Wie oft dürfen die Heizkosten geschätzt werden?

  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zur Schätzung der Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung.

    Folgende Situation:

    Wir sind in 2016 in unserer jetzige Wohnung eingezogen. Bereits bei der Übergabe wurde uns gesagt das der Heizungszähler defekt sei.

    Entsprechend mussten die Heizkosten für 2016 geschätzt werden.

    Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung wurde uns mitgeteilt dass das Gerät getauscht werden muss, allerdings erst noch weitere Details geklärt werden müssen.

    Inzwischen ist die Nebenkostenabrechnung für 2017 eingetroffen und auch hier wurden die Heizkosten geschätzt.

    Da wir schon Oktober 2018 haben und noch immer keine Gerät getauscht wurde wird 2018 mit Sicherheit wieder geschätzt.

    Jetzt meine Frage, gibt es eine Grenze wie oft eine Schätzung überhaupt zulässig ist?

    Oder kann ich sonst etwas tun um zu einer verbrauchsgenauen Abrechnung zu kommen? Bin mir ziemlich sicher das die Schätzung deutlich höher als der eigentliche Verbrauch ist.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Mein gesunder Menschenverstand sagt nur 1 x, dann sollte das defekte Teil ersetzt werden damit wieder korrekt abgerechnet werden kann.

    Was ist das denn für ein Zähler? Ein Wärmemengenzähler oder ein Heizkostenverteiler am Heizkörper?

    Davon abgesehen können Schätzungen durchaus zu Gunsten des Mieters sein.

  • Danke für die Antwort, das war auch mein erster Gedanke. Konnte aber bisher nichts konkretes dazu finden.

    Dürfte ein Wärmemengenzähler sein, an den Heizkörpern selbst haben wir keine.

    Danke und Gruß