Unterstellung von Hundekot im Vorgarten - Gemeinschaftsgarten

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich Hundekot im Vorgarten & Gemeinschaftsgarten.

    Wir wohnen in einem 8 Parteienhaus einer großen Wohnungsgesellschaft seit Anfang des Jahres und wir halten zwei Hunde. Wir haben bislang nur eine mündliche Genehmigung, bzw. die Aussage: "Solange sich niemand beschwert, ist das kein Problem". Wenn wir mit unseren Hunden unterwegs sind, entfernen wir selbstverständlich jegliches Häufchen - egal wo! Sie laufen ab und zu auch mal durch den Gemeinschaftsgarten, damit sie auch mal ein bisschen toben können. Dabei achten wir stets darauf, dass sich erstens niemand im Garten befindet, der sich gestört fühlen könnte (aus irgendwelchen Gründen, z.B. Angst vor Hunden) und zweitens sammeln wir den Hundekot sofort auf, falls doch mal was in den Garten daneben geht. Und vor allem lassen wir die Tiere nicht aus den Augen, damit man uns nichts unterstellen kann. Man weiß ja nie - Stichwort Hundehasser und Gitköder.

    Jedenfalls spricht uns letztens ein Nachbar aus dem Haus neben uns an (er hält selbst einen Hund), unsere Hunde hätten bei ihm vor dem Balkon ein Häufchen hinterlassen. Besten Gewissens können wir nun aber sagen, dass es definitv keiner unserer Hunde war. Er wurde dann freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass wir an einer Hauptstraße wohnen und sehr viele andere Hundehalter ihre Hunde auf die uneingezäunte Wiese vor dem Haus lassen und es eben nicht weg machen, was uns selbst absolut stört weil es einfach abartig aussieht. Im Garten ist die Situation nicht anders. Da es ein Gemeinschaftsgarten ist, läuft da auch ein Hund rum, der im Erdgeschoss wohnt und in den zwei Häusern nebenan leben auch Hunde, die den Garten benutzen. So wie freilaufende Katzen und andere Tiere.

    Es wurde uns also unterstellt, es wäre einer unserer Hunde gewesen. Diese Unterstellung haben wir zurück gewiesen. In den letzten zwei Tagen kommen wir aus der Haustür raus und sehen, wie sich die Häufchen nahezu wirklich unmittelbar vor unserer Haustür stapeln. Bislang ist nichts weiter passiert, aber: Mir drängt sich das unangenehme Gefühl auf, dass man uns das unterstellen könnte. Darum möchte ich nun wissen, wie die Rechtslage aussieht? Angenommen eine Person beschwert sich bei der Wohnungsgesellschaft, unterstellt uns den genannten Sachverhalt und wir bekommen eine schriftliche Abmahnung oder gar Kündigung. Wie wäre das Vorgehen im Fall der Fälle oder bereits jetzt? Muss uns nicht erst "nachgewiesen" werden, dass es tatsächlich von unseren Hunden stammt? Um Stress, Streit oder Eskalationen jeglicher Art zu vermeiden, wurde uns von Bekannten geraten, wir sollen einfach die Häufchen aufsammeln und entsorgen - auch wenn es nicht die Häufchen unserer Hunde sind. Innerlich widerstrebt es mir irgendwie, weil wir immer alles verantwortlich entsorgen und dann zusätzlich noch die Hinterlassenschaften anderer entsorgen sollen :S.

    Wie sieht es rechtlich aus? Muss es uns nachgewiesen werden oder kann uns ohne Beweise gekündigt werden? Was wäre das empfehlenswerte Vorgehen? Können wir nachträglich um eine schriftliche Genehmigung für die Hundehaltung bei unserer Wohnungsgesellschaft bitten, oder kann diese uns Schriftliches verweigern? Im Mietvertrag steht, die Hundehaltung sei geduldet, sofern keine Gefahr oder sonstige Beeinträchtigung von ihm ausgeht.

