Guten Abend zusammen,
meiner Freundin wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Ich habe mir das Schreiben mal angeschaut und mir sind da einige Fehler aufgefallen.
Datum des Kündigungsschreibens: 2.10.2018.
An diesem Tag wurde der Brief bei ihr eingeworfen. Allerdings ohne Briefmarke, nicht durch die Post zugestellt, er war einfach so im Briefkasten -> der Vermieter hat ihn einfach so reingeworfen weil keiner aufgemacht hat...
Dummerweise hat ihre Mutter sich verplappert und den Vermieter angesprochen warum er ihr denn kündigen will.....
Somit hat er ja die Info, dass der Brief angekommen ist.
Naja, auf jeden Fall steht drin, dass er zum 3.10.2018 kündigt (?!), "hilfsweise zum nächsten zulässigen Zeitpunkt ordentlich".
Er hat seinen Mietvertrag wohl auch selbst nicht verstanden: hier ist aufgeführt, dass sich eine Kündigung nach BGB verhält.
--- > Da die Mietzeit mehr als 4 Jahre beträgt und weniger als 5 Jahre, sind das lt. Gesetzt doch 3 Monate, nicht wahr?
In der Kündigung steht aber, dass sie 2 Monate zum ausziehen hat, er ihr aber netter Weise 3 Monate gewährt und die Übergabe dann am 1.1.2019 sei.....
Weiter hat er nur geschrieben, dass er wegen Eigenbedarf kündigt und sich auf § 573, Abs. 2, Nr. 2 BGB bezieht - aber keinen genauen Grund genannt.
Mündlich hat er dann später gegenüber der Mutter (als sie ihn angesprochen hat s.o.) gesagt, dass es für seine Tochter sei - muss er das nicht IN dem Schreiben begründen?
Am Schluss hat er zwar mit Maschine/PC seinen Namen drunter gesetzt, aber nicht persönlich unterschrieben.
Jetzt meine Fragen:
1. Die Kündigung ist doch so nicht gültig, oder? Immerhin hat sie ja ziemlich viele Fehler...
2. Wenn die Kündigung aufgrund der Fehler nicht wirksam ist, muss meine Freundinb trotzdem widersprechen/Widerspruch einlegen?
3. Bis wann muss ein Widerspruch erfolgen, bei dem Vermieter sein?
4. Muss sie den Widerspruch nachweisen, also dass sie dem Vermieter ein Schreiben gegeben hat?
5. Wie formuliert man einen Widerspruch (haben wir beide noch nicht gemacht... können aber gerne hier im Internet schauen, würden halt nur gerne wissen, auf was wir DRINGEND achten sollten).
6. Muss meine Freundin nur sagen dass sie der Kündigung widerspricht oder muss sie sagen wegen Formfehler oder aufmerksam machen auf die Fehler???
Vielen Dank euch.
Grüße
Manu2018