Mietvertrag - besteht bereits seit 37 Jahren - demnächst kündigen - Was muss renoviert werden ?

  • Servus zusammen,

    meine Eltern wohnen seit weit mehr als 40 Jahren in einer Mietwohnung der Baugesellschaft hier am Ort.
    1981 wurde der Mietvertrag ein mal überarbeitet und neu unterschrieben. Für kommendes Jahr planen wir das meine Eltern in ein Nebenhaus von uns ziehen.
    Den dortigen Mietern werden wir aus Eigenbedarf kündigen.
    Nun stellen sich für uns noch ein paar Fragen auf. Damals wurde die Wohnung der Baugesellschaft mit Estrich übernommen. Keine Böden, keine Tapeten, nichts.
    Aktuell liegt Laminat im Flur, im Badezimmer ist eine Holz Feuchtraumdecke eingezogen, im Flur und der Küche ebenfalls eine Holzdecke. Tapeten sind alle bis auf das Schlafzimmer und Wohnzimmer in den letzten 5 Jahren erneuert worden. Gestrichen wurde auch regelmäßig, außer das Schlafzimmer und Wohnzimmer. Da dort die Wände seit Jahren schimmeln.
    Die Baugesellschaft weiß über die Zustände Bescheid und plant für die kommenden Jahre ausgiebige Modernisierung Maßnahmen in dieser Straße. und vor allem auch dies bezüglich eine Mietminderung durchdrücken können. Aber da spricht man bei älteren Herrschaften manchmal gegen Wände und die wollen kein Gerichtsstreit oder sonstiges ...
    Nun wieder zum eigentlichen Thema. Damals wurde in Eigeninitiative eine Terasse, eine Überdachung und ein kleiner eingezäunter Garten angelegt. Dies wurde auch damals so mündlich genehmigt. Der Herr ist aber mittlerweile auch in Rente. Die Überdachung, die Holzwände etc. entfernen wir und nehmen wir mit.
    Wie sieht es aber mit der Wohnung an sich aus. Müssen wir nach so einer langen Mietdauer nun alle Tapeten abkratzen, die Holzdecken verschrotten, den Laminat wegschmeißen etc. pp. ?
    Den Passus aus dem Mietvertrag habe ich eingescannt und hier angehangen:
    Es wäre Klasse wenn von Euch vielleicht schon mal jemand in dieser Hinsicht eine Erfahrung gemacht hat oder uns helfen kann ?
    Hatte überlegt kommende Woche beim ortsansässigen Mieterbund nachzufragen ?
    Gruß Christian

    Dokumente bitte als PDF über Dateianhänge

    des Forum einstellen. Bilder gelöscht!

    Grace

  • Damals wurde die Wohnung der Baugesellschaft mit Estrich übernommen. Keine Böden, keine Tapeten, nichts.

    Schönheitsreparaturen sind nur gültig, wenn eine renovierte Wohnung übernommen worden ist. Das sollte eig auch bei einem sehr alten Mietvertrag gelten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Wie sieht es aber mit der Wohnung an sich aus. Müssen wir nach so einer langen Mietdauer nun alle Tapeten abkratzen, die Holzdecken verschrotten, den Laminat wegschmeißen etc. pp. ?

    Nein.

    Die Renovierungsklausel ist wegen starrer Frist unwirksam.

    Was ihr entfernen müßt ist das Eigentum wie z. B. das Laminat und die selbst angebrachten Deckenverkleidungen.

  • Naja das hat damals eine Firma gemacht, aber wenn die lieber ohne weiter vermieten wollen, dann klopp ich das in die Tonne. Ist ja schnell raus gerissen. Gerade Laminat und die Deckenpaneele

  • Die Renovierungsklausel ist wegen starrer Frist unwirksam.

    Bin ich auch von ausgegangen, aber es stand da, das die Fristen angepasst werden, wenn die Abnutzung nicht dieser Fristen entspricht.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!