Was sollte man unter Verwendungszweck für die Miete angeben, wegen Mietaufhebungsvertrag?

  • Guten Tag Nutzer,

    meine Freund und ich haben vor ein paar Monaten einen Mietaufhebungsvertrag unterschrieben und erhalten natürlich auch die vereinbarte Abfindung, wenn man bis zum 01.03.2019 die Wohnung verlässt.

    Die Miete für Januar und Februar 2019 müssen wir aber trotzdem zahlen.

    Die Frage ist, was sollte man bei der letzten Miete (Februar 2019) bei einer Überweisung unter Verwendungszweck schreiben, damit es korrekt ist und keine Probleme verursacht?

    Bisher stand dort:

    laufende Miete, xxxstr. 08, PLZ, Musterstadt

    Entfernt, weil für die Fragestellung überflüssig

    Grace

  • Der bisherige Verwendungszweck kann auch für den Februar beibehalten werden. Es ist nicht erforderlich, dass hier etwas anderes angegeben wird. Dass es die letzte Zahlung sein wird, ergibt sich aus dem Aufhebungsvertrag. Daher braucht das bei der Überweisung nicht extra angeführt werden.

  • Der bisherige Verwendungszweck kann auch für den Februar beibehalten werden. Es ist nicht erforderlich, dass hier etwas anderes angegeben wird. Dass es die letzte Zahlung sein wird, ergibt sich aus dem Aufhebungsvertrag. Daher braucht das bei der Überweisung nicht extra angeführt werden.

    Dankeschön für die Aufklärung. Wir werden es so machen.

  • Für den Januar passt der Text, für Februar würde ich schreiben letzte Miete.

    Ja, das kann man selbstverständlich schreiben. Aber der Fragesteller wollte wissen, ob er irgend etwas Bestimmtes schreiben muss, um keine Probleme zu bekommen. Und hinsichtlich dessen ist es nicht erfordrlich, "letzte Miete" zu schreiben. Von daher habe ich jetzt die Befürchtnis, dass du den Fragesetller etwas verwirrst.