Selbstauskunft wenn man den Arbeitgeber wechselt

  • Ein liebes Hallo in die Runde!

    Folgende Sachlage:

    Man hat vor einigen Tagen eine Mieterauskunft ausgefüllt und als aktuelles Gehalt und aktuelles Arbeitsverhältnis ‚Angestellter‘ angegeben.

    Das ist so weit richtig, nur endet das jetzige Arbeitsverhältnis zum 31.12. (in der Probezeit). Am 01.02. beginnt das neue Arbeitsverhältnis.

    Mietbeginn wäre der 01.03. .

    Ist man dazu verpflichtet, das neue Arbeitsverhältnis mitzuteilen und ggf. den Arbeitsvertrag nachzuhändigen, oder zählt allein nur die Angabe über den aktuellen, jetzigen Stand?

    Die Miete würde zusätzlich noch über eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgesichert werden, falls nötig, und der zweite Vertragspartner befindet sich nach wie vor in einem ungekündigten, sicheren Arbeitsverhältnis.

    PS:

    Dazu sei gesagt, dass man voraussichtlich den Vertrag in den kommenden Tagen unterschreiben würde und das nicht explizit nach dem Status des Arbeitsverhältnisses gefragt wurde (gekündigt/ungekündigt).

    PS hinzugefügt und einen Satz gelöscht.

    Grace

  • Man hat vor einigen Tagen eine Mieterauskunft ausgefüllt und als aktuelles Gehalt und aktuelles Arbeitsverhältnis ‚Angestellter‘ angegeben.

    Das ist so weit richtig, nur endet das jetzige Arbeitsverhältnis zum 31.12. (in der Probezeit). Am 01.02. beginnt das neue Arbeitsverhältnis.

    Mietbeginn wäre der 01.03.

    Da stellt sich doch die Frage, ob du bereits zum Zeitpunkt der Mieterauskunft wusstest, dass das Arbeitsverhältnis enden wird.

    Aber grundsätzlich geht es bei der Mieterauskunft um die Frage, wie solvent ist ein Mieter. Die Täuschung darüber kann zur Anfechtung führen. Jetzt ist die Frage, ob man das Unterlassen vom Hinweis auf die Kündigung als Täuschung interpretieren darf. Das ist Einzelfallabhängig. Gerade wenn hier ein Arbeitgeberwechsel vorliegt könnte man ja argumentieren, dass die Solvenz gesichert bleibt.

    Der rechtlich sicherste Weg wäre wohl der Hinweis auf den Arbeitgeberwechsel. Das sollte auch nicht dazu führen, das man euch als Mieter nicht mehr will, weil Gehalt und Bürgschaft bleiben ja bestehen. Aber solange die Wohnung bezahlt werden kann interessiert sich dafür eh keiner.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

    Wir wussten zum Zeitpunkt der Mieterauskunft, dass das Arbeitsverhältnis enden wird, ja.

    Aber, wie du bereits erwähntest, wussten wir auch, dass ab dem 01.02. wieder ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

    Es gibt halt sehr viele Bewerber und diese Wohnung zu bekommen wäre der absolute Traum.

    Daher auch die Bereitschaft unseres Bürgen (verbeamtet), uns dahingehend uneingeschränkt zu unterstützen.

    Sicherlich wäre auch vorstellbar, dass ich allein als Vertragspartner eingetragen würde - aber das ist sicherlich nur dann möglich, wenn ich auch mit meinem Gehalt allein die Miete stemmen könnte, richtig? (die Miete betrüge etwas über die Hälfte meines derzeitigen Gehalts)

    Nun denn, bleibt einfach abzuwarten und zu hoffen, dass Bürgschaft und neuer Arbeitsvertrag reichen - und wenn nicht, hat es einfach nicht sollen sein... wenn nicht ohnehin die erneute Probezeit schon das K.O. Kriterium sein wird. :( (Timing ist das halbe Leben...)