Nebenkosten Kabelgebühren

  • Also ich hätte da mal eine Frage.


    Also wir bezahlen seit 2009 keine Kabelgebühren da in unserem Mietvertrag folgender Text drin steht:


    "a) Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgeld für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörenden Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen;


    oder


    b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage. Hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse."
    und auch keiner was gesagt hat das wir uns extra Anmelden müssen. Und unsere Nachbar die auch Freunde von uns sind, haben auch nie Kabelgebühren extra bezahlt seit zwei Jahren. Und unser Nachbar hat auch vorher in unserer Wohnung gewohnt und hat da auch keine Kabelgebühren bezahlt. Und es kam auch nie ein schreiben. Für bedeutet auch der Text das in den Nebenkosten die Gebühren mit drin sind, also so verstehen wir den Text. Und nun kam vor vier Wochen ein schreiben von einem Kabelanbieter über eine Rechnung von 160 Euro nur für das letzte Jahr für Kabelkosten und ein Vertrag den wir unterschreiben sollen das wir sein Kabelanschluss nutzen dann.


    Und nun zu meinen Fragen:


    1. Erstens sind die Kabelgebühren mit in den Nebenkosten oder verstehen wir den Text falsch?


    2. Kann ein Kabelanbieter nach zwei Jahren kommen eine Rechnung stellen obwohl wir garkeinen Vertrag mit dem haben?


    Ich bedanke mich für jede Antwort.

  • [quote='kleenmausi','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=6164#post6164']
    "a) Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgeld für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörenden Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen;


    Das sind die Kosten, die für das vorhandene Kabelnetz (Strom, Wartung, etc.) anfallen. Diese Kosten werden vom Vermieter erhoben.

    oder
    b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage. Hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse."
    [/B]


    D.h., dass zu den Kosten aus Punkt a. noch die Gebühren des Kabelanbieters (Kabel Deutschland, ö.ä.) vom Mieter bezahlt werden müssen.

    Und nun zu meinen Fragen:


    1. Erstens sind die Kabelgebühren mit in den Nebenkosten oder verstehen wir den Text falsch?


    Ja


    2. Kann ein Kabelanbieter nach zwei Jahren kommen eine Rechnung stellen obwohl wir garkeinen Vertrag mit dem haben?


    Natürlich kann er das. Sie nutzen dieses Kabel. Wenn Sie nicht bezahlen, drehen die Ihren Saft ab. Dann müssen Sie über DVBT die Programme empfangen, falls das möglich ist.


    Ich bedanke mich für jede Antwort.[/FONT]


    Sie haben doch schon eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ist Ihnen nicht aufgefallen, wie günstig der Preis für den Kabelanschluss ist.

  • Zitat

    "a) Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgeld für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörenden Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen;


    oder


    b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage. Hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse


    Bei den hier geposteten Vertragsbestandteilen handelt es sich um einen Auszug aus den §§ 1,2 der Betriebskostenverordnung. Wenn Sie Ihren Mietvertrag etwas genauer lesen werden Sie feststellen, dass hier lediglich die Kostenarten aufgeführt sind, die Ihr Vermieter mit Ihnen gemäß der BetrKV abrechnen darf, sofern diese auch entstehen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass die Kabelgebühren direkt von Ihrem Vermieter an den Betreiber gezahlt und über die Betriebskosten mit Ihnen abgerechnet werden.

  • Hallo kleenmausi,


    der Vermieter darf gemaess BGB 556 die Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Erst einmal gehen alle Rechnung, die auf das Objekt anfallen, auf dem Vermieter / Eigentuemer ueber. Mit der Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter dann die Moeglichkeit die bezahlten Rechnung von den Mieter wieder zu holen. Sie sollten deshalb mal im Mietvertrag nachschauen ob Sie sich zum direkten Vertragsabschluss mit den Kabelanbieter verpflichtet haben.
    Ihren Vermieter sollten Sie auch mal auf den schriftlichen Vertrag mit den Kabelanbieter ansprechen oder letzte Betriebskostenabrechnung ueberpruefen ob Betraege bezahlt wurden.
    Ob Sie nun trotzt fehlenden Kabelvertrag und mit der Benutzung der Leistung zur Zahlung verpflichtet sind, das geht ueber das Mietrecht hinaus.


