Mündlicher Mietvertrag komplex zu Beschreiben

  • Hallo,

    also folgendes:

    Meine Familie und ich hatten in Beisein eines Maklers mit dem Vermieter einen mündlichen Mietvertrag geschlossen.

    Der schriftliche Mietvertrag wurde nachgereicht. Nachdem meine Mutter ihn unterzeichnet (Der Vermieter hatte diesen noch nicht unterzeichnet) und die Bestätigung der Haustiere ausgefüllt hat, kam die Meldung vom Makler, dass der Vermieter doch keine Tiere möchte. Zum Zeitpunkt des mündlichen Mietvertrages waren die Tiere jedoch erlaubt.

    Wie ist die Rechtslage?

    Liebe Grüße,

    3 verzweifelte

  • @antari es reicht normalerweise, wenn Zeugen mit dabei sind. Meine Schwester, meine Mutter und ich waren anwesend. Ebenso der Makler und der Vermieter. Wenn der Makler unter Eid etwas anderes Aussagen sollte, wäre dies ja ein Rechtsverstoß.

    Aber das beantwortet nicht meine Frage... ?

  • Um was für ein Tier handelt es sich?

    Es gibt eine Kleintierregelung bei Mietverhältnissen.

    Kleintiere dürfen Mieter auch ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Zum Zeitpunkt des mündlichen Mietvertrages waren die Tiere jedoch erlaubt.

    Sollte wirklich ein mündlicher Mietvertrag geschlossen worden sein, so kann man nicht mehr nachträglich den Mietvertrag ändern. Daher sind Tiere erlaubt. Weiterhin können Tiere sowieso nicht allgemein untersagt werden. Es muss immer eine Interessenabwägung erfolgen. So die juristische Rechtslage. Die Praxis ist was ganz anderes.

    Ob jetzt wirklich ein Mietvertrag mündlich abgeschlossen worden ist oder nur ein Vormietvertrag oder ähnliches und und und ist schwierig zu beurteilen. Man muss halt auch den Inhalt beweisen und da kann man schnell sagen "Es wurde nur von Kleintieren gesprochen" oder ähnliches. Man muss ja nicht den Mietvertrag bestreiten, sondern nur das mit den Haustieren so darlegen, dass es unglaubwürdig wird und bei mündlichen Sachen ist das schnell möglich.

    Für dich spricht natürlich auch das der schriftliche Mietvertrag Haustiere erlaubt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo,

    Haustiere koennen weder in muendlichen noch in schriftlichen Mietvertragen grundsaetzlich verboten werden. Das ist hier aber gar nicht das Problem. Die Frage ist vielmehr, ob hier tatsaechlich ein muendlicher Mietvertrag geschlossen wurde oder nicht. Wenn ja, haben die 3 Verzweifelten wenigstens einen Mietvertrag. Wenn nein, haben sie derzeit keine neue Wohnung.

    Ich tendiere eher zu nein. Muendliche Mietvertraege sind heutzutage bei normalen Wohnraummietverhaeltnissen die absolute Ausnahme. Davon geht kein Richter mehr als Standard aus. Auch die Tatsache, dass ein schriftlicher Mietvertrag vorgelegt und vom Mieter unterzeichnet wurde, spricht dagegen. Wenn jetzt noch Vermieter oder Makler aussagen, dass im Gespraech erwaehnt wurde, dass noch ein Mietvertrag unterzeichnet werden soll, ist das Thema durch. Dann heisst es, ohne Unterschrift des Vermieters kein Mietvertrag, Ohne Mietvertrag keine Wohnung.

    Wenn also nicht schon Tatsachen geschaffen wurden, etwa durch Uebergabe der Wohnungsschluessel, wuerde ich mich schnellstens auf die Suche nach einer anderen Wohnung machen. Denn selbst wenn Ihr vor Gericht recht bekommen solltet, das dauert. Und bis dahin steht ihr ohne Wohnung da. Und Euch am besten schriftlich geben lassen, dass Ihr die Wohnung nicht bekommt. Nicht dass der Vermieter in Kuerze unterschreibt und Ihr dann die Kosten an der Backe habt.

    cu

    Guenni

  • Meine Familie und ich hatten in Beisein eines Maklers mit dem Vermieter einen mündlichen Mietvertrag geschlossen.


    Der schriftliche Mietvertrag wurde nachgereicht.

    Als Richter würde ich mich unwillkürlich fragen, wenn ein mündlicher MV. geschlossen wurde, wozu braucht es dann einen schriftlichen? Das widerspricht sich doch.

    Meine Schwester, meine Mutter und ich waren anwesend.

    Na das ist wohl genau die Kategorie von Zeugen auf die man in solchen Fällen nicht bauen sollte.

    Ebenso der Makler und der Vermieter. Wenn der Makler unter Eid etwas anderes Aussagen sollte, wäre dies ja ein Rechtsverstoß.

    Nö, wenn der Makler nicht genau deiner Meinung ist, ist das keine Rechtsverstoss sondern die Meinung des Maklers.

  • Zum Zeitpunkt des mündlichen Mietvertrages waren die Tiere jedoch erlaubt

    Wenn nun im MV die Tierhaltung generell verboten ist wäre dies eine ungültige Klausel und es könnten Tiere, auch Hund oder Katze, ungefragt gehalten werden.

  • Wenn nun im MV die Tierhaltung generell verboten ist wäre dies eine ungültige Klausel und es könnten Tiere, auch Hund oder Katze, ungefragt gehalten werden.

    Nö, kann man nicht. Hunde- und Katzenhaltung sind auch dann genehmigungspflichtig, wenn im Mietvertrag eine ungültige Klausel vorhanden wäre.

    Es geht hier immer darum, dass eine Interessenabwägung zwischen Vermieter und Mieter stattfinden muss. Genau deswegen wurde das pauschale Verbot auch für unwirksam erklärt.

    Nachdem meine Mutter ihn unterzeichnet (Der Vermieter hatte diesen noch nicht unterzeichnet) und die Bestätigung der Haustiere ausgefüllt hat, kam die Meldung vom Makler, dass der Vermieter doch keine Tiere möchte.

    Wie soll man das verstehen? Steht im Mietvertrag denn geschrieben, dass Haustiere unerwünscht sind? Unabhängig davon, dass dies unwirksam ist, warum wurde dann dieser Vertrag unterschrieben?

    Natürlich sind auch mündliche Verträge wirksam, allerdings wird jeder Richter daran zweifeln, ob tatsächliche eine mündliche Tierhaltungsgenehmigung erteilt wurde, wenn im schriftlichen Mietvertrag etwas anderes steht und auch vom Mieter so unterzeichnet wurde.

    Hier dürfte der Nachweis schwer fallen.

    Um was für Tiere handelt es sich? Lediglich Hunde- und Katzenhaltung ist genehmigungspflichtig. Kleintiere könnt Ihr auch ungefragt halten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.