Berechnung des Mietspiegel und Fragen zu Mieterhöhung

  • Hallo,

    wir sind nun mit einer Mieterhöhung konfrontiert und können die Berechnung des Mietspiegels nicht ganz nachvollziehen. Evtl. könnt ihr uns bei folgenden Punkten kurz eure Erfahrung schildern. Zu- und Abschläge werden nach folgendem Schema berechnet: Online-Rechner Mietspiegel

    - Rückgebäude

    Unser Haus ist von der Strasse klar sichtbar. Allerdings werden direkt vor unserem Haus Gartengeräte ausgestellt und man muss in einen Hof ca. 15 Meter rein, um zum Eingang des Hauses zu gelangen. Handelt es sich hierbei wirklich um ein Rückgebäude?

    - Freistehender Wohnblock

    Offizielle Definition: "Freistehendes Gebäude ohne Aufzug [...] mit mehr als zwei Eingängen." Unser Haus hat 1 Eingang für die 2 separaten Wohnungen. Der Keller ist über eine 2. Tür am hinteren Teil des Haußes zu erreichen. Haben wir somit nicht die Definition erfüllt und 2 Eingänge in das Haus?

    Danke für eure Meinungen.

    Viele Grüße

    xxxxxxxxxx

    Link-Korrektur

    Grace

  • Den freistehenden Wohnblock habe ich mir mittlerweile selbst beantworten können xxxxxxxxxxxxxxxx
    Eine weitere, spannende Frage ist allerdings, ob es sich bei unserem Haus um einen Einfachen Altbau handelt:

    Definition laut Mitspiegel-Rechner:

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Es trifft alles zu, außer dass wir in der Dachgeschosswohnung über der Etagenwohnung wohnen, die sicherlich im Nachhinein mal ausgebaut wurde. Über uns gibt es noch einen Spitzboden, auf den man über eine Leiter in der Decke gelangt.

    Ich verstehe die Definition so, dass wir wegen dem Ausbau keinen einfachen Altbau haben?

    Bitte auf sachliche Gesprächs-Basis achten

    und Zitat-Funktion korrekt nutzen

    Zitat entfernt, da ohne Quellen-Link

    Grace

  • Ich verstehe die Definition so, dass wir wegen dem Ausbau keinen einfachen Altbau haben?

    Richtig. Wenn der Dachboden vollständig und nicht nur teilweise ausgebaut wurde, zählt dieses Merkmal nicht.

    Wohnung in einem Gebäude ohne Aufzug mit einem Baujahr vor 1949 und einem vorhandenen, aber zu Wohnzwecken nicht oder nur teilweise ausgebauten Dachboden/Speicher. Auf einen vorhandenen Spitzboden/Dachspitz kommt es dabei nicht an

  • Hallo.
    eine Sache ist mir dabei nicht 100%tig klar:
    bezieht sich die Definition: "zu Wohnzwecken nicht oder nur teilweise ausgebauten Dachboden/Speicher" nur auf die eigene Wohnung (im Dachgeschoss) oder ist dadurch das ganze Haus/ Wohnblock kein "einfacher Altbau" mehr?

  • bezieht sich die Definition: "zu Wohnzwecken nicht oder nur teilweise ausgebauten Dachboden/Speicher" nur auf die eigene Wohnung (im Dachgeschoss) oder ist dadurch das ganze Haus/ Wohnblock kein "einfacher Altbau" mehr?

    Wenn der Dachboden ausgebaut ist, ist es kein einfacher Altbau mehr.