Neu eingezogen - Mängel und Fragen

  • Guten Abend, ich benötige eure Erfahrung und Meinung.

    Mitte Dezember habe ich meine erste Wohnung bezogen. Es ist ein Mehrfamilienhaus.

    Bevor ich in diese Wohnung einzog habe ich in einer WG im selben Mietshaus für ca. 3 Jahre gelebt.

    Nun wurde im Aufgang eine Wohnung frei und ich vereinbarte sofort einen Termin zur Besichtigung.

    Gesagt getan wurde ich schnell für die Wohnung genommen und mitte Dezember zog ich auch mit meiner Partnerin ein. Ich als Hauptmieter und sie als Untermieterin.

    In den letzten 14 Tagen fanden wir so viele Mängel in der Wohnung das ich nicht mehr weiß wie ich damit umgehen soll:

    Nach Absprache vereinbarte ich mit dem Vermieter das er sich um die Küche kümmert, immerhin war die Einbauküche in meiner WG auch von ihm und der Oberhammer.

    Doch bei dieser Küche ging alles falsch:

    - die Stromsteckdose für den Herd wurde unter Abfluss der Küche eingebaut, dieses Kabel wurde dann nochmal aufspalten

    - ein Kabel ging zur Steckdose und das andere Kabel zu einem Verteiler über die Spüle

    - es handelte sich um kein starkstromkabel

    Das bemängelte ich sofort und er beauftragte selbige Firma zur Änderung. Das Kabel wurde nun verlegt und ausgetauscht und die Steckdose komplett versetzt.

    Im Bad fehlte noch die Heizung und ich erklärte mich bereit das diese nach Einzug eingebaut werden kann, einen Termin soll ich wohl im Januar bekommen. Das Bad erhitzt sich von alleine aber sehr gut, es ist dort auch ohne Heizung warm.

    Das Rollo im Wohnzimmer ging Kaputt (am Tag der Schlüsselübergabe) hier warte ich ebenfalls auf einen Termin für den Handwerker(auch im Januar).

    Das wurde auch so im Übergabeprotokoll festgehalten das sich der Vermieter darum kümmert.

    Das Bad wurde vor Einzug Komplett neu verputzt und mit einer Latex-schicht (Aussage vom Handwerksbetrieb) bestrichen damit es Wasserabweisend ist.

    Nun ist es so das beim Duschen am rand der Wanne gebrauchs-spuren zu finden sind, da die Schicht wohl zu dünn war und der Putz sich durch das Wasser löst.

    Der Putz perlt mehr und mehr ab. Der Vermieter kam vorbei um die Wasseruhr zu lesen (letztes mal 2017 geeicht, im gesamten Haus sind alle Wasseruhren so)und da haben wir darauf hingewiesen, wenn wir nichts dagegen tun, die Gebrauchs-spuren stärker werden und sich immer mehr Putz an der Wanne lösen wird.

    Seine Antwort: "Das beobachten wir."

    Dabei ist doch klar das in 2-3 Monaten der schaden groß sein wird

    Nun zu meinen Fragen:

    - Die Küche ist der schrecklich - ich habe überlegt die Küche im Keller zu lagern und nach Auszug wieder einzubauen, darf der Vermieter dagegen vorgehen?

    Immerhin habe ich besagte Küche vernünftig aufbewahrt und baue sie in einem guten zustand wieder ein, die anteile für die Küche würde ich weiterhin bezahlen(gesamtmiete).

    - Was mache ich mit dem Bad? Muss ich den Schaden selbst reparieren, oder sogar einen anteil zahlen? Das im Bad sich der Putz etwas löst entstand ja nur durch die schlechte Arbeit der Handwerker.

    Im Wohnzimmer habe ich aktuell kein Tageslicht und das seit ca. 2 Wochen. Der Handwerker sagt er wartet gerade auf das Ersatzteil für den Motor.

    Der Vermieter sagt das er das persönliche Verhältnis sehr schätzt und wir immer eine Lösung finden, im selben Atemzug redet er auch dinge schön und nimmt meine sorgen nicht ernst. Noch kam es zu keiner Auseinandersetzung und durch tägliches drängeln wurden auch fast alle anliegen gelöst.

    Die ganze Situation belastet mich sehr und es tut gut das alles mal nieder zu schreiben.

    Eure Meinung wäre toll.

    ->

    Wie würdet ihr damit umgehen?

