Fehlerhafte Kündigung widersprechen

  • Guten Abend zusammen,

    meiner Freundin wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Ich habe mir das Schreiben mal angeschaut und mir sind da einige Fehler aufgefallen.

    Datum des Kündigungsschreibens: 2.10.2018.

    An diesem Tag wurde der Brief bei ihr eingeworfen. Allerdings ohne Briefmarke, nicht durch die Post zugestellt, er war einfach so im Briefkasten -> der Vermieter hat ihn einfach so reingeworfen weil keiner aufgemacht hat...

    Dummerweise hat ihre Mutter sich verplappert und den Vermieter angesprochen warum er ihr denn kündigen will.....

    Somit hat er ja die Info, dass der Brief angekommen ist.

    Naja, auf jeden Fall steht drin, dass er zum 3.10.2018 kündigt (?!), "hilfsweise zum nächsten zulässigen Zeitpunkt ordentlich".

    Er hat seinen Mietvertrag wohl auch selbst nicht verstanden: hier ist aufgeführt, dass sich eine Kündigung nach BGB verhält.

    --- > Da die Mietzeit mehr als 4 Jahre beträgt und weniger als 5 Jahre, sind das lt. Gesetzt doch 3 Monate, nicht wahr?

    In der Kündigung steht aber, dass sie 2 Monate zum ausziehen hat, er ihr aber netter Weise 3 Monate gewährt und die Übergabe dann am 1.1.2019 sei.....^^

    Weiter hat er nur geschrieben, dass er wegen Eigenbedarf kündigt und sich auf § 573, Abs. 2, Nr. 2 BGB bezieht - aber keinen genauen Grund genannt.

    Mündlich hat er dann später gegenüber der Mutter (als sie ihn angesprochen hat s.o.) gesagt, dass es für seine Tochter sei - muss er das nicht IN dem Schreiben begründen?:/

    Am Schluss hat er zwar mit Maschine/PC seinen Namen drunter gesetzt, aber nicht persönlich unterschrieben.

    Jetzt meine Fragen:

    1. Die Kündigung ist doch so nicht gültig, oder? Immerhin hat sie ja ziemlich viele Fehler...

    2. Wenn die Kündigung aufgrund der Fehler nicht wirksam ist, muss meine Freundinb trotzdem widersprechen/Widerspruch einlegen?

    3. Bis wann muss ein Widerspruch erfolgen, bei dem Vermieter sein?

    4. Muss sie den Widerspruch nachweisen, also dass sie dem Vermieter ein Schreiben gegeben hat?

    5. Wie formuliert man einen Widerspruch (haben wir beide noch nicht gemacht... können aber gerne hier im Internet schauen, würden halt nur gerne wissen, auf was wir DRINGEND achten sollten).

    6. Muss meine Freundin nur sagen dass sie der Kündigung widerspricht oder muss sie sagen wegen Formfehler oder aufmerksam machen auf die Fehler???

    Vielen Dank euch.

    Grüße

    Manu2018

  • An diesem Tag wurde der Brief bei ihr eingeworfen. Allerdings ohne Briefmarke, nicht durch die Post zugestellt, er war einfach so im Briefkasten -

    Das ist kein Fehler


    In der Kündigung steht aber, dass sie 2 Monate zum ausziehen hat, er ihr aber netter Weise 3 Monate gewährt und die Übergabe dann am 1.1.2019 sei.....

    Im Kündigungsschreiben steht noch "hilfsweise zum nächsten zulässigen Zeitpunkt ordentlich."

    Bei Kündigungszugang am 2. bzw. 3.10.2018 ist der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt der 31.12.2018. Von daher auch kein Fehler.


    Weiter hat er nur geschrieben, dass er wegen Eigenbedarf kündigt und sich auf § 573, Abs. 2, Nr. 2 BGB bezieht - aber keinen genauen Grund genannt.


    Mündlich hat er dann später gegenüber der Mutter (als sie ihn angesprochen hat s.o.) gesagt, dass es für seine Tochter sei - muss er das nicht IN dem Schreiben begründen?

    Das dagegen ist einer. Die genauen Gründe für den Eigenbedarf müssen im Kündigungsschreiben genannt werden, auch die Person wenn der Eigenbedarf nicht für den Vermieter selbst ist.


    Am Schluss hat er zwar mit Maschine/PC seinen Namen drunter gesetzt, aber nicht persönlich unterschrieben.

    Auch das ist ein Fehler, ein großer sogar. Mietvertragskündigungen sind nur mit eigenhändiger Originalunterschrift wirksam.

    Bis wann muss ein Widerspruch erfolgen, bei dem Vermieter sein?

    Gar nicht. Außer man möchte dem Vermieter Gelegenheit geben ganz schnell eine korrekte Kündigung zu verfassen und zuzustellen.

    Wenn die Freundin unbedingt widersprechen möchte soll sie damit bis ca. Mitte Dezember warten.

  • Hallo,

    erstmal danke für die ersten Antworten.

    Sie hat mir gesagt, dass sie auf jeden Fall jetzt nach was neuem schaut, aber sie möchte sich halt jetzt nicht unter Druck setzten lassen (sie will ja eine anständige Wohnung suchen die ihr gefällt, die wegen der Arbeit in der näheren Umgebung liegt und die sie sich finanziell leisten kann). Daher möchte sie natürlich den Auszug so lange bis sie was hat hinauszögern.....

    Also dann gar nicht widersprechen - weil sie nicht muss da die Kündigung falsch ist, also Fehler hat und somit von vorne herein nicht gültig ist?

    Falls sie doch widersprechen möchte: Ist dann Mitte Dezember nicht zu spät? Ich habe im Internet was gelesen wo steht, dass bis 2 Monate vor dem Auszugstermin der Widerspruch erfolgen muss (vielleicht habe ich das auch nicht richtig verstanden)....

    Laut anitari muss sie nur widersprechen wenn sie den Vermieter aufmerksam macht; das möchte sie ja NICHT.

    Also einfach gar nichts machen oder wie?

    Vielen Dank nochmal

  • Ich habe im Internet was gelesen wo steht, dass bis 2 Monate vor dem Auszugstermin der Widerspruch erfolgen muss

    Da trifft zu wenn die Kündigung an sich korrekt ist aber für den Mieter eine besondere Härte bedeuten würde.

    Diese Kündigung ist aber nicht korrekt, sondern unwirksam.

    Darum ist ein Widerspruch nicht nötig.

    Also einfach gar nichts machen oder wie?

    Gar nichts machen.