Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir bei folgenden Fall behilflich sein. Ich bin vor 2 Jahren in eine renovierte Wohnung eingezogen und ziehe jetzt wieder aus. Der Vermieter
hatte damals die Wohnung in einem Elfenbeinton gestrichen und gesagt, dass er diese Farbmischung noch auf Halde hat. Jetzt stehe ich vor der Problematik, dass ich Regale etc. in der Wohnung hängen hatte, die Dübel entfernt und die Löcher zugespachtelt habe aber nichts passendes habe, damit ich diese überstreichen kann. Als ich den Vermieter nach der Farbe gefragt hatte konnte dieser sich an nichts erinnern und verlangt die Wohnung in der selbem Farbton wieder zurück bekommen. Leider konnte ich auch mit einer Farbschablone nicht,den passenden Farbton herausfinden. Hier dann die generelle Frage liegt es überhaupt in meiner Pflicht die Dübel Löcher zu überstreichen? Hier noch ein Auszug aus dem Mietvertag über den Schönheitsreparaturen Absatz.
Vielen dank für eure Hilfe
Gruß
Marc
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Grace