Rost am Heizkörper beim Auszug

  • Hallo erstmal und danke für die Aufnahme!

    Bei der Wohnungsübergabe (Auszug) ist aufgefallen, dass sich am Heizkörper im Bad (Unterseite) Rost gebildet hat. Der Vermieter hat daraufhin den Heizkörper austauschen lassen, der Spaß soll kosten: 250€ für den Heizkörper + 400€ weil der Heizkörper nicht mehr an den alten Halterungen befestigt werden konnte (evtl. waren auch die Anschlüsse veraltet, kenne mich da nicht aus, 400€ bloß für neue Halterungen erscheint mir recht viel. Ich hatte bisher nur ein kurzes Telefonat mit dem Vermieter bzgl. der Reparaturkosten). Die Wohnung wurde zuletzt im Jahr 2000 saniert, vermutlich stammt der Heizkörper aus dem Jahr.

    Laut Handwerkerbzw. Vermieter ist der Rost dadurch entstanden, dass feuchte Tüchter über die Heizung gehangen wurden, wodurch sich Wasseranlagerungen gebildet haben.

    Nasse Handtücher/Putzlappen/Kleidung haben wir jedoch nie über die Heizung gehangen, gelüftet haben wir immer (Tageslichtbad). Trotzdem muss sich halt irgendwie Feuchtigkeit im Heizkörper angesetzt haben.

    Die Frage ist jetzt, inwieweit wir die Kosten (insgesamt 650€) übernehmen müssen. Durch den hochwertigeren Heizkörper findet ja eine Aufwertung der Wohnung statt und der Großteil der Kosten ist dadurch entstanden, dass das Halterungs- und ggf. Anschlusssystem veraltet war. Der Vermieter hat schonmal andeuten lassen, dass für ihn eine Kostenteilung in Frage kommt. Wären wir damit gut beraten?

    Vielen Dank für eure Einschätzungen.

  • Rost am Heizkörper entfernt man mit einem Rostumwandler und streicht anschließend mit einer Heizkörperfarbe. Einen Austausch halte ich nicht für nötig, außer der Vermieter will sich auf Kosten seiner Mieter "bereichern". Hat euch der Vermieter aufgefordert den Schaden im Rahmen einer Schönheitsreparatur zu beseitigen? Das hätte er machen müssen und erst bei einer Ablehnung durch euch Handwerker beauftragen dürfen.

  • Rost an einem 18 Jahre alten Heizkörper deutet schon mehr auf unsachgemäße Handhabung hin.

    Nichtsdestotrotz muß der Heizkörper wegen eines Rostfleckes nicht erneuert werden, fachmännisch Rost entfernen und streichen reicht.

  • Rost am Heizkörper entfernt man mit einem Rostumwandler und streicht anschließend mit einer Heizkörperfarbe. Einen Austausch halte ich nicht für nötig, außer der Vermieter will sich auf Kosten seiner Mieter "bereichern". Hat euch der Vermieter aufgefordert den Schaden im Rahmen einer Schönheitsreparatur zu beseitigen? Das hätte er machen müssen und erst bei einer Ablehnung durch euch Handwerker beauftragen dürfen.

    Nein, hat er nicht. Der Vermieter meinte sofort, dass der Heizkörper ausgetauscht werden muss. Ich habe darauf erwidert, dass man das ja auch eventuell entfernen/überlackieren könnte. Antwort Vermieter: Nein, das muss erneuert werden. Daraufhin meinte ich, dass sich das ja erstmal ein Fachmann angucken und das bewerten soll. Nächste Nachricht war dann jetzt die Mitteilung, dass der Heizkörper ausgetauscht wurde.

    Rost an einem 18 Jahre alten Heizkörper deutet schon mehr auf unsachgemäße Handhabung hin.

    Nichtsdestotrotz muß der Heizkörper wegen eines Rostfleckes nicht erneuert werden, fachmännisch Rost entfernen und streichen reicht.

    Unsachgemäße Handhabung durch den Mieter meinst du? Ich könnte mir vorstellen, dass evtl. zu wenig durch uns geheizt wurde, also die Feuchtigkeit dadurch nicht richtig verdunsten konnte.

    Zur Verdeutlichung des Rostbefalls habe ich mal ein paar Fotos angehängt.

  • Unsachgemäße Handhabung durch den Mieter meinst du? Ich könnte mir vorstellen, dass evtl. zu wenig durch uns geheizt wurde, also die Feuchtigkeit dadurch nicht richtig verdunsten konnte.

    Zur Verdeutlichung des Rostbefalls habe ich mal ein paar Fotos angehängt

    Mit unsachgemäßer Handhabung ist auch "zu wenig Heizen" gemeint; wenn Feuchtigkeit nicht abgewischt wird bzw. durch heizen getrocknet wird kann so ein Bild die Folge sein.

    Ob hier Rost entfernen und streichen ausreicht kann/muß ein Fachmann beurteilen.

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