Hat der Anwalt eine Erklärung gegeben, wie sich der Zusatzaufwand begründet und warum er nicht alles über die Versicherung abrechnen kann?
Der Anwalt begründet das mit dem geringen Streitwert, dem geringen Honoraraufkommen und den großen Aufwand da der Vermieter alles in die Länge zieht.
Hast du die Rechtschutzversicherung auch gefragt, ob ein Zusatzhonorar gerechtfertigt ist oder ob die Versicherung vielleicht alles übernimmt?
Das habe ich noch nicht gemacht.
Ich vermute das die Rechtschutzversicherung nur nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet.
Welche möglichkeiten hätte ich noch mit der Rechtschutzversicherung zu sprechen alle Kosten zu übernehmen?
Möchte aber noch einmal erwähnen, dass die Rechtschutzversicherung dem Anwalt schriftlich deckungszusage erteilt hat.