Nach der Wohnungsabnahme Waschbecken bemängelt, Vermieter droht mit Anwalt!

  • Hallo liebe Mitglieder hier im Forum!

    Bin neu in diesem Forum und hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiter helfen.

    Vor knapp 6 Wochen sind wir aus unserem Haus, in dem wir zu Miete gewohnt haben ausgezogen, da wir uns Eigentum zugelegt haben.

    Die Situation der Hausabnahme gestaltet sich ein wenig schwierig. Unsere damaligen Vermieter waren sozusagen, Freunde oder Bekannte der Familie. Viel mehr Bekannte der Eltern meiner Frau.

    Vor vier Jahren, als wir in das Haus eingezogen sind, lief auch alles sehr unkompliziert und schnell und die Vermieter beteuerten immer, wie froh sie sind, dass wir in dem Haus wohnen und uns um alles kümmern.

    Beim Einzug habe ich die Vermieter darauf hingewiesen, dass sich im Waschbecken des Badezimmers, zwei ganz feine Risse in der weißen Schicht befinden. Die Vermieter bestanden aber darauf, dass die Armaturen sowie weitere vorinstallierte Möbel im Badezimmer bleiben. Das Becken sollte bei Gelegenheit ausgewechselt werden.

    Superdumm von mir, dass ich dies nicht schriftlich festgehalten habe. Allerdings habe ich 4 Zeugen, die bei der Renovierung mitgeholfen haben, die dies bezeugen können.

    Jetzt, bei der Abnahme zum Auszug, lief eigentlich alles sehr unkompliziert. Die Vermieterin sagte zwar was zu den Rissen in dem Waschbecken, aber als meine Frau und ich sie an das Gespräch zum Einzug erinnerten, war das dann für sie ok so und sie sagte ihrem Mann, dass das noch von ihm ausgetauscht werden müsse, für die neuen Mieter.

    Zweiter dummer Fehler von mir, zum Abschluss der Abnahme war für die Vermieter alles ok, sieht ja super aus blablabla, da brauchen wir nichts schriftlich festhalten. Also haben wir uns in beidseitigem Einvernehmen getrennt und kein Protokoll erstellt.

    Nun schien aber der Einbau des neuen Beckens wohl doch teurer zu werden, da ein Schrank darunter ein spezielles Becken verlangt. Die alte Vermieterin rief uns also an, um uns zu erklären, dass sie das nicht alleine bezahlen wolle, das nicht fair fände und plötzlich kam sie mit weiteren Sachen um die Ecke, die ihr nicht gefallen würden. Ich muss hier sagen, dass das Haus noch kurz vorher von uns Renoviert wurde, da wir eigentlich nicht vor hatten Umzuziehen und kurz nach der Renovierung die Schwiegereltern aus ihrem Haus raus wollten, da zu groß und wir das übernehmen sollten. Haben wir dann getan.

    Die Vermieterin meinte, dass wir das ja schließlich der Versicherung melden könnten, die würden das ja bezahlen. Irgendwie wollten ich aber nicht einsehen, dass ich mich plötzlich dumm anmachen lassen muss, nachträglich Mängel angeführt werden und ich meine Versicherung besch…… soll, zu Gunsten der Renovierung anderer.

    Naja, kurzum hat sie sofort mit einem Anwalt gedroht und der hat mir dann jetzt mal 480 Euro in Rechung gestellt. Ich wäre verpflichtet zur Zahlung, da sie Schäden in der Mietzeit entstanden sind, was ja nicht der Wahrheit entspricht.

    Hmmh, wie soll ich mich jetzt Verhalten. Meine Frau ist immer gleich sehr nervös, wenn Anwälte drohen. Ist das rechtens? Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder reicht es, wenn ich darauf reagiere?

    Sorry, dass ich soweit aushole, aber ich konnte es nicht kürzer darstellen.

    Wäre schön, wenn jemand einen guten Rat hat und vielen Dank schon mal im Voraus.

    Besten Gruß und schönen Sonntag noch.

    Marco

  • Beim Einzug habe ich die Vermieter darauf hingewiesen, dass sich im Waschbecken des Badezimmers, zwei ganz feine Risse in der weißen Schicht befinden. Die Vermieter bestanden aber darauf, dass die Armaturen sowie weitere vorinstallierte Möbel im Badezimmer bleiben. Das Becken sollte bei Gelegenheit ausgewechselt werden.

    Superdumm von mir, dass ich dies nicht schriftlich festgehalten habe.

    Tja, das ist wirklich dumm, aber wenn die Zeugen sich an diese Risse erinnern können, ist das schon mal die halbe Miete.

    Allerdings habe ich 4 Zeugen, die bei der Renovierung mitgeholfen haben, die dies bezeugen können.

    Jetzt, bei der Abnahme zum Auszug, lief eigentlich alles sehr unkompliziert. Die Vermieterin sagte zwar was zu den Rissen in dem Waschbecken, aber als meine Frau und ich sie an das Gespräch zum Einzug erinnerten, war das dann für sie ok so und sie sagte ihrem Mann, dass das noch von ihm ausgetauscht werden müsse, für die neuen Mieter.

    Zweiter dummer Fehler von mir, zum Abschluss der Abnahme war für die Vermieter alles ok, sieht ja super aus blablabla, da brauchen wir nichts schriftlich festhalten. Also haben wir uns in beidseitigem Einvernehmen getrennt und kein Protokoll erstellt.

    Gut für Sie als ausziehender Mieter, denn kein Protokoll bedeutet auch keine Beanstandungen bei der Übergabe der Wohnung.

