Moin,
ich lebe derzeit in einem Studentenwohnheim in einer 2er-WG. Meine Freundin ist oft zu besuch, auch oft für ein paar Tage.
Neuerdings beschwert sich die Rezeption, sie wäre Dauergast(was allerdings nicht stimmt.) und es würde Probleme im Brandfalle geben.
Laut seines Brandschutzbeauftragten, würde die Feuerwehr im Brandfalle nur 2 Personen aus der WG retten, etwaige Besucher nicht.
Daher hat er mein Besuchsrecht auf 1-2 Mal im Monat eingeschränkt.
Ist dies allen ernstes rechtens? Was, wenn ein Feuer genau an einem dieser Besuchstage ausbricht? Rettet die Feuerwehr dann plötzlich alle?
Laut ihm sei der Mietvertrag, wo das Besuchsrecht drinne steht, rechtens und richterlich abgesegnet.
Ich bin aber recht sicher, dass Mieterrechte etwaige Klauseln in einem Mietvertrag überwiegen.
Meine Quelle: Besuch - Deutscher Mieterbund.de
Pardon falls es das falsche Subforum ist
Grüße
Trinity
Link-Korrektur
Grace