Nach Wohnungsübergabe Wasserschaden festgestellt

  • Hallo!

    Ich habe nach langer Suche endlich eine Wohnung gefunden, und bei der Übergabe auch brav ein Übergabeprotokoll angefertigt und ausgefüllt.

    Nun ist nach der Übergabe ein Wasserschaden an der Badewannenarmatur aufgefallen. Die Dichtungen sind völlig Kaputt und hierdurch gelangt Wasser hinter die Fliesen, in das Mauerwerk. Dies führt zu einem aufquellen welches sich bereits leicht andeutet (leichte wölbung sowie Risse in unmittelbaren Fliesen). Hierauf habe ich der Hausverwaltung via E-mail geschrieben. Das Gespräch lief folgendermaßen:

    Hallo Frau Hausverwaltung!


    Ich hoffe Sie hatten ein erholsames Wochenende.
    Gestern ist uns aufgefallen, dass sich an der Badewannenarmatur ein bedenklicher Schaden befindet. Über eine unzureichende Abdichtung zwischen Badewannenarmatur und Fliesen, gelangt Wasser in das Mauerwerk. Dies führt zu einem Aufquellen welches sich bereits durch eine Wölbung sowie Risse in besagtem Fliesenbereich bemerkbar macht.
    Da ein solcher Schaden nur über einen längeren Zeitraum entstehen kann, denke ich dass wir uns einig sind dass dieser Schaden nicht von mir und meinem Mitbewohner herbeigeführt wurde.
    Weiterhin ist anzumerken dass eine Nichtbehandlung dieses Problems definitiv zu drastischen, weiteren Beschädigungen führen wird. Das heißt eine Benutzung der Badewannenbrause führt zu einer stetigen Verschlimmerung des Problems.
    Ich habe Bilder der besagten Stelle dieser E-Mail beigefügt.


    HV: ich habe die Firma Badkings mit der Badarmatur beauftragt. Hr. Badprofi wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen um einen Termin zu vereinbaren.

    Mieter: ich bedanke mich erst einmal für die rasche Bearbeitung dieses Anliegens. Ich gehe davon aus, die Reparatur dieser Beschädigung wird durch die Hausverwaltung getragen.

    HV: ja, Sie sehen es richtig.


    Soweit ist bisher der e-mail verkehr bezüglich dieser Situation. Es wirkt auf mich als wolle die HV vermeiden zu sagen "Wir übernehmen den Schaden". Ich habe keine Lust dass die nun jemanden teuer beauftragen, und ich dann auf den Kosten sitzenbleibe. Wie bindend ist eine solche Aussage per e-mail? Der Schaden wurde nicht im Übergabeprotokoll aufgenommen, kann jedoch nicht von uns, den Neumietern stammen, da der Einzug in der Zukunft liegt und dass ein Schaden über Zeit ist. Wie sichere ich mich in diesem Fall ab? Was denkt ihr? Ich freue mich auf Antworten und Meinungen!




    Wie Verfahren wir in dieser Situation?

  • Hallo,

    was ist denn deiner Meinung nach an diesen E-Mails dubios? Du meldest einen Schaden und die Verwaltung teilt mit, dass sie sich um eine Instandsetzung kümmert. Ich lese hierin nicht, dass Du die Kosten tragen sollst.

    Es wirkt auf mich als wolle die HV vermeiden zu sagen "Wir übernehmen den Schaden".

    Grundsätzlich hat der Vermieter die Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB, so dass er hier gar nicht schreiben muss, dass er einen Schaden bezahlt.

    Anders herum wird ein Schuh daraus: Wenn Du die Kosten tragen sollst, muss der Vermieter dies ggfs. ankündigen.

    Wie Verfahren wir in dieser Situation?

    Freut euch, dass der Vermieter schnell reagiert und einen Handwerker beauftragt hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da bin ich wirklich sehr erleichtert. Man hört ja immer solche Horrorgeschichten von Hausverwaltungen, da bin ich jetzt leider extrem skeptisch. Aber das beruhigt schon etwas!