Fristlose Kuedigung weil zu viel Miete vom Untermieterverlangt wurde

  • Liebe Community,

    mir wurde fristlos gekuedigt. Ich habe einen Mietvertrag mit der Eigentuemerin, die ca. 30% unter Marktpreis verlangt. Aufgrund eines laegeren Auslandaufenthalts wurde mir die Untervermietung gestattet und keine weiteren Bedinungen festgelegt. Daraufhin habe ich die moeblierte Wohung zum Marktpreis an zwei Studenten weiter gegeben, von denen ich zu keinem Zeitpunkt geruegt wurde. Es gab auch ein Treffen zwischen allen drei Parteien, wo die Untermietlaubnis schriftlich erteilt wurde und wo der Untermietvertrag bereits dem Untermieter vorlag. Beschraekungen bei der Hoehe der Miete wurden nicht thematisiert. Meinen Untermietern habe ich jedoch unaufgefordert mitgeteilt, dass sie keinen "Freundschaftspreis", sondern den Marktpreis zahlen. Dies wurde zur Kenntnis genommen - Nachfragen gab es keine. Meine Miete habe ich an die Eigentuemerin immer brav bezahlt. War immer freundlich. Der Wohnung und dem Hausfrieden geht es gut. Vorgeworfen wird mir von der Eigentuemerin:

    1. Die Eigentuemerin geschaedigt zu haben, da ich profitiere obwohl sie keinen Zuschlag verlangt
    2. Das ungueltige Klauseln in dem Untermietvertrag sind (wurde ihr wohl zugespielt), z.B. der Keller ist gar kein Trockenraum und ich sei nicht berechtigt, die Moebel die ich selber miete auch unterzuvermieten (?!) usw. Das mag stimmen, da der Untermietvertrag von mir "Marke Eigenbau"ist. Wuerde natuerlich alles was begruendet ist korrigieren. Wusste ich nicht besser.
    3. Wucher - weil meine Miete erheblich hoeher ist als was sie von mir verlangt.

    Zusaetlich wird die fristlose Kuendigung damit begruendet, dass ich moebliert gemietet haben (befristet bis 2021) und daher "andere Kuedigungsfristen gelten" und ich nicht sozial geschaedigt werde, da mir keine Obachlosigkeit droht.

    Ferner wird mir bei Widerspruch mit einer Klage wegen Wuchers gedroht.

    Hauptfrage: Ist die Kuedigung so wirksam?

    Unterfragen:

    1. Wenn ich eine Moeblierte Wohnung untervermieten darf, darf ich dann die Moebel nicht mit untervermieten?
    2. Habe ich die Eigenteumerin geschaedigt?
    3. Sind meine Untermietvertraege ungueltig, wenn Fehler enthalten sind?


    Abschliessend: Ich war zu allen Ehrlich und habe nie gelogen oder getaeuscht. Fragen stehts beantwortet und der Grund fuer die Untervermietung ist nicht vorgetaeuscht, belegbar und bestand nicht vorabschluss des Hauptmietverhaeltnis.

    Vielen Dank im Voraus!!

  • Hauptfrage: Ist die Kuedigung so wirksam?

    Nein.

    Wenn ich eine Moeblierte Wohnung untervermieten darf, darf ich dann die Moebel nicht mit untervermieten?

    Das ist Unsinn. Du darfst natürlich auch Sachen die dir nicht gehören vermieten. Außerdem ist es Lebensfremd das ein möbiliertes Zimmer ohne Möbel weiter untervermietet wird. Das war von Anfang an klar und sollte von der Untervermietung mit abgedeckt sein.

    Habe ich die Eigenteumerin geschaedigt?

    Nein. Auch kann sie dir nicht kündigen, nur weil du eine höhere Miete verlangst. Selbst wenn es Wucher wäre, würde für die Eigentümerin kein Nachteil entstehen, da ihr Vertrag mit dir weiter erfüllt wird.

    Ferner wird mir bei Widerspruch mit einer Klage wegen Wuchers gedroht.

    Ja klar. Da droht eine Partei die nicht Bestandteil von einen Vertrag ist mit der Klage wegen Wucher. Lustig lustig.

    Sind meine Untermietvertraege ungueltig, wenn Fehler enthalten sind?

    Nein. Sie sind dann nur nicht erfüllbar, was der anderen Vertragspartei (nicht deiner Vermieterin) gewisse Rechte gibt.

    Natürlich sollte bei einer fristlosen Kündigung und einen möglichen Räumungsprozess ein Anwalt zur Rechtslage befragt werden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Darkshadow, vielen Dank fuer deine Antwort!

    Noch eine Grundsaetliche Frage: Der erst Grund fuer die fristlose Kuendigung lautet ja: "[...] handelt es sich um eine moeblierte Wohnung. Deshalb gelten in diesem Fall andere Kuedigungsfristen gelten".

    Ist es so, dass ich, wenn ich moebliert und befristet gemietet habe auf diese Weise gekuendigt werden kann? Ohne Frist und Vertragsverletzung?


    Nun sind bereits erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Kuendigung entstanden:

    Sollte ich bzw. kann ich der Kuendigung widersprechen? Oder ist das unerheblich, falls die Kuendigung ohnehin wirkungslos ist?

    Vielen Dank!

  • Schau dir mal § 573c BGB an, den Absatz 3, der Verweist auf § 549 Absatz II Nr. 2 BGB, die da genannten Voraussetzungen müssen vorliegen für eine so kurze ordentliche Kündigung. Der Vermieter muss dafür also mit in der Wohnung wohnen.

    Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich ohne Kündigungsgrund und dieser besteht nicht darin, dass das Mietverhältnis befristet ist. Meistens ist bei solchen Verträgen auch eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

    Oder ist das unerheblich, falls die Kuendigung ohnehin wirkungslos ist?

    Ist unerheblich.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke für die weiter Antwort. Ich habe jetzt um ein klärendes Gespräch gebeten, da offensichtlich Missverständnisse zur Rechtslage vorliegen. Was sollte ich denn sonst machen? Soll ich ein Brief schreiben? Was sage ich denn? Und wenn es unwirksam ist, bleibt alles wie es war, d.h. ich zahle weiter und werde weiter bezahlt?

  • Was sage ich denn?

    Du verweist halt darauf, das du als Untervermieter die Miete frei bestimmen kann und dein Vermieter das auch gar nichts angeht wie viel du verlangst. Dann noch darauf hinweisen, das diese fristlose Kündigung ein schlechter Witz ist.

    Und wenn es unwirksam ist, bleibt alles wie es war, d.h. ich zahle weiter und werde weiter bezahlt?

    Ja. Selbst wenn dein Mietverhältnis wirksam fristlos gekündigt wird, so besteht dein Untermietverhältnis weiter und wird in der Wirksamkeit nicht berührt. Du bekommst dann Probleme mit der Erfüllung und machst dich ggfs Schadensersatzpflichtig, aber es bleibt wirksam.

    Da fristlose Kündigungen immer ein gewisses Risiko beinhalten für teure Prozesse empfiehlt sich trotzdem die Überprüfung durch einen Anwalt bezüglich der Rechtslage.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!