    Ist das ein gutes Tempo des Vermieters?

    Worauf darf/kann ich bestehen?

    grüße aus Hamburg,

    der Fayon

    PS: Trotz allem mag ich die Wohnung. Nur die Küche nicht.

  • Wie würdet ihr damit umgehen?

    Solange der Vermieter gewillt ist schäden zu beheben, sollte man sich dem nicht verschließen, denke ich.

    Ist das ein gutes Tempo des Vermieters?

    Das hat weniger mit dem Vermieter als mit den ausführenden Gewerken zu tun. Und es ist heutzutage nicht mehr so wie das vor 10 Jahren noch war, das Handwerker nichts zu tun hätten. Von daher sind Termin in 1-3 Wochen, noch dazu um den Jahreswechsel schon schnell, meine ich.

    Worauf darf/kann ich bestehen?

    Auf vertragsgemäßen Zustand.

    - Die Küche ist der schrecklich - ich habe überlegt die Küche im Keller zu lagern und nach Auszug wieder einzubauen, darf der Vermieter dagegen vorgehen?

    Immerhin habe ich besagte Küche vernünftig aufbewahrt und baue sie in einem guten zustand wieder ein, die anteile für die Küche würde ich weiterhin bezahlen(gesamtmiete).

    Na den Vermieter solltest du schon fragen, bevor du bauliche Veränderungen in der Wohnung vornimmst. Davon abgesehen treten die Probleme bei solchen Aktionen ja meistens eh erst dann auf, wenn es an den Auszug und die Rückgabe der Wohnung geht.

    - Was mache ich mit dem Bad? Muss ich den Schaden selbst reparieren, oder sogar einen anteil zahlen? Das im Bad sich der Putz etwas löst entstand ja nur durch die schlechte Arbeit der Handwerker.

    Im Zweifel halt warten bis ein Schaden enststanden ist, und das dann melden, und die Reparatur verlangen.

  • Hallo

    und Willkommen im Forum!

    Der Vermieter sagt das er das persönliche Verhältnis sehr schätzt und wir immer eine Lösung finden, im selben Atemzug redet er auch dinge schön und nimmt meine sorgen nicht ernst. Noch kam es zu keiner Auseinandersetzung und durch tägliches drängeln wurden auch fast alle anliegen gelöst.

    Es ist verständlich, dass man als Mieter eine Wohnung möchte, die vollkommen in Ordnung ist und seinen Bedürfnissen entspricht. Aber als Mieter sollte man sich manchmal die Frage stellen, ob man vielleicht zu viel erwartet. Ich meine as jetzt nicht auf Ihre Fragen bezogen, sondern ganz allgemein. Man sollte nicht vergessen, der Vermieter hat zwar seine Pflichten, aber manchmal ist es nicht so einfach, eine Lösung zu finden. Und man sollte auch nicht vergessen, dass eine Wohnung schon jahrelang benutzt wurde, es ist also normal, dass sie ihre Spuren hat. Wenn man sich dessen bewußt ist, kann man als Mieter das eine oder andere vielleicht nicht so eng sehen bzw. sich damit abfinden, wenn es nicht perfekt ist in der Wohnung. Wenn man eine perfekte Wohnung will, dann muss man sich eine Neubau Wohnung kaufen.

    Die Küche ist der schrecklich - ich habe überlegt die Küche im Keller zu lagern und nach Auszug wieder einzubauen, darf der Vermieter dagegen vorgehen?

    Ja das ist erlaubt. Der Vermieter kann das nicht verbieten. Man sollte aber äußerst vorsichtig mit den Sachen umgehen. Alles in Folie einwickeln, denn im Keller ist meistens mehr Feuchtigkeit. Eventuelle Beschädigungen hat man als Mieter später zu bezahlen.

    Ich würde jedoch mit dem Vermieter offen darüber reden. Denn vielleicht hat er für die Küche eine Verwendung in einer anderen Wohnung oder hat eine bessere Möglichkeit der Einlagerung.

    Was mache ich mit dem Bad? Muss ich den Schaden selbst reparieren, oder sogar einen anteil zahlen? Das im Bad sich der Putz etwas löst entstand ja nur durch die schlechte Arbeit der Handwerker.

