Zweifamilienhaus Wasserentnahme im Keller Wasserabrechnung

  • Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

    Folgende Situation: Zweifamilienhaus, eine Partei Vermieter und eine Partei Mieter. Die Vermieter haben noch einen Keller indem sich u.a. Garage mit Wasseranschluss befindet. Zu diesem Keller haben die Mieter keinen Zugang. Jetzt ist es so, dass die Vermieter den Wasseranschluss ausgiebig nutzen zum Auto waschen, zum Reinigen des Hofes mittels Schlauch, usw. Prinzipiell fast tägliche Nutzung. Die Wasserkosten werden nach qm umgelegt und der Keller zählt ja nicht zu Wohnraum also wird er nicht berücksichtigt. Somit Zahlen die Miter ja quasi die regelmäßige Autowäsche der Vermieter.

    Dass das so etwas ungerecht ist kann bestimmt jeder verstehen aber ist es rechtens? Darf der Vermieter im Keller einen Wasseranschluss (ohne Zähler) haben, den die Mieter nicht nutzen aber mitbezahlen müssen ?

    Danke im Vorraus für die Antworten

    Mfg Herberto

  • Somit Zahlen die Miter ja quasi die regelmäßige Autowäsche der Vermieter.

    Dass das so etwas ungerecht ist kann bestimmt jeder verstehen aber ist es rechtens? Darf der Vermieter im Keller einen Wasseranschluss (ohne Zähler) haben, den die Mieter nicht nutzen aber mitbezahlen müssen ?

    Diese Art und Weise ist in einem Wohnhaus mit 2 Parteien, eine davon der Vermieter, leicht möglich. Solltest Du Dich beim "Allerheiligsten" beschweren hat dieser das Recht Dir ohne

    Grund zu kündigen. Das nennt man "erleichtertes Kündigungsrecht" § 573a BGB.

    In meinen Augen ist das höchst ungerecht, aber Gesetz ist Gesetz.

  • Diese Art und Weise ist in einem Wohnhaus mit 2 Parteien, eine davon der Vermieter, leicht möglich.

    Nein, das stimmt nicht. Es gibt Besonderheiten beim Haus mit 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird. Die eine Sache ist wie erwähnt die erleichterte Kündigungsmöglichkeit. Und die andere Sache ist die Möglichkeit, die Heiz- und Warmwasserkosten vereinafacht abzurechnen. Mehr lässt das Gesetz nicht zu an Vereinfachungen.

    Aber den Mieter mit Kosten zu belasten, von denen er keinen Nutzen hat, ist ein Benachteiligung, die nicht hingenommen werden muss. Das wäre bei einem größeren Haus auch nicht anders. Das kann beanstandet werden.

    Das Reinigen des Hofes wäre noch okay, denn davon hat man als Mieter ja auch was, wenn es sauber ist. Aber das Privatvergnügen der Autowäsche geht nicht. Nun gibt es keinen Zähler, um den Verbrauch zu ermitteln. Daher wird man sich durch Schätzung auf einen Betrag einigen müssen, der als Ausgleich zum Abzug gebracht wird.

  • Danke für die schnellen Antworten. Das mit der Schätzung ist ein guter Hinweis, mal sehen ob sich die Vermieter darauf einlassen. Denke gesetzlich ist es ja nicht vorgeschrieben.

  • Nein, das stimmt nicht. Es gibt Besonderheiten beim Haus mit 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird. Die eine Sache ist wie erwähnt die erleichterte Kündigungsmöglichkeit. Und die andere Sache ist die Möglichkeit, die Heiz- und Warmwasserkosten vereinafacht abzurechnen. Mehr lässt das Gesetz nicht zu an Vereinfachungen.


    Aber den Mieter mit Kosten zu belasten, von denen er keinen Nutzen hat, ist ein Benachteiligung, die nicht hingenommen werden muss. Das wäre bei einem größeren Haus auch nicht anders. Das kann beanstandet werden

    Genau das habe ich geschrieben. Hast mich missverstanen oder habe mich falsch ausgedrückt.

    Der Mieter muss diese Benachteiligung nicht hinnehmen, mit dem Resultat, dass der VM aufgrund seines Status als Mitbewohner im 2-Familienhaus das Recht hat für eine erleichterte Kündigung. Und wenn er schon den Mieter auf so unverfrorene Weise belastet wird er keine Skrupel haben zu kündigen und sich einen Dümmeren suchen, der nicht meckert.

    Nochmals; der Mieter muss diese Benachteiligung nicht hinnehmen, und der Vermieter kann den Mieter kündigen, ohne Grund. Das ist eben auch der Nachteil mit Vermieter im selben Haus zu wohnen. Kann natürlich auch ein Vorteil sein wenn die Vermieter z.B. ihren Wasserverbrauch selbst bezahlen und den Mieter nicht ungerecht belasten etc.

  • Hast mich missverstanen oder habe mich falsch ausgedrückt.

    Dann wohl letzteres. Denn wenn du schreibst, dass diese Art und Weise in dem Haus mit 2 Wohnungen leicht möglich ist, dann bedeutet das, dass es "leicht möglich" erlaubt sein kann, dass es in Ordnung wäre, wenn der Vermieter seinen privaten Verbrauch auf den Mieter belastet. Aber du hast es ja nun richtig gestellt. Alles okay, ist geklärt.

  • Meiner Meinung nach ist es auch rechtens was der Vermieter macht.

    Wenn es keine Wasseruhren gibt, liegt es im billigen Ermessen, wie er den Verteilerschlüssel festlegt. Dem steht es auch in meinen Augen nicht entgegen, das im Keller ein weiterer Wasseranschluss liegt. Es wird nämlich nicht der Verbrauch der Wohnungen, sondern des Hauses umgelegt. Erst wenn unzumutbare Umstände hinzutreten, wäre es unbillig, etwa wenn er ein Gewerbe mit einer Autowaschanlage betreibt.

    Er könnte nämlich genauso gut einen Schlauch aus seiner Wohnung nach draußen verlegen und so sein Auto putzen. Was du auch zum Beispiel machen kannst.

    Insofern erscheint es zwar ungerecht, aber rechtens bleibt er. Du könntest nett Fragen, ob er vllt 2-3% zusätzlich tragen würde, verpflichtet in meinen Augen ist er dazu allerdings nicht.

    Ich möchte betonen, dass ich nicht sage das die anderen hier falsch liegen, auch könnte ich mich irren, aber mein Verständnis lässt mir kaum einen anderen Schluss übrig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Eine Idee, die für mehr Gerechtigkeit sorgen könnte:

    Schlag den Vermieter vor, auf deine Kosten (30-50€) im Keller eine Wasseruhr direkt am Hahn zu montieren und von diesem Verbrauch nur einen geringeren Teil zu Tragen. Das ist nicht sehr Kostenintensiv, nicht aufwendig und sorgt für mehr Gerechtigkeit.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!