Ich bin seit 12 Jahren Mieter einer Wohnung. Vor 5 Jahren (Grundbuch Eintrag ) hat die Tochter die Etage von Oma gekauft(kein Vorkaufsrecht) . Diese umfasst 2 Wohnungen(Eigentum) und den Dachboden.
Die Tochter wohnt unten selbst zur Miete(ca 2 Jahre). Die Wohnung gehört ihrer Tante.
Nun hat sie Eigenbedarf angemeldet.
Die zweite Wohnung auf meiner Etage ist komplett sanierungsbedürftig seit über 12 Jahren.
Alle Hilfe die ich ihr angeboten habe hat sie ausgeschlagen. Von befreundeten Elektrikern, meine Bereitschaft all meine Freizeit reinzusrecken.
Als Grund der Kündigung hat sie angebenen, das sie aus dem Ausland wiederkommt und nun dauerhaft in Deutschland leben möchte. Sie wohnt aber schon seit ca 2 Jahren unten.
Des weiteren hat sie ihre anderen Immobilien nicht aufgelistet. Ebenso wie das Widerspruchsrecht.
Laut ihrer Aussage möchte sie die Wohnung nebenan fertig machen und wohl auch selbst beziehen. Sie müsse min 1 Jahr in meiner Wohnung wohnen.(klar wäre sonst vorgetäuscht).
Das alles klingt für mich nach einem sehr guten Plan mich loszuwerden.
Nun frage ich mich ob die Kündigung unwirksam ist aufgrund der Begründung und Formfehler.
Ob sie eine Anbietpflicht hätte auch wenn die Wohnung sanierungsbedürftig ist. Sie ist so wirklich nicht bewohnbar, da sie entkernt ist.
Des Weiteren ob sie ihren Eigenbedarf selbst verursacht hat, da sie die andere wohnung brach liegen lässt seit 5 Jahren.
Meine Kündigungsfrist beträgt ja 9 Monate. In dieser Zeit sollte man es schaffen die Wohnung zu sanieren... Wen man will!
Ist ein nicht ganz simpler Fall.
Was meint ihr dazu?