Guten Tag,
wir ziehen demnächst um in eine Neubau-Mietwohnung. In einer Sondervereinbarung zum Mietvertrag steht in einem Punkt:
"Die Glasduschwand für das Badezimmer ist vom Mieter zu stellen und fachgerecht einbauen zu lassen. (…) Bei Auszug geht die Glasduschwand in den Besitz des Vermieters über."
(…) da steht noch dass wir die Rechnung zeigen müssen.
Kann der Vermieter das einfach so verlangen oder sind solche Punkte anfechtbar im Nachhinein?
Die Glasduschwand + Türe , die eingebaut werden müsste, kostet bei allen bisher angefragten Anbietern 1400- 1600 Euro.
Ich würde mich über Antworten freuen und entschuldige mich im Voraus schon einmal, falls es so einen Beitrag schon einmal gab. Ich habe im Suchfeld nichts passendes gefunden.
Vielen Dank!
LG Isabelle