Liebe Community,
mir wurde fristlos gekuedigt. Ich habe einen Mietvertrag mit der Eigentuemerin, die ca. 30% unter Marktpreis verlangt. Aufgrund eines laegeren Auslandaufenthalts wurde mir die Untervermietung gestattet und keine weiteren Bedinungen festgelegt. Daraufhin habe ich die moeblierte Wohung zum Marktpreis an zwei Studenten weiter gegeben, von denen ich zu keinem Zeitpunkt geruegt wurde. Es gab auch ein Treffen zwischen allen drei Parteien, wo die Untermietlaubnis schriftlich erteilt wurde und wo der Untermietvertrag bereits dem Untermieter vorlag. Beschraekungen bei der Hoehe der Miete wurden nicht thematisiert. Meinen Untermietern habe ich jedoch unaufgefordert mitgeteilt, dass sie keinen "Freundschaftspreis", sondern den Marktpreis zahlen. Dies wurde zur Kenntnis genommen - Nachfragen gab es keine. Meine Miete habe ich an die Eigentuemerin immer brav bezahlt. War immer freundlich. Der Wohnung und dem Hausfrieden geht es gut. Vorgeworfen wird mir von der Eigentuemerin:
- Die Eigentuemerin geschaedigt zu haben, da ich profitiere obwohl sie keinen Zuschlag verlangt
- Das ungueltige Klauseln in dem Untermietvertrag sind (wurde ihr wohl zugespielt), z.B. der Keller ist gar kein Trockenraum und ich sei nicht berechtigt, die Moebel die ich selber miete auch unterzuvermieten (?!) usw. Das mag stimmen, da der Untermietvertrag von mir "Marke Eigenbau"ist. Wuerde natuerlich alles was begruendet ist korrigieren. Wusste ich nicht besser.
- Wucher - weil meine Miete erheblich hoeher ist als was sie von mir verlangt.
Zusaetlich wird die fristlose Kuendigung damit begruendet, dass ich moebliert gemietet haben (befristet bis 2021) und daher "andere Kuedigungsfristen gelten" und ich nicht sozial geschaedigt werde, da mir keine Obachlosigkeit droht.
Ferner wird mir bei Widerspruch mit einer Klage wegen Wuchers gedroht.
Hauptfrage: Ist die Kuedigung so wirksam?
Unterfragen:
- Wenn ich eine Moeblierte Wohnung untervermieten darf, darf ich dann die Moebel nicht mit untervermieten?
- Habe ich die Eigenteumerin geschaedigt?
- Sind meine Untermietvertraege ungueltig, wenn Fehler enthalten sind?
Abschliessend: Ich war zu allen Ehrlich und habe nie gelogen oder getaeuscht. Fragen stehts beantwortet und der Grund fuer die Untervermietung ist nicht vorgetaeuscht, belegbar und bestand nicht vorabschluss des Hauptmietverhaeltnis.
Vielen Dank im Voraus!!