Nebenkosten - Warmwasserabrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zur Warmwasserabrechnung wenn keine Wärmezähler in den Wohnungen vorhanden sind. Wir leben in einem 6 Parteienhaus und haben eine Zentralanlage zur Warmwasseraufbereitung mit allgemeinen Wärmezähler für alle 6 Parteien. Das Warmwasser wird pauschal über qm abgerechnet, sprich von 495qm muss ich pauschal für 74qm zahlen,als Einzelperson. Die Nachbarwohnung hat 78qm und wird von 6 Personen bewohnt,zahlen somit unwesentlich mehr wie ich.Da diese Abrechnungsweise nicht korrekt ist,erlaubt es die Heizkostenverordnung pauschal 15% der Kosten abzuziehen,was ich für 2016 auch gemacht habe. Dieses Jahr bekam ich wieder so eine falsche Abrechnung und habe die Verwaltung gebeten mir eine korrekte Abrechnung zu schicken. Fazit: die haben die Abrechnung handschriftlich geändert und 15% abgezogen,was für mich ein Eingeständnis ist das die nicht korrekt abrechnen. Nun meine Frage,ist das rechtens das die mir quasi jedes Jahr so eine verkehrte Warmwasserabrechnung schicken und pro forma immer die 15% abgezogen werden dürfen,oder kann ich auf eine korrekte verbrauchsabhängige Rechnung bestehen?

    Danke für die Antworten, LG

  • Fazit: die haben die Abrechnung handschriftlich geändert und 15% abgezogen,was für mich ein Eingeständnis ist das die nicht korrekt abrechnen.

    Wenn der Einbau von WWZ einen unverhältnismäßigen Aufwand macht oder gar unmöglich ist, ist die Abrechnungsweise wie im MV vereinbart, korrekt. Wie alt ist das Haus?

  • Das Haus ist aus den 60/70er . Früher wurden die Warmwasserkosten über den 70/30 Schlüssel abgerechnet,d.h. 70% verbrauchsabhängige Kosten nach Personen und 30% allgemeine Kosten. Seit wir die Verwaltung haben wird nur nach qm abgerechnet was nicht zulässig ist da der Verteilungsschlüssel 70/30 oder 50/50 fehlt. Kann ich auf diesen Verteilungsschlüssel bestehen oder muss ich die inkorrekte Abrechnung immer hinnehmen und darf pauschal immer nur 15% abziehen? Denn bei der Personenverteilung ist es mehr als ungerecht, denn auf eine Fläche von 158qm entfallen 13 Personen und die restlichen 337qm entfallen 8 Personen.

    Also denke ich mal das der Weg zum Anwalt die beste Wahl ist.

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    Grace

  • Das Haus ist aus den 60/70er . Früher wurden die Warmwasserkosten über den 70/30 Schlüssel abgerechnet,d.h. 70% verbrauchsabhängige Kosten nach Personen und 30% allgemeine Kosten. Seit wir die Verwaltung haben wird nur nach qm abgerechnet was nicht zulässig ist da der Verteilungsschlüssel 70/30 oder 50/50 fehlt.

    Auch in den 60/70er Jahren wurden die Warmwasserkosten mittels "Verdunstungsröhrchen"

    gemessen. Etwas später wurden diese Verd-Röhrchen durch präzise Messuhren ersetzt.

    Die Abrechnung der Heizkosten ist 50/50, 60/40 oder /70/30 %. I.d.R. werden die Heizkosten durch eine Abrechnungsfirma durchgeführt und hier ist die exakte Aufteilung WWK/HK ersichtlich.

    Dass eine HK-Abrechnung ohne die WWK extra zu berechnen/verrechnen möglich bzw. rechtens wäre ist mir nicht geläufig.

    Vielleicht weiß jemand hier den korrekten Ablauf.

  • Es geht nicht um die Heizkosten,die werden korrekt abgelesen und abgerechnet. Wir haben Heizöl zur Warmwasseraufbereitung und am Kessel ist ein Warmweasserzähler,nur eben fürs ganze Haus.

    Ich habe gelesen das es nicht rechtens ist das Warmwasser nur nach qm abzurechnen,darum darf man 15% von der Rechnung abziehen. Da ich aber dennoch wesentlich mehr zahlen muss,wie ich verbraucht habe,muss ich den Anteil einklagen.

    Ich habe aufs Jahr Heizkosten von ca. 350 € und Warmwasserkosten von 690€ als Einzelperson.