Gelbe Tonne ständig überfüllt

  • Hallo,

    ich habe über die SuFu nichts vergleichbares gefunden.

    Hier ist der Fall:

    Unser Haus hat eine Gelbe Tonne für vier Parteien. Laut Vermieter stehen uns drei zu, es sind laut Entsorgungsunternehmen auch drei Tonnen gemeldet.

    Eine Partei schließt eine Tonne im eigenen Keller ein und behauptet, die käme von ganz woanders (andere Hausnummer, Wohnung des Sohnes), das sei jetzt mal dahingestellt, weil es nicht verifizierbar ist.Ich hab nun schon mal bei der Firma angerufen und darum gebeten, man möge die Transponder der Tonne doch mal bitte auslesen. Machen die aber nicht naheliegenderweise mit dem Müllfahrzeug (also machen sie, aber aus den Daten bekommt man angeblich nichts raus), nein, da kommt extra jemand her und liest das aus. Wenn Frau Nachbarin ihre Tonne aber nur fünf Minuten vor Abholung die Tonne rausstellt und gleich danach wieder reinnimmt, dann hat der Mensch, der abliest, keine Chance. Sich nur auf Verdacht Zutritt zum Keller verschaffen ist nicht die feine Art und nicht vom Gesetz gedeckt. Der Dialog mit dieser Partei ist hier ausdrücklich nicht fruchtend.

    Es sind also drei Parteien mit einer Tonne übrig. Jeden Monat ist da Turmbau zu Babel angesagt. Die Müllabfuhr nimmt auch die nebenstehenden Säcke nicht mit.

    Seit Jahresbeginn rufe ich ständig beim Vermieter an und frage, wie man die Situation verbessern kann. Man vertröstet mich jeweils um einige Wochen, um das zu klären. Er sagt, dass die Abfuhrfirma nicht kooperiert.

    Die Firma sagt nämlich, es werden regelmäßig alle drei Tonnen mit unseren Kennungen geleert, die können oder wollen nicht herausfinden, wo sich diese drei Tonnen aufhalten. Der Vermieter scheint da nicht besonders forsch zu sein und scheut einen Rechtsweg bzw. zusätzliche Mühen, um das zu klären, hat aber keine Lösung außer Sonderabholung auf Mieterkosten. Während meines Urlaubs haben es die Nachbarn nämlich versäumt, die Tonne herauszustellen, so dass sich die Lage nun natürlich verschärft.

    Da ich nun nicht mehr weiß, wie es weitergehen soll, wende ich mich an euch. Vielleicht bekomme ich eine andere Perspektive und andere Methoden vorgeschlagen.

    Mietminderung um 5% mag zwar gehen, allerdings stellt das eine Konfrontation und garantiert spätere Verwicklungen dar, spätestens, wenn es um die Kaution geht, und ich war zumindest bis jetzt bemüht, die Angelegenheit gütlich zu regeln.

    Was kann der Vermieter tun, um die anderen Tonnen zurückzubekommen? Wer ist hier gerade in der Bringschuld? Das Entsorgungsunternehmen? Auf die kann ich natürlich nicht einwirken, da ich keine Beziehung zu denen habe.

    Vielen Dank,

    feba

  • Was kann der Vermieter tun, um die anderen Tonnen zurückzubekommen?

    Aber der hat doch scheinbar kein Interesse daran, dass alle Tonnen in den Kreislauf kommen. Also müsst ihr Druck machen, dass der VM in die Spur kommt. Das Entsorgungsunternehmen ist für mich auch komplett neben der Spur, wenn die die "gelben Säcke" nicht mitnehmen. Da diese Unternehmen eine Satzung haben, würde ich mich da schlau machen, was dort zum Thema nachzulesen ist.

  • Hallo!

    Beim Lesen entstanden grundsätzliche Fragen.

    Unser Haus hat eine Gelbe Tonne für vier Parteien. Laut Vermieter stehen uns drei zu, es sind laut Entsorgungsunternehmen auch drei Tonnen gemeldet.

