Hallo.
Ich wohne in einer Dachgeschosswohnung und dort werden nun Bauarbeiten durchgeführt.Dies wurde auch bekannt gegeben,aber nun kam ich am Dienstag nach hause und es wurde,ohne vorherige Absprache,ein Fenster entfernt und wahrscheinlich erst mitte nächster Woche wieder eingesetzt.
Ich wollte jetzt gern wissen ob man da Mietminderung verlangen kann oder sonstiges.
Mietminderung aufgrund von Bauarbeiten im Dachgeschoss.
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dickenrox -
19. März 2011 um 10:46 -
Erledigt
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Erwarten Sie tatsächlich aufgrund Ihrer minimalen Angaben Ratschläge, Tipps in diesem Forum?
Blättern Sie durch dieses Lexikon, dort werden Sie fündig: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
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was sollte ich denn noch für informationen geben?
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Hallo dickenrox,
hier: Mietrecht: Baulärm als Mietmangel
bist Du etwas näher am Thema, ferner hier: Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im MietrechtKomisch, komisch (oder garnicht), dass heutzutage die Mieter soo schnell beim Schlagwort Mietminderung sind...
Aber mal abgesehen, so, wie Du es beschreibst bzgl. des Fenstertausches scheint das ja nicht wirklich die feine Art gewesen zu sein. Da würde ich mal nachhaken.
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Zitat
... und es wurde,ohne vorherige Absprache,ein Fenster entfernt und wahrscheinlich erst mitte nächster Woche wieder eingesetzt.
Mich würde jetzt in erster Linie interessieren, ob sich das Fenster in der von Ihnen gemieteten Wohnung befindet oder ob es sich hier eher um ein Fenster im Treppenhaus handelt.
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Aber diesbezügliche Informationen will der Fragesteller nicht verraten.
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