Neufassung/Änderung der Hausordnung u.a.

  • Hallo,

    ich hätte einFragen für die ich vielleicht hier Sachkunden Rat bekommen kann, vielleicht sogar mit Verweisen auf Urteile.

    1.) Meine Vermieter haben mir einen neue Hausordnung übergeben in der die Mieter u.a. dazu verpflichtet werden sollen folgende Reinigungsarbeiten durchzuführen:

    - Reinigung des kompletten Treppenhauses (3 Etagen)

    - Reinigung des Waschraumes

    - Reinigung der Fenster im Hausflur

    - Reinigung des Platzes um die Mülltonnen

    - Reinigung des Gehweges und Schadenbeseitigung

    das alles im wechselnden Turnus, zwischen allen Mietern. Bis dato gab es keine Hausordnung, auch wenn im Mietvertrag drin steht das diese enthalten ist.

    Die Reinigung des Hausflures und des Wäscheraumes haben wir bereits vor ca. 9 Monaten als Mieter mündlich übernommen, dem Hausfrieden willen.

    Die Reinigung der Schnee und Eisbeseitigung ist als sonstige Nebenkosten im Mietvertrag aufgelistet.

    Nun meine 2 Fragen:

    1.) Müssen wir diese "neue Hausordnung" so akzeptieren. Ich bin der Meinung nein.

    2.) Meine Vermieter wohnen im EG, heißt unter uns, beteiligen sich aber überhaupt nicht an der Reinigung des Hausflures. Ist das so zulässig oder kann ich die

    Vermieter auffordern sich ebenso an den Reinigungsarbeiten zu beteiligen.

    3.) Unabhängig von den 2 oberen Fragen, welche Möglichkeiten habe ich herauszubekommen ob meine Kaution ordnungsgemäß verwaltet wird. Ich habe den Verdacht

    das diese nicht mehr existiert und von meinen Vermietern anderweitig genutzt wurde.

    4.) Meine Vermieter haben die Heizung ziemlich auf Kante eingestellt. Dies führt dazu das das Zimmer meines Sohnes nicht richtig warm wird (Heizung voll aufgedreht)

    ebenso wie das Badezimmer (dort gibt es nur ein Handtuchtrockerheizkörper (oder wie immer die heißen;-)).

    Auf mehrmaliges Ansprechen, auch der anderen Mieter wird nicht reagiert.

    Was kann ich bzw. können wir hier tun?

    Ich bedanke mich auf jeden Fall schon mal für das lesen und die antworten.

    Als Nachtrag: Mit sachkundigen Rat meine ich KEINE Rechtsberatung sondern vielmehr

    Erfahrungen etc.

    Gruß

    Baxter

    Einen Satz hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

    Grace

  • Je nachdem was im Mietvertrag letztendlich zu diesem Thema vereinbart ist, obliegt die Reinigung des Treppenhauses u.w. allen Parteien, und dann auch dem im Haus wohnenden Vermieter.

    zu Punkt 3. Ein freundlich aber bestimmt gehaltener Brief, natürlich per Einwurfeinschreiben, mit der Offenlegung wo die Kaution angelegt ist, wirkt sicherlich auch hier Wunder.

    zu Punkt 4. Auch hier per Einwufeinschreiben den Mangel mit der Heizung melden. Beigefügt ein Diagramm mit den gemessenen Zimmertemperaturen, wobei die Mindesttemperatur schon unter 20° liegen sollte, bzw. im Bad unter 22°.

  • Die Durchführung der Reinigung kann durch eine neue Hausordnung durchaus auf die Mieter übertragen werden, wenn vertraglich hierzu gar nichts vereinbart ist.

    Eine Aufstellung dieser Hausordnung (bzw. einzelner Positionen darin) ist nämlich dann als rechtmäßig anzusehen, wenn dies für die Bewirtschaftung des Hauses erforderlich ist.

    Hier stellt sich dann die Frage, wer das Haus sonst reinigt. Sonst könnte der Vermieter auch eine Firma beauftragen und über die Betriebskosten umlegen.

    Der Winterdienst ist allerdings klar vertraglich geregelt. Das kann der Vermieter nicht einseitig ändern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.