Liebe Forenmitglieder, Leserinnen und Leser,
ein/e Kollege/in von mir wollte den anhängenden befristeten Untermietvertrag kündigen. Dieser Mietvertrag enthält zusätzliche, handschriftlich eingetragene Änderungen.
Der Vermieter beruft sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten und verlangt eine Nachzahlung von Nebenkosten.
Meine Fragen:
1. Ist dies ein Inklusivmietvertrag (Bruttowarmmiete)?
Im Mietvertrag steht inklusiv Nebenkosten, Heizung, Endreinigung, Wasser, Gas, Strom (s. auch Seite 2), demnach handelt es sich meiner Meingung nach um einen Inklusivmietvertrag. Von dem Vermieter
können keine weiteren Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.
Im Mietvertrag steht nämlich
A. nicht wortwörtlich „Vorauszahlung NK" und
„Vorauszahlung Strom"
B. keine Aufschlüsselung der Nebenkosten
C. Die Unterschiede zwischen Sommerpauschale und
Winterpauschale beinhalten die höheren Nebenkosten in den Wintermonaten
2. Gelten handschriftliche Sondervereinbarungen, so wie sie in diesem Mietvertrag eingetragen sind und wäre dann die Kündigung seitens des Untermieters innerhalb von 4 Wochen zu einem beliebigen Kalendertag möglich/rechtens?
Im Mietvertrag ist im Abschnitt Kündigung handschriftlich folgende Vereinbarung festgehalten: Quitting the contract 4 weeks before.
Ich bin für jede Antwort und jeden Ratschlag dankbar.
Vielen lieben Dank
Ganki63