Wohnungsübergabe ohne Protokoll oder Unterschrift - Vorteil Mieter oder Vermieter?

  • Hallo,

    am Samstag hatten wir unsere alte Mietwohnung zurückgegeben. Dafür hatten meine Frau und ich extra ein Übergabeprotokoll vorbereitet, das die Vermieterin jedoch nicht nutzen wollte (muss sie ja auch nicht). Selbst hatte sie auch kein eigenes Protokoll.

    Bemängelt wurde ein Wasserhahn an der Badewanne, weil das Wasser nach dem Abdrehen einige Sekunden lang nachläuft. Die Vermieterin wollte zuerst, dass wir einen Flaschner bezahlen, der den Wasserhahn wieder in Gang setzt (Die Armatur ist allerdings so alt, dass ein neuer Wasserhahn günstiger wäre). Nach einiger Diskussion hatten wir uns darauf geeinigt, die Reparatur von einem Bekannten unsererseits durchführen zu lassen, der die nötigen handwerklichen Fähigkeiten hat. Vermutlich ist der Hahn einfach nur verkalkt und schnell wieder repariert. Im gesamten Haus gab es in der Vergangenheit bereits Anfragen von Seiten der Mieter, die 70er-Jahre-Badezimmer endlich einmal zu renovieren - was von der Vermieterin abgelehnt wurde.

    Vor ein paar Tagen hatte ich schon einmal einen Thread zu dem Thema Badezimmerschrank erstellt: Badmöbel nicht im Mietvertrag vermerkt

    Dieses Thema wurde (seltsamerweise) bei der Übergabe gar nicht mehr angesprochen. Der von uns gekaufte Spiegelschrank hängt jetzt im Bad als Ersatz für den vergilbten Allibert. Beim Einzug war es so, dass die Steckdose in dem alten Allibertschrank nicht funktionierte. Wir haben uns dann selbst eine Lösung gebastelt und den Strom von der Lampe abgezapft, da keine Stromleitung zu finden war. Die letzten vier Jahre musste ich zum Föhnen immer das Licht einschalten, da sonst kein Saft auf der Steckdose war.

    Die Schlüssel haben wir am Samstag der Vermieterin übergeben, auch dafür allerdings keine Unterschrift geleistet. Beim Einzug hatte sie jedoch noch auf eine Unterschrift bestanden, als Bestätigung für den Erhalt der Schlüssel. Auch die Rückzahlung der Kaution und übriger Heizkosten hatte sie nur mündlich zugesichert.

    Jetzt spielt sich in meinem Kopf das worst-case Szenario ab. Was passiert, wenn sie uns in den nächsten Tagen eine Liste mit Mängeln und eventuell Einbehalt der Kaution schicken sollte? Kommen uns die nicht vorhandenen Unterschriften dann zu Gute oder werden sie uns zum Nachteil?

    Der Nachmieter hatte die Wohnung direkt nach unserer Rückgabe übernommen (er stand während der Schlüsselübergabe bereits vor der Tür). Darum und weil wir schon das Glück hatten, die Wohnung einen Monat vor Ende der Kündigungsfrist abgeben zu können, wollten wir die Sache abschließen und nicht riskieren, dass die Rückgabe platzt. Die Vermieterin hatte schon damit gedroht, dem Nachmieter abzusagen und uns den Dezember noch zu berechnen.

  • Unabhängig von den fehlenden Unterschriften hat der Vermieter das Protokoll doch aber ausgefüllt, oder?

    Grundsätzlich wären hier Unterschriften sicher gut gewesen, allerdings auch nicht zwingend notwendig.

    Wenn dort keine Mängel erfasst sind, kann der Vermieter hiernach nur noch versteckte Mängel geltend machen.

    Grundsätzlich wäre der Vermieter in der Nachweispflicht, dass Ihr diesen Mangel verursacht habt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    es gibt überhaupt kein Protokoll - außer die Vermieterin hat sich nach dem Termin selbst Notizen gemacht. Unser mitgebrachtes Übergabeprotokoll hat sie nicht akzeptiert.

    Aber vor Ort wurde nichts über den Zustand der Wohnung aufgeschrieben. Auch damals beim Einzug gab es keine Vermerke im Vertrag über den Zustand der Wohnung.

    Einige Quellen (Nachrichtenseiten und Mietratgeber) im Internet schreiben, dass Wasserhähne Vermietersache wären. Zumindest dann, wenn das Tropfen auf Verkalkung zurückzuführen ist. Aber dazu müssten wir wohl erst einmal einen Sachverständigen holen - da besorge ich dann aber lieber einen günstigen Wasserhahn, um die Sache endlich zu beenden.

    Einmal editiert, zuletzt von Benjito (26. November 2018 um 10:12)

  • Wenn es kein Protokoll gibt, dann ist der Vermieter dennoch in der Nachweispflicht. Hier steht dann im Zweifel Aussage gegen Aussage.

    Einige Quellen (Nachrichtenseiten und Mietratgeber) im Internet schreiben, dass Wasserhähne Vermietersache wären. Zumindest dann, wenn das Tropfen auf Verkalkung zurückzuführen ist.

    Das sehe ich persönlich anders. Die Verkalkung kann ja durch regelmäßige Reinigung verhindert werden. Unabhängig davon sollte man den Mietvertrag prüfen, ob dort eine Kleinstreparaturklausel vereinbart ist.

    Wenn ja, müsstet Ihr diese Kosten vermutlich auch tragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo!

    Link Korrektur und wie Leipziger82 schon schrieb:

    Das sehe ich persönlich anders. Die Verkalkung kann ja durch regelmäßige Reinigung verhindert werden. Unabhängig davon sollte man den Mietvertrag prüfen, ob dort eine Kleinstreparaturklausel vereinbart ist.


    Wenn ja, müsstet Ihr diese Kosten vermutlich auch tragen.

    Sehe ich ebenfalls so, wenn Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag.

    Bitte im Mietvertrag nachschauen!

    Gruß