Vermieter lässt ich mit Korrektur der Nebenkostenabrechnung Zeit

  • Hallo,

    folgende Sachlage:

    Vermieter hat unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 am 29.12.2017 zugestellt.

    Leider waren wiederholt meine / unsere geleisteten Vorauszahlungen falsch aufgeführt, in meinen Fall über 200,00 € zu wenig Vorauszahlungen berücksichtigt. Dies habe ich meinen Vermieter bereits am 3.1.2018 schriftlich mitgeteilt.

    Mittlerweile habe ich meinen Vermieter 2 mal angeschrieben. Eine schriftliche Stellungnahme / Rückmeldung dazu, habe ich bis heute nicht erhalten. Bei einen kurzen mündlichen Gespräch, teile uns der Vermieter mit, das der bzw. die Eigentümer der Abrechnungsfirma wohl verstorben sind und der Sohn der die Firma übernommen hat, sich wohl erst in die Ganze Thematik einarbeiten muss. Anzumerken ist hier aber, das die Mitarbeiter dort immer noch arbeiten und sich deshalb trotzdem weiterhin in dieser Abrechnungsthematik auskennen.

    Mittlerweile habe ich auch durch einen Anruf bei der Abrechnungsfirma erfahren, das denen nicht Bekannt ist, das mein Vermieter einen Auftrag zur Änderung zur Änderung unserer Betriebskostenabrechnung gegeben hat. Nun sind wir natürlich total verunsichert. Was für ein Spiel treibt wohl unser Vermieter?

    Deshalb einige Fragen:

    Kann es sein, das unser Vermieter auf Zeit drängt, damit eine Frist verstreicht? Bis heute haben wir darauf verzichtet, einen Widerspruch zu dieser Thematik zu verfassen, da wir aufgrund dieses eindeutigen Fehlers von einer zeitnahen und unkomplizierten Korrektur hofften. Damit meine ich, das wir, wenn unser Vermieter die Abrechnung in diesen Jahr nicht mehr korrigiert, wir gegen diese Abrechnung keinen Anspruch auf Korrektur mehr haben?

    Kann ich damit recht haben?

    Was kann ich als Mieter machten, das sich mein Vermieter um eine Zeitnahe kurzfristige Lösung bemüht?

    Kann ich mit Fristsetzung drohen, das ich nach verstreichen dieser, das Guthaben, was in meinen Fall über 400 € beträgt, mit meinen Mietzahlung (Warmmiete) verrechne? Ist diese Möglichkeit rechtlich ohne mögliche Rechtsfolgen möglich oder darf mein Vermieter das ablehnen? Das würde u.a. heißen, das ich für einen Monat überhaupt keine Mietzahlung leisten müsste.


    Ich hoffe, es kann jemand etwas dazu sagen.

    Gruß + Danke

    Andy

  • Abrechnung in diesen Jahr nicht mehr korrigiert, wir gegen diese Abrechnung keinen Anspruch auf Korrektur mehr haben?

    Euer Anspruch auf Auszahlung des Guthabens verjährt erst in 3 Jahren. Also ausreichend Zeit.

    Kann ich mit Fristsetzung drohen, das ich nach verstreichen dieser, das Guthaben, was in meinen Fall über 400 € beträgt, mit meinen Mietzahlung (Warmmiete) verrechne? Ist diese Möglichkeit rechtlich ohne mögliche Rechtsfolgen möglich

    Klar, aber nicht nur drohen, sondern auch durchziehen. Eine Frist von 14 Tagen nach Datum setzen und gleichzeitig eine Selbstvornahme ankündigen und dann mit der Miete verrechnen. Das Ganze dann per Einwurfeinschreiben an den Vermieter senden.

  • Der Mietvertrag sollte vorher immer auf einen möglichen Ausschluss der Aufrechnung geprüft werden.

    Damit meine ich, das wir, wenn unser Vermieter die Abrechnung in diesen Jahr nicht mehr korrigiert, wir gegen diese Abrechnung keinen Anspruch auf Korrektur mehr haben?

    Richtig, der Widerspruch muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen, also so schnell wie möglich nachholen und das schriftlich mit Zeugen, also Beweissicher.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Leider waren wiederholt meine / unsere geleisteten Vorauszahlungen falsch aufgeführt, in meinen Fall über 200,00 € zu wenig Vorauszahlungen berücksichtigt. Dies habe ich meinen Vermieter bereits am 3.1.2018 schriftlich mitgeteilt

    In diesem Fall kannst du selbst eine Korrektur vornehmen, nämlich die genauen Vorauszahlungsbeträge verrechnen. Wenn das dem Vermieter nicht gefällt muss er tätig werden. Oder legst du nur grundsätzlich auf eine korrekte NK-Abrechnung wert?