Ich habe bei einem Bekannten in einer bereits gekündigten Wohnung Möbel angeschaut, die er nicht mehr benötigte.
Bei diesem Termin erschien dann auch die Hausverwalterin. Mit dieser wurde besprochen, dass ich die Wohnung zum 15.03.2011 übernehme. der Mietzins sollte € 200 betragen. Die Nebenkostenvorauszahlung € 100. Zur Vertragsunterzeichnung wurde ein Termin vereinbart. Mein Bekannter ist bereit, diesen Sachverhalt zu bezeugen.
Daraufhin hab ich von meinem Bekannten die in der Wohnung befindliche Küche zu einem Preis von € 300 übernommen.
Bei dem Unterzeichnungstermin wurde mir ein schriftlicher Mietvertrag verweigert. Als Beründung sagte man mir, dass nicht € 100 sondern € 120 als Nebenkostenvorauszahlung zu bezahlen wären. Es kam zum Streit und ich wurde aus dem Büro gewiesen.
Besteht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Gefahr, dass ich nicht Recht bekomme?