Pauschalmietvertrag ja oder nein

  • Hallo liebe Community,

    das ist mein erster Beitrag in diesem Forum den ich gleich mit einer Frage starten möchte.

    Meine Mutter hat einen Mietvertrag unterschrieben, wo ich mir nicht sicher bin ob es sich um einen Pauschalmietvertrag handelt (incl. aller Nebekosten) oder nicht. Im Mietvertrag heißt es:

    Die monatliche Grundmiete beträgt 550,00 Euro. Neben der Grundmiete trägt der Mieter alle Betriebskosten im Sinne §§ 1,2 der Betriebskotenverordnung........

    In der Kostenaufstellung des Mietvertrages heißt es dann:

    Grundmiete 550,00 Euro

    Mtl. Vorauszahlung => Dieser Bereich ist vom Vermieter durchgestrichen

    Gesamtmiete monatlich 550,00 Euro

    Im Mietvertrag heißt es weiterhin:

    Die Miete sowie die Betriebskostenvorauszahlungen sind monatlich im Voraus spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats an den Vermieter

    ......... zu überweisen.

    Meine Mutter hat nun Sorge dass Sie mit weiteren Nebenkosten zu rechnen hat.

    Handelt es sich bei dieser Art und Form des Mietvertrages um einen Pauschalmietvertrag oder eher nicht. Ich tendiere zu "eher nicht".

    Herzlichen Dank für Eure Einschätzung.

    Beda

  • oder eher nicht. Ich tendiere zu "eher nicht".

    Der Meinung bin ich auch. Scheinbar ist der Vermieter ein wenig ungeübt, aber wenn 2x von Betriebskosten die Rede ist, denke ich, dass der VM nur vergessen hat, diese Vorauszahlungen im Vertrag einzutragen.

  • aber wenn 2x von Betriebskosten die Rede ist, denke ich, dass der VM nur vergessen hat, diese Vorauszahlungen im Vertrag einzutragen.

    Der Meinung bin ich auch.

    Darum sollte die Mutter sicherheitshalber jeden Monat einige Euros, ca. das 2 - 3 pro m² Wohnfläche, beiseite legen für eine deftige Nachzahlung.

  • Hallo Köbes & Anitari,

    jetzt muss ich doch noch eines hinterherschieben.

    Der Bereich - monatliche Vorausszahlung auf die Nebenkosten - ist durchgestrichen, bzw. es steht statt einem Betrag ein Strich an dieser Stelle. Es heißt korrekt wie folgt

    Grundmiete: 550,00 Euro

    Mtl. Vorauszahlung auf die Nebenkosten: => Dort steht kein Betrag sondern nur ein Strich.
    Gesamtmiete monatlich: 550,00 Euro

    Aus meiner Sicht ändert sich da nichts am Sachverhalt. Oder bewirkt das Durchstreichen dass die Grundmiete die Warmmiete darstellt?

    Meine Meinung. Es bleibt beim "eher nicht" und mit einer Nachzahlung der Nebenkosten muss gerechnet werden.

    Dank euch.

    Viele Grüße

    Beda

  • Hallo!

    Eigentlich ganz leicht und sollte umgehend geklärt werden:

    Scheinbar ist der Vermieter ein wenig ungeübt, aber wenn 2x von Betriebskosten die Rede ist, denke ich, dass der VM nur vergessen hat, diese Vorauszahlungen im Vertrag einzutragen.

    Tendiere ich auch zu, deshalb sofort Kontakt zum Vermieter und er soll

    entweder die Heizkosten und Betriebskostenvorauszahlungen nachträglich

    in den Mietvertrag eintragen, oder sich äußern, wie sich das verhält.

    Schriftlich geben lassen, beugt Ärger vor.

    Unbedingt klären und zwar umgehend! Nicht darauf warten, ob nach einem

    Jahr Abrechnungen kommen. Es ist nicht zumutbar irgendeine Summe

    zurückzulegen, ohne zu wissen, was tatsächlich bezahlt werden muss.

    ;) Ein Mietvertrag sollte alle Angaben haben und ist nicht zum Rätselraten

    geeignet.

    Gruß



  • Hallo!

    Hallo Grace,


    vielen Dank. Sehe ich auch so und muss angepasst werden.

    Ein schönes WE in die Runde.


    Beste Grüße,

    Beda

    Ja, halte ich für das Beste! Denn sonst seid ihr vor bösen Überraschungen nicht

    sicher. In meinen Augen kein ordnungsgemäßer Mietvertrag. Der Mieter sollte

    korrekt erfahren, welche Kosten da auf ihn zukommen. Der ist nun mal nicht

    ordnungsgemäß, wenn ihr rätseln müßt. Man vermeidet durch die Klärung auch,

    dass das Mietverhältnis eventuell in einem Jahr belastet wird. ;)

    Gruß