    Ist das richtig, dass drei gelbe Tonnen für ein Vierfamilienhaus gemeldet sind?

    Oder habt ihr auch andere Tonnen, welche? In der Betriebskostenvorauszahlung

    zahlt ihr Müllgebühren für insgesamt wieviele Tonnen?

    Hier wäre eventuell der Ansatzpunkt die Müllgebühren dementsprechend zu

    mindern, bis sich das Chaos irgendwie gelichtet hat. Der Vermieter wäre hier

    aber auch in der Pflicht.

    Gruß



  • Danke für eure Antworten.

    Ja, drei gelbe Tonnen, das geht wohl aus einer Pro-Kopf-Berechnung hervor, also zwei Personen sind wohl noch keine eigene Tonne, sondern erst 3,3 oder sowas in der Richtung. Daher ist nicht 1 Partei = 1 Tonne. Stichwort ist da wohl der sogenannte Einwohnergleichwert EGW.

    Darüber hinaus hat jede Partei ihre eigene Papier-, Bio- und Restmülltonne. Diese werden auch privat über einen externen Dienstleister abgerechnet, das geht also gar nicht über die Nebenkosten / den Vermieter. In der Betriebskostenabrechnung taucht daher kein Posten für Müll auf.

    Der Knackpunkt ist jetzt nur, dass ich als Privatmensch keine gelben Tonnen beantragen kann, da das nur über den Vermieter geschehen darf, welcher wohl Vertragsbeziehungen mit dem Duales-System-Betreiber hat.

    Mein Problem an der Geschichte: Diese beiden fehlenden Tonnen, die ja anscheinend noch irgendwo herumgeistern, da sie ja regelmäßig geleert werden, sind angeblich nicht zu orten. Ob es sich da jemand zu einfach macht mit der Aussage oder die tatsächlich "verloren" sind, weiß ich nicht (blöd gefragt: was hält einen dann davon ab, sich an der nächsten Ecke einfach eine Tonne zu holen? - Das darf ja nicht möglich sein.).

    Beim Einzug vor ca. einem Jahr war bereits nur noch die eine Tonne vorhanden, das ist also kein kurzfristiges Problem. Ich wundere mich, warum der Vermieter keine Diebstahlanzeige gestellt hat. Ich nehme an, er wusste es nicht, weil sich die Nachbarn anscheinend nicht darum scheren.

    Die Bereitstellung neuer Tonnen ist wohl mit Mehrkosten verbunden, die auf die Mieter umgelegt werden. Ich sehe jetzt nur nicht ein, dass ich erstmal über die Verpackungsabgaben das Recycling mitfinanziere und jetzt für Tonnen bezahlen muss, die schon lange fehlen und deren Verschwinden nicht in meiner Verantwortung liegt.

  • Soweit mir bekannt wird gelber Sack/gelbe Tonne nicht mit den regulären Müllgebühren berechnet. Diese Gebühren sind mit dem Kauf durch die Kunden im Supermarkt bereits bezahlt. In unserer Gegend ist das der Fall.

    Möglicherweise gilt das nicht bei einer "zusätzlichen" Bereitstellung, schließlich haben wir ja laut Registrierung bereits drei Tonnen.

  • Hallo!

    Um hier Fehlinformationen vorzubeugen, der Vermieter muss dafür sorgen,

    dass durch eine ausreichende Zahl an Müllentsorgungsbehältern die

    regelmäßige Abfuhr des im Haus verursachten Mülls gewährleistet ist. Ihn

    trifft also die Pflicht zur Vorhaltung bestimmter Müllbehälter.

    Über die Betriebskostenabrechnung laut § 2 Betriebskostenverordnung Absatz

    8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;

    zahlen alle Mieter Abfallkosten, ob blau, grau, gelb, oder grün. Abfallbeutel kaufen

    ist Privatvergnügen und hat nicht mit den Abfallgebühren zu tun, die Mieter zahlen.

    Gruß