Badmöbel nicht im Mietvertrag vermerkt

  • Hallo,

    am Samstag steht endlich die Rückgabe der alten Mietwohnung an. Beim Einzug hing im Bad ein Spiegelschrank Typ Allibert. Ich hatte es damals so verstanden, dass der Schrank der Vormieterin gehörte.

    Im Mietvertrag findet sich eine Inventarliste, dort ist aber nur eine Gardinenstange im Wohnzimmer vermerkt.

    Die Vermieterin hatte am Telefon behauptet, zu jedem Bad gehöre ein Spiegelschrank mit Licht. Das sei normal und sie sei nicht verpflichtet Badmöbel und Handtuchhalter gesondert zu vermerken.

    In unserer neuen Wohnung sind solche Gegenstände jedoch einzeln in der Inventarliste aufgeführt. Darum bin ich jetzt verunsichert.

    Außerdem war der Spiegelschrank gefühlte 20 Jahre alt und ziemlich vergilbt. Wir hatten selbst einen Schrank aufgehängt, den wir auch in der Wohnung lassen möchten. Trotzdem besteht die Vermieterin aus Prinzip auf dem alten Allibert.

    Kann die Situation jemand einschätzen? Bzw. gibt es juristische Fundstellen mit denen ich die Aussage der Vermieterin kontern kann?

  • Ich hatte es damals so verstanden, dass der Schrank der Vormieterin gehörte.

    Ob der Vormieter den Spiegelschrank angebracht hat und ob er in der Inventarliste steht ist egal. Er war bei Mietbeginn vorhanden, also gehört er zur Mietsache. Du hättest den Aufbewahren müssen.

  • Danke für die Antwort. Der Argumentation kann ich jedoch nicht ganz folgen. Denn wozu gibt es dann die gesonderte Inventarliste, wenn sie nicht verbindlich ist?

    In der Wohnung war auch ein Duschvorhang vorhanden, der definitiv dem Vormieter gehörte. Muss ich diesen dann auch in der Wohnung lassen?

    Wenn es nun wirklich so ist, dass ich für den Schrank aufkommen muss: Kann mir die Vermieterin den Neuwert (von vor 20 Jahren) berechnen, oder den Zeitwert? Letzterer dürfte bei dem vergilbten Teil keine 10 Euro mehr übersteigen.

  • In unserer neuen Wohnung sind solche Gegenstände jedoch einzeln in der Inventarliste aufgeführt. Darum bin ich jetzt verunsichert.

    Ist die Wohnung von der selben Vermieterin? Wenn nein, dann solltest du dieses Argument tunlichst vermeiden und den Badezimmerschrank, den du zurück lässt schön reden.

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