Heizkosten Gas und Fragen zum Umlageschlüssel

  • Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (4 Parteien), in dem mit Gas geheizt wird. Leider wird der Gasverbrauch von zwei dieser Wohnungen gemeinsam auf nur einem einzigen Zähler erfasst. Ich bewohne eine davon, meine Nachbarn ein Stockwerk unter mir die andere. Einzelne Zähler an den Heizkörpern oder sowas gibt es nicht.

    Jetzt ist es leider so, dass die Nachbarn zu mehreren sind und ich allein wohne, die haben ca. 20% mehr Wohnfläche und auch 2 Heizkörper mehr. Die verlangen dennoch nun, dass ich 50% der Heizkosten übernehme und direkt an sie in bar oder per Überweisung bezahle. Ich habe mal gelesen, dass es dazu Urteile gibt und ich die Heizkosten anteilig nach Wohnfläche übernehmen müsste.

    Der Vermieter sagte bisher, dass er damit nichts zu tun haben will und wir uns da selbst einigen sollen. Ich habe nun lange Zeit aus Gutmütigkeit ein Drittel der entstandenen Vorauszahlungen für's Gas meiner Nachbarn unter mir einfach an die überwiesen. Dazu haben wir keinen Vertrag gemacht sondern das einfach nur mündlich abgesprochen. Doch nun wollen sie plötzlich, dass ich die Hälfte der Vorauszahlungen übernehmen soll und nicht mehr nur wie bisher ein Drittel.

    In der letzten Jahresabrechnung ist ein stattliches Guthaben entstanden, welches die mir aber nicht auszahlen wollen. Ich habe zwar das ganze Jahr über 33% der Vorauszahlungen bezahlt, aber auf 33% des Guthabens habe ich deren Ansicht nach dennoch keinen Anspruch.

    Aus diesem Grund habe ich vor einigen Monaten einfach aufgehört, denen Geld zu überweisen.

    Können die oder der Vermieter mich zwingen, nun rückwirkend für einen Teil der Heizkosten auf zu kommen und diese bezahlen zu müssen? Mit dem Vermieter habe ich ja keinen Vertrag dazu, der will auch nur dass ich meinen Nachbarn einfach regelmäßig die Hälfte von denen Heizkosten überweise damit Ruhe ist. Ich weiß dass ich fordern kann, dass er Heizkostenzähler installiert, aber was ist mit dem bis dahin entstandenen Kosten die seit einigen Monaten ja allein meine Nachbarn tragen? Muss ich mich an diesen beteiligen?

  • In einem 4-Parteien-Haus müsste die Heizkostenverordnung eingehalten werden. Wenn dies

    nicht möglich ist kann man 15% abziehen. Dieser Hinweis ist für Deinen Fall zu pauschal, es wird Dir noch von den Experten mehr gesagt werden.

    Können die oder der Vermieter mich zwingen, nun rückwirkend für einen Teil der Heizkosten auf zu kommen und diese bezahlen zu müssen? Mit dem Vermieter habe ich ja keinen Vertrag dazu, der will auch nur dass ich meinen Nachbarn einfach regelmäßig die Hälfte von denen Heizkosten überweise damit Ruhe ist.

    Mit dem Vermieter hast Du angeblich keinen Vertrag, ich nehme an in Bezug auf Heizkosten, sicher aber einen Mietvertrag. Und ich nehme ebenfalls an, die Mieter im Haus zahlen direkt an den Versorger. Wenn dem so ist müssen sich die Mieter auch abstimmen wer was wieviel zu bezahlen hat, wenn es keine ausreichenden bzw. keine Zähler gibt. Eine andere Lösung fällt mir nicht ein.

    Der Vermieter will seine Ruhe, wie üblich.

    Ein schwieriges Terrain.

  • Oje, hier läuft ist ja alles falsch, was falsch laufen kann. Deinen Angaben entnehme ich, dass dein Vermieter den Begriff Heizkostenverordnung nicht kennt, oder er kennt ihn und es interessiert ihn nicht. Da ich das Gefühl habe, dass er dir nicht glauben wird, gebe ich dir den Rat, hole die kompetente Hilfe beim örtlichen Mieterverein. Die Beauftragung eines Anwaltes wäre zwar hilfreicher, aber auch um einiges teurer.

  • Ja ich habe natürlich mit meinem Vermieter einen Mietvertrag, welcher zu Heizkosten allerdings nichts beinhaltet. Die anderen Parteien in dem Haus zahlen Heizkosten auch direkt an den Gasversorger.

    Ich werde versuchen den Vermieter zu überzeugen, in Zukunft Heizkostenzähler in meiner Wohnung ein zu bauen, so dass sich mein Verbrauch korrekt ermitteln lässt. Aber was tun mit den bisherigen Verbrauch der ja nie so richtig erfasst wurde und von meinen Nachbarn bezahlt wurde? Kann ich gezwungen werden, hier irgendwelche Zahlungen an meine Nachbarn leisten zu müssen?

    Mit denen gab es nur eine mündliche Absprache, dass ich freiwillig ein Drittel ihrer Kosten zahle. Diese Absprache habe ich dann jedoch im November 2018 aufgekündigt und seither auch nichts mehr an die überwiesen.

  • Aber was tun mit den bisherigen Verbrauch der ja nie so richtig erfasst wurde und von meinen Nachbarn bezahlt wurde? Kann ich gezwungen werden, hier irgendwelche Zahlungen an meine Nachbarn leisten zu müssen?