    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.


    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Leute,
    ich bin neu und weil mein Thema so ähnlich ist, wollte ich keinen neuen Thread eröffnen.
    Ich habe meine Nebenkostenabrechnung 2010 bekommen und darin werden mir 133,65 € Kabelgebühr berechnet.


    Im Mietvertrag steht dazu:


    "Die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage
    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgeld für eine nicht zu den Gebäuden gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen; oder


    b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage
    hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse."


    Soweit der Vertrag. Fakt ist, dass es keine funktionierende Antennenanlage in diesem Haus gibt. Ich weiss nicht, was man unte einer "Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage" versteht, aber der Kabel-Anschluss ist bei einer Verfügbarkeitsprüfung (beim für NRW zuständigen Provider Unity Media) nicht verfügbar. Aus der Dose kommt auch kein Signal. Ich habe den Vermieter zu keiner Zeit aufgefordert, da nachzubessern. Kabelnutzung von Seiten einer dritten Partei wurde mir jedoch nicht in Rechnung gestellt.
    Ich möchte da gerne Widerspruch einlegen und das auch nicht zahlen. Da wird meines Erachtens eine Leistung in Rechnung gestellt, die nicht erbracht wurde. Das Problem ist, das die Nebenkosten jetzt von meiner Kaution abgezogen werden, da ich gerade ausgezogen bin. Sollte ich
    Was kann ich tun und was sollte ich beachten?
    Vielen Dank im voraus für die Hilfe, schönen Gruß!

  • Hallo obeycar,


    jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist...:mad:


    "Im Mietvertrag steht dazu:
    "Die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage..."
    Dürfte wohl klar sein.


    "b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage
    hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse."
    Also die Betriebskosten der GA-Anlage plus der UnityMedia-Kosten.


    "Fakt ist, dass es keine funktionierende [Gemeinschafts-?]Antennenanlage in diesem Haus gibt."
    Kein Signal an den Antennendosen?


    "Ich weiss nicht, was man unte einer "Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage" versteht,"
    Breitband heisst breites Frequenzband, worin Rundfunk, Fernsehen, Telefon, Internet etc. enthalten sein können, (wie bspw. bei mir von NetCologne, welches btw. hervorragend funktioniert. ABER: Deren Koaxkabel geht direkt in die Wohnungen, eine (frühere) GA-Anlage ist nicht mehr im Betrieb).


    "der Kabel-Anschluss ist bei einer Verfügbarkeitsprüfung (beim für NRW zuständigen Provider Unity Media) nicht verfügbar. Aus der Dose kommt auch kein Signal. Ich habe den Vermieter zu keiner Zeit aufgefordert, da nachzubessern. Kabelnutzung von Seiten einer dritten Partei wurde mir jedoch nicht in Rechnung gestellt."
    Hmm, jetzt kommt der Knackpunkt: Du hättest diesen Mangel dem VM melden müssen m.d.Aufforderung, ihn zu beheben.
    Wenn lt. Unity das Haus jedoch überhaupt nicht versorgt wird, darf der VM auch nichts berechnen, -> Betrug (§ 263 BGB). - Bestenfalls hätte er die GA-Anlage, die Du aber hättest reklamieren müssen, berechnen dürfen.
    Wie hast Du Dich denn mit Rdf+TV versorgt?
    Wie ist/war es denn bei den Nachbarn?

    "Ich möchte da gerne Widerspruch einlegen und das auch nicht zahlen. Da wird meines Erachtens eine Leistung in Rechnung gestellt, die nicht erbracht wurde. Das Problem ist, das die Nebenkosten jetzt von meiner Kaution abgezogen werden, da ich gerade ausgezogen bin. Was kann ich tun und was sollte ich beachten?"
    Ich würde mich erst noch einmal bei UM erkundigen wegen der Versorgung des Hauses, Name, Datum, Uhrzeit notieren.
    Dann schriftlich beim VM reklamieren.