    Falls es sich tatsächlich um eine mangelhafte Arbeit des Handwerkbetriebs handelt, dann muss dieser entsprechend nachbessern. Ich würde den Vermieter freundlich fragen, ob er nicht bereit wäre, den Betrieb das nochmal anschauen zu lassen um zu prüfen, ob eine Nachbesserung erforderlich ist.

    Im Wohnzimmer habe ich aktuell kein Tageslicht und das seit ca. 2 Wochen. Der Handwerker sagt er wartet gerade auf das Ersatzteil für den Motor.

    Falls der Motor den Rollo nicht komlett blockiert, oder falls ein Mechanismus dran ist, die Blockierung aufzuheben, kann man den Rollo von Hand hoch drücken und ganz einfach eine Holzlatte außen unter den Rollo klemmen, die den Rollo offen hält.

  • Ja das ist erlaubt. Der Vermieter kann das nicht verbieten.

    Ehrlich gesagt wäre ich da nicht so sicher. Eine bauliche Veränderung der Mietwohung muß schon angemeldet und das Einverständniss der Vermieters eingeholt werden. Mag vieleicht noch darauf ankommen was man so als "Einbauküche" versteht, aber grundsätzliche sollte man das schon mit dem Vermieter besprechen, wie du ja auch schreibst.

  • AJ1900

    Nein, das ist keine bauliche Veränderung. Auch eine Einbauküche lässt sich problemlos abbauen und beim Auszug wieder aufbauen. Einbauküche bedeutet ja nur, dass sie maßgenau angepasst ist. Aber dennoch sind es Einzelteile, die aufgestellt sind. Aber beim Abbau und der Lagerung kann einiges kaputt gehen. Daher habe ich darauf hingewiesen, es genau zu überlegen und zu planen und im Zweifel mit dem Vermieter zu besprechen.

  • Hallo!

    Zu den baulichen Veränderungen Informationen allgemein:

    Von mir rot hervorgehoben, deshalb hierzu:

    Nein, das ist keine bauliche Veränderung. Auch eine Einbauküche lässt sich problemlos abbauen und beim Auszug wieder aufbauen. Einbauküche bedeutet ja nur, dass sie maßgenau angepasst ist. Aber dennoch sind es Einzelteile, die aufgestellt sind. Aber beim Abbau und der Lagerung kann einiges kaputt gehen.

    Siehe Eingangsinformation!


    Gruß



  • Siehe Eingangsinformation!

    Die genannten Dinge sind nur Beispiele. Es kommt darauf an, ob sich die Küche wieder einbauen lässt. In aller Regel ist das der Fall. Aber ich schrieb selber schon, dass es etwas problematisch ist und lieber mit dem Vermieter besprochen werden sollte.

  • Die genannten Dinge sind nur Beispiele. Es kommt darauf an, ob sich die Küche wieder einbauen lässt.

    Schöne Theorie. Alles was man als wieder einbauen kann darf auch rausgerissen werden? Sehr schön, dann mache ich mich gleich mal an die Fenster:):). Sorry, aber der Meinung kann ich mich leider nicht anschließen.

    Ich rate dem Fragensteller jedenfalls dringed dazu sich Aktionen dieser Art vom Vermieter, am besten schriftlich, bestätigen zu lassen.

  • Hallo! Seit meinem letzten Beitrag hat sich einiges verändert. Die Heizung wurde erst ende Januar eingebaut.

    - besagte Heizung hat vor einigen Stunden Wasser durch ein riss ausgesondert(es spritzte).

    Der "Hausmeister" war zum glück noch wach und hat sich den Schaden angeguckt. Wir haben den Regler auf 0 gestellt um den Druck zu verringern und nun tropft es nur noch wenig rauß.

    Im Flur und im Bad ist der gesamte Strom ausgefallen und es musste ein Elektriker kommen. Dieser hat festgestellt das eine menge schief gelaufen ist. Er sagte auch das er die Wand aufreißen muss, da im Bad irgendwo eine Leitung offen liegt und Wasser drüber fließt. Nun hat er wohl die Leitung für Flur+Bad so eingestellt das ich Strom habe. Eine Steckdose im Bad hat gerade kein Strom, weil diese von dem Leitungsschaden betroffen ist.

    Nun ist uns aufgefallen das Nachts die Ölheizung ein Staubsaugerähnliches Geräusch jede Nacht brummt. Dieses Geräusch hört man nur im Schlafzimmer. Im Bad läuft das heiße Wasser am Waschbecken nicht, da der Wasserdruck nicht hoch genug ist um den Durchlauferhitzer einzuschalten.

