Beziehung vorbei - wie Wohnung behalten

  • Hallo Leute, ich brauche dringend Rat, um eine schwierige Situation richtig zu erledigen.

    Ich und meine Freundin wohnten schon über fünf Jahre lang zusammen in unser 40 Quadratmeter Mietwohnung. Nun ist unsere Beziehung vorbei, und sie will weg. Wir stehen beide als Hauptmietern im Mietvertrag. Sie hat regelmässige Einkommen. Ich dagegen bin ein Künstler mit unregelmässige Einkommen, alle mögliche Schulden (Krankenkasse, Finanzamt usw.) und schwarze Schufa. Dazu bin ich noch Immigrant und komme nicht perfekt klar mit Deutsche Bürokratie.

    Ich werde es auf jeden Fall versuchen, in die Wohnung zu bleiben, und Unterstützung von Jobcenter zu bekommen. Meine Frage ist, in welcher Reinfolge ich die Sachen am besten machen sollte?

    a) Freundin Abmelden

    Die Freundin hat jederzeit die Möglichkeit, sich woanders (vorläufig) zu anmelden. Eventuell wird sie aber höchstwahrscheinlich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von die Hausverwaltung benötigen.

    b) Mietvertrag

    Meine Angst ist, dass die Hausverwaltung / Eigentümer mich rausschmeissen will, wenn die über unsere Trennung hören. Oder die bereits hohe Miete mir unmöglich erhöhen. Ich habe keine Finanzielle mitteln, umzuziehen oder so. Eine Abstimmung von Jobcenter könnte hilfreich sein, aber wie bekomme ich den?

    c) Jobcenter

    Früher während unsere Beziehung habe ich schon mal Harz 4 beantragt. Die Freundin hat aber zu viel verdient, um was da zu bekommen. Jetzt denke ich, dass ich kein Cent von Jobcenter kriegen kann, bevor ich einen neuen Mietvertrag in der Hand habe. Oder wäre irgendeine andere Bescheinigung möglich?

    Auch wenn es gerade schwer ist, können wir mit meine Freundin die Sachen noch zusammen verhandeln. Wie sollten wir umgehen, so dass sie wegziehen kann, und ich Hartz 4 bekommen und bleiben kann? Danke schon mal vorab für alle Tipps!

  • Solange deine Freundin als Hauptmieterin im Mietvertrag steht, kann man dich nicht rauswerfen. Deine Freundin wird aber wohl sehr zeitnah diesen kündigen, weil sie nicht weiter für dich haften wollen wird.

    Insofern muss du dich mit dem Vermieter einigen, das entweder der Vertrag angepasst wird oder du einen Neuen bekommst. Natürlich kann deine Freundin nicht einseitig kündigen, solange du nicht mitunterschreibst gibt es keine Kündigung. Aber das wird nur teuer für dich und ich nicht sehr ratsam.

    Das Jobcenter wird bei der Miete eventuell nur einen teil übernehmen, je nachdem was als angemessen gilt in deinem Bundesland. Aber soweit ich weiß, müsste dein Antrag jetzt bewilligt werden, da es keine Bedarfsgemeinschaft mehr gibt. Aber da kennen sich hier Leute besser aus.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Das heisst also, dass meine Ex-Partnerin nicht kündigen kann, ohne Gefahr dass ich auch die Wohnung sofort verlassen muss? Das würde sie nämlich auch nicht wollen - Es entsteht dann ein Gefahr, dass viele Renovierungskosten auffallen, und so reich ist sie auch nicht. Sie würde dann eher selber ohne mich bleiben. Auch in dem Fall würde dann natürlich die Risiko für mindestens ein Mieterhöherung enstehen, nicht optimal... Und ich ohne Schufa und ohne Geld müsste dann eine Wohnung suchen.

    Das finde ich sehr intressant, dass Jobcenter mein Antrag schon bewilligen würde, könnten wir beweisen, dass wir kein Pärchen mehr sind... In die Vergangenheit haben wir so ein Bescheinigung untergeschrieben, wo wir sagen dass wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Gibt es irgendeine andere Bescheinigung, um das zu verändern?

    Einmal editiert, zuletzt von Rusty Finger (4. Februar 2019 um 17:05)

  • Das heisst also, dass meine Ex-Partnerin nicht kündigen kann, ohne Gefahr dass ich auch die Wohnung sofort verlassen muss?

    Sofort ist relativ, es gibt ja Kündigungsfristen.

    Gibt es irgendeine andere Bescheinigung, um das zu verändern?

    Kann ich nicht beantworten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo,

    sofern Du dem Jobcenter nachweisen kannst, daß die Trennung vollzogen wurde (also die Ex-Freundin auch tatsächlich ausgezogen ist), würde hier eine Übernahme der Kosten der Unterkunft erfolgen. Allerdings ist davon auszugehen, daß die Wohnung. ggf. zu groß und zu teuer für eine Person ist, womit es zu Einschränkungen bei der Übernahme der Miete kommen könnte.

    Gruß!