    Mit denen gab es nur eine mündliche Absprache, dass ich freiwillig ein Drittel ihrer Kosten zahle. Diese Absprache habe ich dann jedoch im November 2018 aufgekündigt und seither auch nichts mehr an die überwiesen.

    Der Verbrauch wird sehr wohl erfasst, nämlich durch den Versorger. Wie sonst könnte dieser

    eine Rechnung stellen. Wenn Du auch an dieser Zapfstelle hängst und Gas verbrauchst wirst Du wohl oder übel auch Deinen Anteil leisten müssen. Lasse Dir die Gasrechnung zeigen und ziehe daraus Deine Schlüsse.

  • Leider wird der Gasverbrauch von zwei dieser Wohnungen gemeinsam auf nur einem einzigen Zähler erfasst.

    Wird denn lediglich der Gasverbrauch über einen Zähler erfasst? Oder gibt es auch nur eine Heiztherme für beiden Wohnungen?

    Falls es lediglich um den Verbrauch geht, dann wäre es ein Leichtes, wenn der Vermieter den Einbau eines zusätzlichen Gaszählers beauftragt. So kann dann der Verbrauch abgerechnet werden.

    Die verlangen dennoch nun, dass ich 50% der Heizkosten übernehme und direkt an sie in bar oder per Überweisung bezahle.

    Mit welcher Begründung verlangen die Nachbarn das? Was sagen sie, wenn du entgegen hälst, dass es nicht gerecht ist, wo du weniger Wohnfläche und weniger Heizkörper hast?

    Ich will mit dieser Frage darauf hinaus, dass sich das Problem durch Reden normalerweise lösen lassen sollte.

    Können die oder der Vermieter mich zwingen, nun rückwirkend für einen Teil der Heizkosten auf zu kommen und diese bezahlen zu müssen?

    Es ist korrekt, dass du die Zahlung erst mal zurück gehalten hast, weil man mit dir den tatsächlichen Verbrauch nicht abrechnen möchte. Aber wenn der Streit beigelegt ist, kann man verlangen, dass du das zurückgehaltene Geld nachzahlst.

    Der Vermieter sagte bisher, dass er damit nichts zu tun haben will und wir uns da selbst einigen sollen.

    Schön wäre es, wenn sich Probleme des Vermieters von alleine lösen lassen, doch meistens ist das nicht der Fall. Und er kann sich auch nicht so einfach raus halten. Denn immerhin hast du mit dem Vermieter einen Wohnraum Vertrag. Und zu diesem Vertrag gehört auch die Wärme Belieferung, wozu er sich verpflichtet hat. Er ist also durchaus in der Mitverantwortung, eine Lösung zu finden, wenn es auf direktem Weg zwischen dir und deinem Nachbarn nicht klappt.

  • Ich frage mich inzwischen, ob ich überhaupt dazu verpflichtet bin in dieser Situation irgendjemandem etwas zu bezahlen. Die Nachbarn wollen Geld von mir, wollen aber nicht dass separate Heizkostenzähler installiert werden (Wenn ich das will sagen sie, soll ich mich darum kümmern). Der Vermieter will nichts damit zu tun haben. Der Gaslieferant will Geld, aber nur von den Nachbarn. Ich habe mit niemandem einen Vertrag. Muss ich da wirklich unter solchen Umständen was zahlen?

    Mit welcher Begründung verlangen die Nachbarn das? Was sagen sie, wenn du entgegen hälst, dass es nicht gerecht ist, wo du weniger Wohnfläche und weniger Heizkörper hast?

    Sie sagen das ist ihnen egal. Sie sagen es sind zwei Wohnungen, also hat jeder die Hälfte zu zahlen. Ganz einfach.

    Gleichzeitig halten Sie jedoch die Endabrechnung der letzten Heizperiode geheim und wollen mir diese erst zeigen, wenn ich mich einverstanden erkläre die Hälfte zu bezahlen und auch erst wenn ich das Geld für die vergangenen Monate überwiesen habe. Ich vermute die machen das, weil in der letzten Heizperiode ein Guthaben entstanden ist, und sie dieses nicht anteilig an mich herausgeben wollen.

  • Um diese komplexe Frage zu klären sollte man doch wie weiter oben schon geschrieben worden ist ein kompetenter Rat eingeholt werden. Mietverein oder Anwalt.

    Hier gibt es mehrere Probleme, einmal einen Vertrag mit den Nachbarn, der durch die bisherigen Zahlungen wohl relativ problemlos bewiesen werden kann. Der Vermieter und eventuelle Probleme mit der Heizkostenverordnung. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Nachbarn.

    Am Ende könnte es zu einer Klage kommen, die Kosten verursachen wird, die man lieber vermeiden sollte.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • einmal einen Vertrag mit den Nachbarn, der durch die bisherigen Zahlungen wohl relativ problemlos bewiesen werden kann.

    Na ja, meine mündliche Erklärung, freiwillig und jederzeit widerrufbar Zahlungen unter der Bedingung zu leisten, dass zeitnah ein eigener Gas-Zähler eingebaut wird und dass ich nur maximal 30% der monatlichen Abschlags zahle. So ein "Vertrag" kann mir wohl kaum zum Nachteil ausgelegt werden. Zumal es nur die Zahlungen gibt, und keinerlei schriftliche Vereinbarungen.

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