    Am Badenwannenrand ist nun meine Vorsehung eingetroffen und der Putz geht ab, da dort keine Wasserabweisende Deckung drüber war.

    Neben dieses dingen, gibt es noch einige andere mengel die mir aufgefallen sind. Die Firma die mein Vermiter beauftragt hat, scheint echt... geschludert zu haben.

    Morgen müssen wir beide arbeiten und keine kann die Heizung beaufsichtigen, ich kann auch kaum schlaf finden, weil ich angst habe das der riss größer wird und wir einen Wasserschaden im bad haben. Als wir von der arbeit kamen, war das halbe Bad unter Wasser. Wir konnten aber den Schaden auf quasi 0 reduzieren.

    Meine Fragen:

    Sonderkündigung möglich?

    Mietminderung möglich?`

    Wärt ihr in der Situation noch ruhig?

    Wenn ich zur arbeit gehen muss, weil ich nicht SCHON WIEDER meine arbeit verschieben kann(war jetzt insgesamt 9mal wegen der Wohnung in einem Monat)

    Ich arbeite oft in der Spätschicht. Bedeutet - 2 Uhr Nachts zuhause. Ich finde kaum schlaf, weil ich um 8Uhr die Handwerker bei mir begrüße(die auch sehr unfreundlich sind, ich bin sehr freundlich, biete Kaffee an meckere nicht und zeige Verständnis. Dazu kommt dieses laute Geräusch + die sorgen.

    Der Vermieter reagiert in der regel immer sofort. Dennoch wird die Liste nicht weniger. Wenn man ein Problem löst, entsteht ein neues. Trotzdem merke ich, wie diese dinge meinen Alltag beeinflusst.

    PS: Entschuldigt den Satzbau, es ist spät in der Nacht und ich bin erschöpft und müde.

    liebe Grüße,

    Fayon

    Edit: Achja, die Wasseruhr ist seit 2017 nicht mehr geeicht

    Einmal editiert, zuletzt von Fayon (10. Februar 2019 um 02:30)

  • Eigentlich bleibt dir nur noch der Gang zum Anwalt, da die Mietminderung sollte unbedingt anwaltliche geklärt werden oder man einigt sich mit dem Vermieter. Das du diese mindern kannst steht außer Frage.

    Eine fristlose Kündigung sollte auch vom Anwalt geprüft werden, sowas ist immer vom Einzelfall abhängig, die Chancen sollten aber bei der Vielzahl der Probleme nicht so schlecht stehen.

  • Heute Morgen habe ich mit Ihm telefoniert und er meint das die Firma ihm das quasi "alles aus einer Hand" angeboten hat. Ich habe dann auch mal recherchiert und festgestellt das die Preise dieser Firma, weit über den durchschnitt sind.

    Ich meine, es passiert ja was wenn in der Wohnung was passiert. Da meine Mindestvertragslaufzet für besagte Wohnung 1 Jahr ist, bleibt mir die wahl - durchhalten und gucken was passiert, oder woanders umschauen. Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft.

    Mir wurde auch im Freundeskreis mitgeteilt das es keine Mindestlaufzeit gibt, bzw. es nicht geben darf. Schon sehr seltsam. Ohje.

  • Mir wurde auch im Freundeskreis mitgeteilt das es keine Mindestlaufzeit gibt, bzw. es nicht geben darf. Schon sehr seltsam. Ohje.

    Um etwas dazu sagen zu können, müsste man den entsprechenden Passus im Mietvertrag Wort für Wort hier nachlesen können. Ich habe so den Verdacht, dass der Freundeskreis nicht viel Ahnung von diesen Dingen hat.

    Also, diesen Passus einstellen.

  • Mir wurde auch im Freundeskreis mitgeteilt das es keine Mindestlaufzeit gibt, bzw. es nicht geben darf.

    Eine Mindestlaufzeit darf es nicht geben, das ist richtig. Grund ist, dass das Mietrecht nur befristet oder unbefristet kennt, nichts dazwischen. Aber einen gegenseitigen Kündigungsverzicht für eine bestimmte Dauer darf es geben. Von der Bedeutung her läuft beides aber aufs Gleiche raus, man ist für eine bestimmte Zeit an den Vertrag gebunden hinsichtlich der ordentlichen Kündigung.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (10. Februar 2019 um 17:27)

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