Hallo,
am Samstag steht endlich die Rückgabe der alten Mietwohnung an. Beim Einzug hing im Bad ein Spiegelschrank Typ Allibert. Ich hatte es damals so verstanden, dass der Schrank der Vormieterin gehörte.
Im Mietvertrag findet sich eine Inventarliste, dort ist aber nur eine Gardinenstange im Wohnzimmer vermerkt.
Die Vermieterin hatte am Telefon behauptet, zu jedem Bad gehöre ein Spiegelschrank mit Licht. Das sei normal und sie sei nicht verpflichtet Badmöbel und Handtuchhalter gesondert zu vermerken.
In unserer neuen Wohnung sind solche Gegenstände jedoch einzeln in der Inventarliste aufgeführt. Darum bin ich jetzt verunsichert.
Außerdem war der Spiegelschrank gefühlte 20 Jahre alt und ziemlich vergilbt. Wir hatten selbst einen Schrank aufgehängt, den wir auch in der Wohnung lassen möchten. Trotzdem besteht die Vermieterin aus Prinzip auf dem alten Allibert.
Kann die Situation jemand einschätzen? Bzw. gibt es juristische Fundstellen mit denen ich die Aussage der Vermieterin kontern kann?