Ein liebes Hallo in die Runde!
Folgende Sachlage:
Man hat vor einigen Tagen eine Mieterauskunft ausgefüllt und als aktuelles Gehalt und aktuelles Arbeitsverhältnis ‚Angestellter‘ angegeben.
Das ist so weit richtig, nur endet das jetzige Arbeitsverhältnis zum 31.12. (in der Probezeit). Am 01.02. beginnt das neue Arbeitsverhältnis.
Mietbeginn wäre der 01.03. .
Ist man dazu verpflichtet, das neue Arbeitsverhältnis mitzuteilen und ggf. den Arbeitsvertrag nachzuhändigen, oder zählt allein nur die Angabe über den aktuellen, jetzigen Stand?
Die Miete würde zusätzlich noch über eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgesichert werden, falls nötig, und der zweite Vertragspartner befindet sich nach wie vor in einem ungekündigten, sicheren Arbeitsverhältnis.
PS:
Dazu sei gesagt, dass man voraussichtlich den Vertrag in den kommenden Tagen unterschreiben würde und das nicht explizit nach dem Status des Arbeitsverhältnisses gefragt wurde (gekündigt/ungekündigt).
PS hinzugefügt und einen Satz gelöscht.
Grace