Nebenkostenabrechnung einsehen - illegale Abrechnung und Fragen

  • Hallo,

    folgende Situation: Wir sind im Oktober diesen Jahres ausgezogen, haben aber nun die Nebenkostenabrechnung für 2017 bekommen (am 14.12.). Dort sind nun einige Posten hinterlegt und Preiserhöhungen, die ich nicht ganz verstehe und nicht weiß, wie ich damit umgehen soll:

    Es wird eine Gebühr für Treppen- und Kellerreinigung verlangt. Die Treppe vor unserem Haus wurde nie geputzt, die Treppe zum Keller ebenfalls nie, der Keller selbst einmal und dort auch nur der Waschraum (im Jahr 2017). Die Reinigung kostet 20 Euro im Monat. Die Reinigung wird aber durch den Vermieter selbst vorgenommen. Jetzt die Frage: Muss er sich dafür einen Beleg ausstellen?

    Ich würde gerne Einsicht fordern und möchte wissen, ob er dafür eine Rechnung braucht. Immerhin sind es 9 Parteien, was ihm dann also 180 Euro im Monat für eine Reinigung einbringt, die nie passiert.

    Durch diese Reinigung müssen wir eben Geld nachbezahlen. Bilder dazu im Anhang, Vergleich 2016 (hier haben wir einen Monat dort gewohnt) und 2017 (hier haben wir das ganze Jahr dort gewohnt).

    Mich würde auch interessieren, ob da noch mehrere Sachen seltsam sind? Vielleicht kennt sich da jemand aus?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Beste Grüße

    Bitte Dateianhänge über Forum als PDF hochladen

    Grace

  • 1. Wegen der Anhänge hat ja Grace schon was geschrieben.

    2. Ihr habt selbstverständlich das Recht Einblick in die Unterlagen der Betriebskostenabrechnung zu nehmen. Der Vermieter kann aber auch für Treppenhausreinigung einen Betrag einsetzen und abrechnen. Naturgemäß ist das mit Ärger verbunden, wenn die Mieter sagen, es wurde nicht geputzt. Was sagen denn die ehemaligen Nachbarn?

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Welche Betriebskosten auf Mieter umlegbar sind

    und welche nicht, findet man in der Betriebskostenverordnung (BetrKV)

    Was wurde im Mietvertrag vereinbart?

    Ich würde gerne Einsicht fordern

    Mieter haben das Recht dazu, siehe auch:

    Gruß



  • Hallo,

    danke für die schnellen Antworten!

    Im Mietvertrag selbst sind die Nebenkostenstellen nicht einzeln aufgeführt, sondern nur als Betriebskosten deklariert.

    Mit den Nachbarn hatten wir ehrlich gesagt nie viel Kontakt, ich weiß nur, dass die neben uns auch ausgezogen sind (ebenso wie wir zum November 2018).

    Die Treppenreinigung darf er in der Abrechnung mit aufführen, allerdings weiß ich nicht, ob er dafür einen Beleg braucht, wenn er es selbst macht.

    Sein Vater agiert als vermeintlicher Hausmeister und wird ebenso abgerechnet. Mich würde eben auch gerne interessieren, was da wirklich gezahlt wird und wo wir einfach zu viel zahlen und er es sich in die eigene Tasche schiebt. Wie gesagt, 180 Euro im Monat für eine Treppen und Kellerreinigung finde ich etwas überzogen!

    Habe die Abrechnung mal als PDF hochgeladen :)2016.pdf2017.pdf

  • Ich kann ganz ehrlich gesagt nichts Verbotenes oder Illegales erkennen. Auch hier gilt noch einmal der Rat, Einsicht in die Rechnungen nehmen. Aber im Nachhinein dürfte das wohl etwas klemmen.

  • Ein Vermieter darf Arbeiten am Objekt selbst durchführen und dafür auch seinen Aufwand in den Nebenkosten umlegen. Das ist ganz offiziell laut Gesetz erlaubt. Der Vermieter hat allerdings nachzuweisen, dass die Höhe der Vergütung angemessen und realistisch ist.

    Zur Überprüfung dessen muss der Vermieter Kostenvoranschläge von Fremdfirmen vorweisen können, mit denen er belegen kann, wieviel er an eine Firma für die Tätigkeiten hätte bezahlen müssen. Dies kann man sich in der Belegeinsicht zeigen lassen.

    Bei den Hausmeiter Tätigkeiten gilt das gleiche. Hier kommt jedoch noch dazu, dass nur bestimmte Tätigkeiten in den Nebenkosten umgelegt werden dürfen. Reparaturen und Verwaltungstätigkeiten, die ein Hausmeister oftmals auch durchführt, müssen heraus gerechnet werden.

    Beim Wasser/Abwasser wurde nach Personentagen gerechnet. Das ist okay. Aber es fällt auf, dass die Gesamtzahl von 7300 in 2016 und 2017 gleich ist. Das ist etwas unglaubwürdig, da bei 9 Wohnungen durchaus mal jemand hinzukommen kann oder auszieht. Auch das ist eine Sache, die man sich bei der Belegeinsicht zeigen lassen kann, wieviele Leute in welcher Wohnung gewohnt haben, um zu überprüfen, ob die Gesamtzahl stimmt. 7300 Personentage sind umgerechnet 20 Personen, die im Jahresdurchschnitt in den Wohnungen gewohnt haben müßten. Sie können sich schon mal überlegen, ob das in etwa stimmen könnte.

  • Alles klar, vielen Dank für die Infos!

    Hat mir auf jeden Fall schon mal weiter geholfen :)

    Dann werde ich mal Einsicht fordern und mir das alles etwas genauer ansehen.

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