Wer darf Hausverbot erteilen?

  • Hallo zusammen,

    Weil es mit der Ruhestörung gerade mal wieder akut wird, möchte ich mal ganz allgemein fragen, wer eigentlich das Recht hat, ein Hausverbot für den Besuch eines Hausmitbewohners zu erteilen.

    Es geht um folgende Situation:

    Haus mit vier Mietparteien, der Vermieter wohnt in einer anderen Stadt.

    Ein anderer Mieter hat oft seine Freundin zu Besuch, die jedoch im selben Stadtteil ihre eigene Wohnung hat.

    Beide sind Alkoholiker. Sie hat es wohl insgesamt so weit im Griff, dass sie keine solchen extremen Abstürze hat, wie er.

    Er hat schon viele Krankenhausaufenthalte zum Entzug hinter sich. Außerdem hat er einen gesetzlichen Betreuer und viele Hilfsangebote, die er aber nicht wahr nimmt. Er steht wohl auch auf einer Warteliste für ein Wohnheim/betreutes Wohnen....

    Seine Freundin ist die respektloseste Person, die ich jemals getroffen habe. Sie bringt den Alkohol mit und dann geht es so richtig los. Erst im Abstand von einigen Tagen mal... dann immer öfter und dann wird permanent laut gestritten. Tag und Nacht. Wenn ich nicht die Polizei hole, geht das vier, fünf, sechs Tage lang endlos weiter, kaum Ruhepausen. Und sehr laut, so dass man über zwei Etagen den Streit hört. Üble Beschimpfungen...

    Zuletzt war fast ein Dreiviertel Jahr Ruhe. Sie war kaum da. Er macht in der Nachbarschaft Gelegenheitsjobs. Aber seit einigen Tagen schaukelt sich der Streit wieder hoch.

    Ich hab schon oft geklingelt, hab gebeten ruhiger zu sein, appelliert, Hilfe angeboten, ... Meistens geht nur sie an die Tür. Bei den ersten Malen hat sie mir was vorgeheult und versprochen, dass es ruhiger wird - was dann nicht passiert ist. Bei den letzten Malen hat sie mich ausgelacht. Inzwischen muss ich mich zusammenreißen, dass ich höflich bleibe.

    Eine gewisse Zeit lang kann ich den Streit ignorieren. Aber auf Dauer geht das ständige Geschrei sehr auf die Nerven. So laut kann ich den TV gar nicht machen... Wenn ich was unternehme, hin gehe oder die Polizei rufe, dann ist für mich der Abend gelaufen. Dann bin ich so aufgeregt und entwickle eine innere Unruhe.

    Wenn ich die Polizei geholt habe, kommen die und sorgen für Ruhe. Oft haben sie die Freundin nach Hause gebracht, aber auch so hat es immer geklappt, wenn die Polizei mit ihnen geredet hat.

    Der Vermieter hat vor einem Jahr gewechselt: zuvor war sein Vater unser Vermieter, der jedoch an Krebs gestorben ist. Was diesen Nachbarn und den Streit betrifft, hat der Vater Bescheid gewusst, aber anfangs nur gesagt, wir sollen halt die Polizei rufen. Später, als ich von seiner Erkrankung wusste, wollte ich ihn zunächst nicht mit den Problemen behelligen. Ich denke, der Sohn weiß auch Bescheid, vielleicht aber nicht, wie schlimm es ist.

    Ich weiß auch um die Möglichkeit, dass wir die Mietkosten kürzen bzw. auch eine schriftliche Erklärung abgeben können, dass wir dies tun werden, wenn der Vermieter nicht dem Nachbarn die Miete kündigt. Das hatte bisher für mich einen negativen Beigeschmack und ich möchte das ansonsten gute Verhältnis nicht kaputt machen. Ich hatte auch die Hoffnung, dass das mit dem betreuten Wohnen schneller geht....

    Er selbst geht ja, so lange seine “Freundin” nicht da ist.

    Daher hatte ich die Idee, dass man dieser Frau Hausverbot erteilen müsste. - Wer hätte denn das Recht, dieses Hausverbot auszusprechen? Und wer hätte dann das Recht, dieses Hausverbot durchzusetzen, wenn sie sich nicht daran hält?

  • Wer hätte denn das Recht, dieses Hausverbot auszusprechen?

    Der Mieter und in bestimmten Fällen - etwa wie hier - auch der Vermieter.

    Und wer hätte dann das Recht, dieses Hausverbot durchzusetzen, wenn sie sich nicht daran hält?

    Sobald ein Hausverbot erteilt worden ist das Betreten der Wohnung eine Straftat, die jeder Anzeigen kann. Die Polizei hat dann ein Ermessen ob die aktiv wird. Zum Verfahren kommt es erst, wenn der der das Hausverbot erteilt hat Strafantrag stellt.

    Ich weiß auch um die Möglichkeit, dass wir die Mietkosten kürzen bzw. auch eine schriftliche Erklärung abgeben können, dass wir dies tun werden, wenn der Vermieter nicht dem Nachbarn die Miete kündigt.

    Eine Mietminderung könnte möglich sein, aber eine Kündigung könnt ihr nicht erzwingen. Jedoch könnt ihr gegen die entsprechende Frau klagen und Unterlassung der Besitzstörung. Sowohl zur Mietminderung als auch zur Klage persönlich sollte ein Anwalt hinzuziehen.

    Du musst aber erstmal deinen aktuellen Vermieter von diesem Problem unterrichten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!