Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Folgende Situation: Zweifamilienhaus, eine Partei Vermieter und eine Partei Mieter. Die Vermieter haben noch einen Keller indem sich u.a. Garage mit Wasseranschluss befindet. Zu diesem Keller haben die Mieter keinen Zugang. Jetzt ist es so, dass die Vermieter den Wasseranschluss ausgiebig nutzen zum Auto waschen, zum Reinigen des Hofes mittels Schlauch, usw. Prinzipiell fast tägliche Nutzung. Die Wasserkosten werden nach qm umgelegt und der Keller zählt ja nicht zu Wohnraum also wird er nicht berücksichtigt. Somit Zahlen die Miter ja quasi die regelmäßige Autowäsche der Vermieter.
Dass das so etwas ungerecht ist kann bestimmt jeder verstehen aber ist es rechtens? Darf der Vermieter im Keller einen Wasseranschluss (ohne Zähler) haben, den die Mieter nicht nutzen aber mitbezahlen müssen ?
Danke im Vorraus für die Antworten
Mfg Herberto