WG-Streit über Kündigung/Übernahme

  • Hallo,

    Ich und meine Mitbewohnerin stehen beide mit jeweils einem Elternteil (früher wurde das Bürge genannt, als wir den Mietvertrag geschlossen haben wurde uns aber gesagt dass es soetwas nicht mehr gibt weswegen von jeweils jedem von uns ein Elternteil mit im Vertrag steht) als Hauptmieter im Mietvertrag. Es gab jetzt einige Schwierigkeiten innerhalb der WG weswegen die besagte Mithauptmieterin ausziehen wollte, hat sich jetzt aber umentschieden und will die Wohnung lieber selber übernehmen und uns (Mich und eine weitere Freundin (Untermieterin)) aus der WG haben um dort weiterzuwohnen.

    Laut Mietvertrag kann dieser aber nur gekündigt werden wenn alle Hauptmieter dieser zustimmen. Trotzdessen hätte ich da aber einige Fragen:

    1)Am Anfang haben wir alle getrennt die Miete überwiesen, nach Druck von der Hausverwaltung sollte wir aber alle gemeinsam überweisen, das geschieht vom Konto der anderen Hauptmieterin aus.

    Diese hat nun angedroht, falls es nicht zu einem Kompromiss kommt (für Sie ist der einzige Kompromiss die Aufkündigung des Mietvertrages und eine gleichzeitige Bewerbung um einen neuen Mietvertrag über die selbe Wohnung), eine fristlose Kündigung durch nicht-Überweisung zu provozieren.

    a)Ist das nicht illegal?

    b)Was kann man in diesem Fall machen?

    c)Kann man der Hausverwaltung, dies als Grund nennen wieder getrennt überweisen zu wollen? Ist dies ratsam?

    2)Die andere Hauptmieterin hat außerdem behauptet bereits mit dem Vermieter Verhandlung über die Nachmieterschaft geführt zu haben (soviel zum Thema gleichzeitige faire Bewerbung um Nachmieterschaft) und im Zuge dieser entsprechende "Dokumente" zugeschickt bekommen zu haben (Antrag auf Nachmieterschaft oder etwas der Gleichen).

    a)Wie sieht so ein Dokument aus? (Es gibt meines Erachtens keine Vertragspflicht, ist es überhaupt gesichert, dass man danach (wer jetzt auch immer) tatsächlich einen neuen Mietvertrag erhält?

    b)Bei gleichzeitiger Bewerbung über die Nachmieterschaft hängt die Wahl von welchen Faktoren ab? (Ist bestimmtes Fehlverhalten wie z.B. die Nutzung des unvermieteten Privatgeländes durch Haustiere, Drogenkonsum, illegale Untervermietung für mehr als 4 Wochen relevant? Schädlich für die betroffene Person oder schädlich für alle Hauptmieter?

    3) Insgesammt wurden inzwischen viele Dinge von der anderen Hauptmieterin behauptet die sie mit der Hausverwaltung besprochen hätte.

    a)Hat man einen Anspruch darauf sich einfach mal alle Vereinbarung und Zahlungseingänge/forderungen etc. im Bezug auf unsere Wohnung von der Hausverwaltung zuschicken zu lassen?


    Hoffe ich konnte meine Fragen verständlich formulieren und danke schonmal fürs lesen.


    Ich konnte meinen Beitrag oben leider nicht bearbeiten, weswegen hier jetzt der Rest kommt.

  • Wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen, kann der Mietvertrag auch nur gemeinsam gekündigt oder geändert werden. Insofern sind alle Ansprachen die die WG betreffen und nicht gemeinsam erfolgt sind unwirksam.

    a)Ist das nicht illegal?

    Man könnte entfernt damit argumentieren, das es hier um Unterschlagung handelt. Ist aber nicht so einfach, werde ich hier jetzt aber nicht weiter ausführen. Also ob es strafrechtlich relevant ist, kann sein muss es aber nicht sein.

    b)Was kann man in diesem Fall machen?

    Die Miete selbst zahlen und dann den anderen Hauptmieter in Zahlungspflicht nehmen. Wäre die effektivste Methode.

    c)Kann man der Hausverwaltung, dies als Grund nennen wieder getrennt überweisen zu wollen? Ist dies ratsam?

    Es bringt dir nichts. Wenn Mietschulden egal von welcher Seite entstehen berechtigt das zur fristlosen Kündigung ab zwei Monatsmieten. Natürlich bestehen dann ggfs. Schadensersatzansprüche der Mieter untereinander.

    Sofern anderweitige Absprachen fehlen, bestimmt der Vermieter frei Schnauze über einen etwaigen Nachmieter ohne das man dagegen was tun könnte.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hi danke schonmal für die schnelle Antwort!

    Sie in Zahlungspflicht nehmen funktioniert wie?

    Eines der möglichen Resultate ist ja die angestrebte (von Ihr) fristlose Kündigung und Prioritisierung für einen neuen Mietvertrag. Auch da bringt es nichts wenn der fehlende Mietbetrag von ihrem Konto fehlte? Das sieht der Vermieter ja, welches Konto nicht bezahlt hat, oder irre ich mich da?

    Danke nochmal, grüße!

  • Sie in Zahlungspflicht nehmen funktioniert wie?

    Nennt sich Ausgleichspflicht bei einer Gesamtschuldnerschaft. Du bezahlst die gesamte Schuld und dann geht die Forderung vom Vermieter auf dich über soweit der andere Teil hätte zahlen müssen. Hier also die Hälfte.


    Prioritisierung für einen neuen Mietvertrag.

    Als Vermieter würde ich mich nicht auf diesen Unsinn einlassen. Aber welche Kriterien der Vermieter für eine eventuelle Nachmietung wählt ist ihn überlassen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!