Hallo,
unser neuer Vermieter hat uns am 27.09. bereits gekündigt obwohl er laut seiner Aussage erst am 01.10. ins Grundbuch eingetragen wird und auch dann erst der Lasten-Nutzen-Übergang stattfindet.
Da wir jetzt sehr unter Druck stehen in München ein neues Zuhause zu finden, fragen wir uns ob diese Kündigung überhaupt rechtsgültig ist und ob wir Einsicht ins Grundbuch nehmen sollen um zu prüfen ob die Eintrag wirklich erst am 01.10. stattgefunden hat.
Liegt es eigentlich in der Pflicht des Mieters zu prüfen ob die Kündigung rechtswirksam ist? Ich stelle mir gerade in Szenario vor, wo wir z.B. am 01.11. in eine neue Wohnung ausziehen noch bis Ende Dezember unsere Miete in der alten Wohnung begleichen und der Vermieter z.b. im Januar dann schreibt, dass seine Kündigung ja unwirksam war und wir weiter zahlen sollen.
Danke für eure Hilfe.