  • Hallo Berny,
    vielen Dank erstmal.
    Wie ich bei unserem regionalen Anbieter, Netcologne, feststellen konnte, gibt es tatsächlich eine Verkabelung im Haus, also da kann man wohl vermutlich nicht mehr ansetzen...
    Eine Sache ist mir dennoch rätselhaft: in der Nebenkostenabrechnung 2009 betrug die Kabelgebühr 28,- €. Für 2010 beträgt sie aber 128,- €. Gibt es die Möglichkeit, Nachweise für diese drastische Kostensteigerung einzufordern?
    Ich habe von einem Nachbarn erfahren, dass er diese Klausel (die ich in meinem ersten Beitrag zitiert habe) in seinem Mietvertrag von vornherein gestrichen hat und diese Gebühr deshalb nicht entrichten muss. Ist das rechtens innerhalb desselben Hauses?
    Und noch mal nen Dank im voraus für alles,
    schöne Grüße

  • Hallo obeycar,


    "in der Nebenkostenabrechnung 2009 betrug die Kabelgebühr 28,- €. Für 2010 beträgt sie aber 128,- €."
    Jeweils für 12 Monate?
    Bei mir kostete NC-Kabel
    2008 76,38 €
    2009 77,05 €
    Es handelt sich hier um einen Häuserblock mit 64WE.


    "Gibt es die Möglichkeit, Nachweise für diese drastische Kostensteigerung einzufordern?"
    Zumindest Infos unter Tel. 0221/2222-0.


    "Ich habe von einem Nachbarn erfahren, dass er diese Klausel (die ich in meinem ersten Beitrag zitiert habe) in seinem Mietvertrag von vornherein gestrichen hat und diese Gebühr deshalb nicht entrichten muss. Ist das rechtens innerhalb desselben Hauses?"
    Das ist sein Glück. Grundsätzlich hat ein MV mit dem MV eines anderen Hausmitbewohners nichts zu tun.

  • Hallo Berny,
    vielen Dank nochmal für deine Hilfe. Es hat sich so ergeben, dass ich sämtliche Kabelprovider angerufen habe, um zu checken, ob es in meinem Haus ainen Anschluss gibt. Unity Media hat mir gesagt, dass es diesen nicht gibt. Daraufhin habe ich bei meiner Hausverwaltung angerufen und der Buchhalter, der die Abrechnungen vornimmt, hat daraufhin einen Fehler eingeräumt (Die Rechnung des Kabelproviders war nämlich für das Haus nebenan, dass von der gleichen Hausverwaltung betreut wird) und hat mir bereits eine Korrektur der Abrechnung geschickt, in der die Position Kabelgebühr zwar noch auftaucht, die Gesamtsumme des nachzuzahlenden Betrages aber um diese Kabelgebühr (133,65€) reduziert ist.
    Ich habe gesehen, dass ich in den Nebenkosten 2009 auch 28,66 € für das ganze Jahr an Kabelgebühr berechnet bekam. Die Nebenkostenabrechnung ist vom 09.08.2010. Kann und sollte ich da nicht vielleicht direkt auch Widerspruch einlegen (ich habe gelesen, dass man es noch ein Jahr lang kann) und um die Rückerstattung dieses (wenn auch viel geringeren) Betrages bitten? Oder soll ich froh sein, dass das schon mal so gut geklappt hat?
    Vielen Dank im voraus und Gruß

  • Hallo obeycar,


    wenn also feststeht, dass Du für 2010 keine Kabelgebühr zu zahlen hattest und sich die Verhältnisse nicht geändert hatten, spricht doch nichts dagegen, die früheren BKAbrechnungen rückwirkeend zu korrigieren.
    Wie die Rechtslage ist, weiss ich nicht genau, aber freundlich höflich drum bitten kann man ja mal - mündlich. Und, wenn abgelehnt wird, schriftlich, dann müssen sie Farbe bekennen ("Püchologie...").
    Viel Glück! ;)