Mietminderung Elektrisches Problem

  • Hallo,

    Wir haben seit 4 Wochen ein elektrisches Problem bei uns in der Wohnung.

    Es geht um eine Zweizimmerwohnung die aufgeteilt ist in zwei Zimmer ein Wohnzimmer mit Küche und ein Schlafzimmer und ein Bad. Das Wohnzimmer hat zwei Lichter wovon das Hauptlicht nicht funktioniert und im Schlafzimmer funktioniert überhaupt kein Licht. Das kleinere Licht das im Wohnzimmer noch funktioniert, ist nicht wirklich hell genug also abends ist es relativ dunkel, wir kochen und essen also bei relativ wenig Licht und das stört mittlerweile extrem. Hätten wir im Schlafzimmer keine Tischlampe hätten wir dort gar kein Licht aber selbst die Tischlampe reicht nicht wirklich aus.

    Zudem funktioniert eine Steckdose unter dem Lichtschalter im Wohnzimmer nicht.

    Dieses Problem ist schon mal aufgetreten und wurde dann durch den Vermieter mehr oder weniger gelöst. Nun ist es allerdings wieder aufgetreten und wir sind seit dem 30.12 2018 praktisch ohne Licht und wir haben den Vermieter bereits zweimal kontaktiert und es wurde auch gesagt dass man sich darum kümmert aber wir warten seit drei Wochen schon darauf. Letztes Mal wurde uns von Seiten des Vermieters ein Elektriker geschickt der weder Deutsch noch Englisch konnte und ich mir nicht ganz sicher bin ob er auch dafür qualifiziert ist bzw. ob er überhaupt eine Arbeitserlaubnis in Deutschland hat.

    Jetzt besteht die Frage ob uns in dieser Situation eine Mietminderung zusteht bzw. Ob wir das Recht haben weniger Miete zu zahlen und die Frage ist wie viel weniger ist angebracht?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • Eine Mietminderung bei fehlender oder nicht ausreichender Beleuchtung innerhalb der Wohnung sollte als Mängel zu qualifizieren sein.

    Über die Höhe der Mietminderung können hier leider keine Angaben gemacht werden, weil Einzelfallabhängig.

    Es besteht auch hier die Möglichkeit einer Ersatzvornahme, also ihr bestellt einen Elektriker und die Rechnung trägt der Vermieter.

    In beiden Fällen gilt folgender Grundsatz: Ohne anwaltliche Beratung nichts von beiden machen, denn es besteht immer die Gefahr, das dadurch hohe Kosten entstehen.

    Am besten den Vermieter nochmals schriftlich auffordern zur Behebung der Mängel mit einer 2 Wochen Frist und das ganze als Einwurfschreiben.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!