderung der Miete verwirkt.

    Man schaut zuerst nach den Dingen, mit der eine Wohnung grundsätzlich ausgestattet ist, bevor man den Mietvertrag unterschreibt.

    Eine durchgerostete Badewanne ist genau so einfach zu erkennen wie ein durchgerosteter Kotflügel an einem Gebrauchtwagen.

  • Ja aber ich habe die rostflecken beim ersten besichtigungstermin schon gesehen zusammen mit meiner freundin und die dame von der hausverwaltung darauf angesprochen. Sie sagte man würde sich darum kümmern. Im Februar habe ich es shriftlich zu ihr geschickt wie erwähnt und es hat sich nichts getan bis zum jetztigen zeitpunkt halt wo aus dem rost ein loch wurde. Also bin ich doch meinen pflichten nachgekommen es mehrfach sogar schriftlich zu melden. Oder sehe ich das wirklich so falsch?

  • Wenn ich das jetzt richtig verstehe, sind seit Mietbeginn (01.03.2011) das defekte Getriebe der Balkontür sowie der Feuchtigkeitsschaden aus der defekten Badewanne als Mängel vorhanden.

    Hier jetzt eine Mietkürzung durchzusetzen halte ich für problematisch, da einerseits die Mängel (insbesondere die defekte Badewanne) bei Mietantritt bekannt waren, andererseits die Schadensbeseitigung in die Wege geleitet ist.

  • Wenn ich das jetzt richtig verstehe, sind seit Mietbeginn (01.03.2011) das defekte Getriebe der Balkontür sowie der Feuchtigkeitsschaden aus der defekten Badewanne als Mängel vorhanden.

    Hier jetzt eine Mietkürzung durchzusetzen halte ich für problematisch, da einerseits die Mängel (insbesondere die defekte Badewanne) bei Mietantritt bekannt waren, andererseits die Schadensbeseitigung in die Wege geleitet ist.

    Die Türe wurde vor mietbeginn besichtigt und das defekte getriebe entfernt. Der Handwerker kam am 3.3.11 mit dem neuen teil welches aber falsch war und nicht passte. Seitdem keine rückmeldung mehr.

    Der Mangel der Badewanne war vor Mietbeginn nicht zu erkennen. Da es sich lediglich um einen Rostfleck handelte den selbst der Hausmeister als unbedenklich angesehen hatte. Also ist der wahre schaden das loch erst hinterher zustande gekommen. Also war es mir vorher nicht bekannt das solch ein mangel entsteht da ich es auch schon öfters gemeldet habe aber sich niemand drum gekümmert hat.
    Also kann man das so nicht sehen denke ich mal.

    Zudem kann ich seitdem meine wohnung nicht nutzen und wohne woanders da ich keinerlei Hygieneapparate zur verfügung habe. Dieser zusatnd wird noch 1-2 wochen anhalten laut handwerker heute! Und ob eine Reperatur in die wege geleitet ist ändert nichts daran laut zuverlässigen quellen aus dem internet. Solange der Mangel besteht habe ich das recht dazu. Bsis zur vollständigen beseitigung.

    Oder?

    2 Mal editiert, zuletzt von Salle88 (15. März 2011 um 11:56)

  • Beurteile ich doch etwas anders. Dass ein Rostfleck im Bereich des Badewannenabflusses auch irgendwann zu einer Durchrostung führt, sollte eigentlich nicht verwundern. Und der offensichtliche Mangel, sprich Rostfleck in der Badewanne, war bei Mietantritt erkennbar.

  • Aber wenn ein Mangel sich verschlechtert, hat man doch Anspruch auf Beseitugung. Vorallem, und recht zeitnah, wenn die einzige Duschmöglichkeit nicht mehr nutzbar ist.
    Soll sich ja keiner der Nachbarn wegen Körpergeruch beschweren ;)

  • Aber wenn ein Mangel sich verschlechtert, hat man doch Anspruch auf Beseitugung. Vorallem, und recht zeitnah, wenn die einzige Duschmöglichkeit nicht mehr nutzbar ist.
    Soll sich ja keiner der Nachbarn wegen Körpergeruch beschweren ;)

    Sehr nett ausgedrückt ;) hehe...

    Um die beseitigung wird sich ja gekümmert aber da dieser Mangel erst durch einen vorigen Mangel entstand denke ich mal ist das ein anderer sachverhalt so das ich bei 2.5 Wochen einen anspruch auf mietminderung habe. So sehe ich das ;)

  • Das Problem in diesem Falle scheint zu sein, dass bei Übergabe der Mietsache kein Protokoll erstellt wurde, worin ALLE erkennbaren Mängel aufgelistet wurden UND ein Zeitplan für deren Behebung vereinbart wurde.
    Mündliche Zusagen sind nichts (mehr) wert, werden gerne "ausgesessen".
    Und was lernt man daraus?