    Ich freue mich über Antworten.

    Herzliche Grüße

  • Also um dich erstmal zu beruhigen, so schnell kann man dich nicht kündigen. Zunächst müsste entweder eine Abmahnung kommen oder die Aufforderung dein Hund loszuwerden.

    Im Mietvertrag steht, die Hundehaltung sei geduldet, sofern keine Gefahr oder sonstige Beeinträchtigung von ihm ausgeht.

    Das ist doch ein guter Ansatzpunkt. Natürlich reicht die bloße Behauptung nicht aus. Man muss die Vorwürfe gegen dich auch belegen. Die Tatsache das man Hundekot auf allgemein zugängliches Gelände findet belegt rein gar nichts.

    Man müsste schon dokumentieren, das der Hund ein Häufchen macht und ihr es nicht beseitigt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Können wir nachträglich um eine schriftliche Genehmigung für die Hundehaltung bei unserer Wohnungsgesellschaft bitten,

    bitten natürlich

    oder kann diese uns Schriftliches verweigern?

    ebenso natürlich,

    aber was an den Aussagen der Wohnungsgesellschaf:

    "Solange sich niemand beschwert, ist das kein Problem".

    Im Mietvertrag steht, die Hundehaltung sei geduldet, sofern keine Gefahr oder sonstige Beeinträchtigung von ihm ausgeht.

    wollt ihr denn nun nachträglich einseitg ändern und einfordern?

    Wie sieht es rechtlich aus? Muss es uns nachgewiesen werden oder kann uns ohne Beweise gekündigt werden?

    Im Zweifel ist das immer eine Einzelfallentscheidung. Ich würde aber mal bezweifeln das ein Gericht nun DNA Proben veranlassen wird um Art und Umfang der Verschmutzung der euch zuzurechnen ist einschätzen zu können. Praktisch müssen sich letztendlich nur genug andere Mieter finden die sich beschweren und das halbwegs glaubhaft darlegen.

    Ein Kündigung kommt eigentlich auch erst dann in betracht, wenn wiederholt z.Bsp. gegen ein Gerichtsurteil gehandelt wird, ihr euch z.Bsp. weigert eure Hunde abzuschaffen, wenn bei einem Prozess etwas in der Art herauskommen würde.

    Um Stress, Streit oder Eskalationen jeglicher Art zu vermeiden, wurde uns von Bekannten geraten, wir sollen einfach die Häufchen aufsammeln und entsorgen - auch wenn es nicht die Häufchen unserer Hunde sind.

    Na ja, kann man machen, und wenn im Haus sonst nicht viele Leute Hunde halten, klingt das nicht nach der dümmsten Idee.

  • Hallo!

    Man muss die Vorwürfe gegen dich auch belegen. Die Tatsache das man Hundekot auf allgemein zugängliches Gelände findet belegt rein gar nichts.


    Man müsste schon dokumentieren, das der Hund ein Häufchen macht und ihr es nicht beseitigt.

    Ja, leider, denn das Problem kenne ich auch. Rechtlich sieht das so aus,

    dass ein Protokoll angefertigt werden müsste. Man braucht für jeden

    Vorfall nach Möglichkeit Zeugen. Denn

    Bilder dürfen aus Datenschutzgründen nicht angefertigt

    werden. Die reine Behauptung reicht nicht aus. Eine Abmahnung wird

    es von der Wohnungsgesellschaft deshalb wahrscheinlich nur unter

    den aufwändigen Bedingungen geben können.

    Um Stress, Streit oder Eskalationen jeglicher Art zu vermeiden, wurde uns von Bekannten geraten, wir sollen einfach die Häufchen aufsammeln und entsorgen - auch wenn es nicht die Häufchen unserer Hunde sind.

    :thumbup: Wäre in dem Fall die beste Lösung, um den Nachbarschafts-Frieden

    zu erhalten.

    Gruß