Betriebskosten teilweise um 20% angestiegen!

  • Guten Tag,
    in meiner Betriebskostenabrechnung von 2008 habe ich mehrere Position entdeckt, die um bis zu 20 Prozent gestiegen sind, im Vergleich zum Vorjahr. Möchte gerne die Gründe dafür erfahren. Muss der Vermieter mir Auskunft darüber geben, warum eine Erhöhung der vereinzelten Positionen nötig war?
    Gruß!

  • Hallo Ferdinand, wenn einzelne Positionen der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Vorjahr jeweils um über 10 Prozent gestiegen sind, muss der Vermieter dafür nachvollziehbare Gründe in der Abrechnung angeben. Tut er dieses nicht, muss der Vermieter die Gründe der Preissteigerung und deren Unvermeidbarkeit auf Nachfrage darlegen.

  • Guten Tag Jurist, danke für Ihre Antwort.
    Nun habe ich meinen Vermieter angerufen und nach den Gründen der Betriebskostenerhöhung gefragt. Er möchte darüber aber keine Auskunft geben.
    Was kann ich jetzt noch tun?

  • Hallo Ferdinand, wenn dein Vermieter keine Auskunft bzw. Angaben über die Gründe der Betriebskostenerhöhung darlegt, kann er wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, diese Nebenkosten nur in Höhe der im Vorjahr angefallenen Beträge umlegen.

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