Mündl. Mietvertrag vom Vermieter nicht berücksichtigt?

  • Hallo,


    meine Freundin ist vor kurzem in eine Wohnung gezogen mit der Absicht eine WG zu gründen. Nun ist aus der WG nichts geworden aber sie hatte schon die alte Wohnung gekündigt, hatte nach wie vor den Traum die neue Wohnung zu beziehen und der Vermieter hat ihr Druck gemacht. Sie hat mit dem Vermieter abgemacht dass Sie einzieht, ersteinmal die halbe Miete bezahlt und sich Mitbewohner sucht für den nächsten Monat.

    In den nächsten Tagen hat sich ihr Vermieter immer mehr als ein unangenehmer Mensch entpuppt und meine Freundin wollte nun direkt wieder ausziehen, Sie hat sich sofort auf die Suche nach einer Alternative gemacht und binnen 2 Tagen schon einen Mietvertrag woanders unterschrieben. Erst danach hat sie dem Vermieter der "Problemwohnung" davon erzählt. Auch wusste Sie nichts von einem mündlichen Mietvertrag.


    Jetzt ist Sie ausgezogen und der Monat vorbei. Der Vermieter war in den letzten Tagen nicht erreichbar und hat jede Kommunikation geblockt sodass es immernoch nicht zu einer Schlüsselübergabe gekommen ist. Erst gestern meldet er sich mit der Nachricht dass es einen mündlichen Mietvertrag gegeben hätte, es noch immer keine schriftliche Kündigung gibt und es auch immernoch eine Kündigungsfrist gibt. Jetzt hat sie Angst dass sie für die nächsten 4 Monate noch Miete zahlen muss. Das könnte sie nicht zahlen.


    Der Vermieter selber hat diesen mündlichen Mietvertrag aber nie berücksichtigt. Er hat nie die Anzeige für die Wohnung offline genommen. Er hat ohne zu fragen die Wohnung betreten und auch noch besichtigungen durchgeführt. Er hat meiner Freundin auch gesagt sie soll den Besuchern bei Besichtigungen anlügen und ihnen sagen dass die Möbel in der Wohnung nicht die Ihren seien. Er hat sie nie über einen mündlichen Vertrag aufgeklärt. Gilt der mündliche Mietvertrag auch wenn der Vermieter selber ihn nie berücksichtigt? Hätte meine Freundin durch seine Vertragsverletzungen das Recht fristlos zu kündigen?


    Vielen Dank für alle Antworten im vorraus

  • Sie hat mit dem Vermieter abgemacht dass Sie einzieht, ersteinmal die halbe Miete bezahlt und sich Mitbewohner sucht für den nächsten Monat.

    Sie ist also eingezogen und hat bereits Miete überwiesen? Dann kann sehr wohl von einem geschlossenen Mietvertrag ausgegangen werden, der im Zweifel auch nachgewiesen werden kann.


    Er hat sie nie über einen mündlichen Vertrag aufgeklärt.

    Er hat gesagt, sie kann einziehen und muss Miete dafür zahlen, wenn auch zunächst nur die Hälfte. Damit sind alle wesentliche Vertragsbestandteile geklärt. Es bedarf nicht der ausdrücklichen Erklärung "hiermit schließe ich jetzt einen mündlichen Mietvertrag ab".


    Hätte meine Freundin durch seine Vertragsverletzungen das Recht fristlos zu kündigen?

    Noch erkenne ich keine Vertragsverletzung vom Vermieter. Hat er sich unerlaubt Zugang verschafft, also hat er einfach mit einem fremden Schlüssel die Wohnung geöffnet und hat die Wohnung betreten, waren die Besichtigungen gegen den ausdrücklichen Willen der Freundin? Der Vermieter kann die Wohnung sogar noch mehrfach vermieten, solange deine Freundin darin wohnen kann, dann stellt das keine Vertragsverletzung dar.


    Ich denke nicht, dass man eine fristlose Kündigung substantiiert darlegen und auch beweisen kann. Natürlich ist das nur eine grobe Einschätzung aufgrund der Schilderungen.


    Weil im Zweifel noch mehrere Monatsmieten offen sind + Prozessrisiko einer eventuellen Klage, sollte man dringend einen Anwalt zu der ganzen Sache befragen, dem dann alle Einzelheiten offen gelegt werden. Nur dann ist eine umfassende rechtliche Beratung möglich.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!