Hallöchen in unserem Mietvertrag (die entsprechende Seite ist im Anhang) ist eine Quotenabgeltungsklausel enthalten. Dazu habe ich folgendes gefunden:
Quotenabgeltungsklauseln sind unwirksam im März 2015 hat der Bundesgerichtshof die sogenannten „Quotenabgeltungsklauseln“ gekippt: Mieter können nicht mehr dazu verpflichtet werden, beim Auszug anteilige Renovierungskosten zu übernehmen, wenn sie vor einer eventuellen Renovierungsfrist ausziehen. Doch auch hier gilt: Für übermäßige Abnutzungen, die der Mieter selbst verursacht hat, muss er gegebenenfalls weiterhin haften.
"Normalerweise" sollte die Wohnung (gestaffelt nach Zimmer) alle 5, 8 und 10 Jahre mit Schönheitsreparaturen gepflegt werden. Wir wohnen als Erstbezug seit 3 Jahren in der Wohnung und werden demnächst ausziehen. Jetzt ergeben sich folgende Fragen:
1. Muss ich die Schönheitsreparaturen bezahlen (da die Zeit noch nicht rum ist und die Quotenabgeltungsklausel wohl ungültig ist
2. Die Qualität vom Laminat und der Wandfarbe ist miserabel, deshalb sieht es teilweise schon recht schlimm aus (Muss ich mir da Schönheitsreparaturen durchführen auch wenn die Frist noch nicht ran ist)
Danke euch für eure Hilfe.
P.S.: Wie gesagt die notwendige Seite zum Thema Schönheitsreparaturen habe ich in den Anhang gelegt.
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Grace