Guten Tag.
Ich wollte mich erst mal hier informieren bevor ich zum Anwalt gehen sollte.
Es geht um die Mietzeit/den Kündingungsverzicht ich möchte eher ausziehen. Bin am 16.12.2017 eingezogen.
In meinem Mietvertrag steht unter Paragrap 2 Mietzeit folgender Satz
1. Das Missverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, kann erst nach 18 Monaten ordentlich gekündigt werden und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.
Meine Frage ist ob diese Formulierung zulässig ist.