Kündingsverzicht

  • Guten Tag.

    Ich wollte mich erst mal hier informieren bevor ich zum Anwalt gehen sollte.

    Es geht um die Mietzeit/den Kündingungsverzicht ich möchte eher ausziehen. Bin am 16.12.2017 eingezogen.

    In meinem Mietvertrag steht unter Paragrap 2 Mietzeit folgender Satz

    1. Das Missverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, kann erst nach 18 Monaten ordentlich gekündigt werden und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.

    Meine Frage ist ob diese Formulierung zulässig ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Nosik92 (22. Oktober 2018 um 11:09)

  • kann erst nach 18 Monaten ordentlich gekündigt werden

    Steht da noch ab wann diese 18 Monate gelten sollen? Ab Vertragsabschluß oder ab Mietbeginn?

    Das ändert zwar nichts an der Wirksamkeit der Klausel aber evtl. am Zeitpunkt zu dem bzw. ab dem Du Kündigen kannst.