    Nun schien aber der Einbau des neuen Beckens wohl doch teurer zu werden, da ein Schrank darunter ein spezielles Becken verlangt. Die alte Vermieterin rief uns also an, um uns zu erklären, dass sie das nicht alleine bezahlen wolle

    Das ist aber nicht Ihr Problem, damit muss die Vermieterin zurecht kommen.

    das nicht fair fände und plötzlich kam sie mit weiteren Sachen um die Ecke, die ihr nicht gefallen würden.

    Dann hätte sie bitteschön ihr Missfallen bei der Wohnungsübergabe erklären müssen. Danach ist der Zug abgefahren, die Messe gelesen. Wenn Sie jetzt noch für Schäden haftbar gemacht werden sollten, müssten diese versteckt gewesen sein, man sie erst später entdeckten konnte. Als Beispiel fällt mir ein, dass man die Elektrokabel zusammenzwirbelt und die Sicherung rausfliegt, wenn z.B. Licht eingeschaltet wird. Oder eine Banane oder Eier im Rolladenkasten versteckt.

    Die Vermieterin meinte, dass wir das ja schließlich der Versicherung melden könnten, die würden das ja bezahlen. Irgendwie wollten ich aber nicht einsehen, dass ich mich plötzlich dumm anmachen lassen muss, nachträglich Mängel angeführt werden und ich meine Versicherung besch…… soll, zu Gunsten der Renovierung anderer.

    Das sollten Sie wirklich vermeiden. Wer will schon gerne bei seiner Versicherung als Betrüger da stehen?

    Naja, kurzum hat sie sofort mit einem Anwalt gedroht und der hat mir dann jetzt mal 480 Euro in Rechung gestellt. Ich wäre verpflichtet zur Zahlung, da sie Schäden in der Mietzeit entstanden sind, was ja nicht der Wahrheit entspricht.

    Machen Sie sich keine Gedanken. Der Anwalt schreibt das, was ihm seine Mandanten vorlügen. Der prüft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. Dem Anwalt ist es auch egal, dass der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung keinen Mangel vermerkt hat und somit auf Forderungen verzichtet hat.

    Hmmh, wie soll ich mich jetzt Verhalten. Meine Frau ist immer gleich sehr nervös, wenn Anwälte drohen. Ist das rechtens? Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder reicht es, wenn ich darauf reagiere?

    Marco

    Wenn Ihr Exvermieter noch die Kaution hat, dann sollten/müssen Sie früher oder später mithilfe eines Anwalts diese Kaution einklagen. Wenn aber keine Kaution auf dem Spiel steht, würde ich ganz entspannt den weiteren Briefen dieses Anwalts entgegen sehen und nicht antworten. Sie sollten aber ein Gedächtnisprotokoll vom damaligen Einzug anfertigen und von den Zeugen unterschreiben lassen. Und den erst kürzlich erfolgten Auszug sollten Sie auch so gut es geht in Worten festhalten.

  • Um eine Kaution brauche ich mir keine Gedanken machen. Es wurde damals keine Verlangt, da die Schwiegereltern und Exvermieter zu dem Zeitpunkt halt befreundet waren.

    Vielen Dank nochmals für die schnellen Antworten.

    Grüße

  • Hallo,

    melde mich nochmals bezgl des Vorgangs. Nun ist Klage eingereicht worden. Das Gericht verlangt eine Stellungnahme innerhalb 2 Wochen.

    Ich überlege, ob ich dem Gericht selbst antworten kann/soll oder einen Anwalt hinzuziehe.

    Der verienfachte Verfahrensweg ist gewählt worden, also erstmal alles schriftlich.

    Irgendwelche Vorschläge oder Ideen?

    Besten Dank im Voraus und Grüße.

    Marco

  • Das Gericht wird erfahrungsgemäß kein Urteil sondern einen Vergleich anstreben. Das würde bedeuten, dass Sie mindestens auf dem Honorar Ihres Anwaltes sitzen bleiben.

    Lassen Sie nur nicht zu, dass Sie dann auch die Hälfte der Kosten des gegnerischen Anwaltes zahlen sollen.

  • Hallo und vielen Dank für die Antwort. Dienstag habe ich Termin bei einer Anwältin für Mietrecht. Zeugen sind auch informiert.

    Hoffe jetzt, dass es gut ausgeht für uns.

    Besten Gruß

    Marco

  • Hallo Mieter84!

    Das verlief ganz schmerzlos. Was ich nicht bedacht hatte, die Haftpflicht tritt ja dafür ein. Ich hatte schon einen Termin mit meinem Anwalt, da rief mich meine Versicherungsmaklerin an. Nebenbei habe ich ihr erklärt, warum ich auf dem Weg zum Anwalt bin. Darauf hat sie mir gesagt, lass das. Deine Haftpflichtritt dafür ein. D

    Die waren dann auch schnell bei der Sache, haben Anwälte beauftragt und dann ist alles seinen Weg gegangen. Da jetzt die Aussagen gegenüber standen, die Gegenseite den eigenen Sohn noch als Zeugen benannt hatte, ist es auf einen Vergleich hinaus gelaufen und meine Hälfte bzw Kosten hat die Haftpflicht getragen.

    Hoffe, das hilft. Mitlerweile sehe ich das Drohen mit Anwälten ganz entspannt. Ist halt Säbelgerassel. Nicht unterkriegen lassen ;-).

    Besten Gruß und schönen Tag noch!

  • Mitlerweile sehe ich das Drohen mit Anwälten ganz entspannt. Ist halt Säbelgerassel.


    Richtig!
    - Nach dem Motto: "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich pfeife".:D

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