Pfändung beim untermieter?

  • Hallo,ich wohne zur zeit bei jemandem mit in der mietwohnung,zahle meinen mietanteil an den hauptmieter und stehe nicht im mietvertrag.nun hat der hauptmieter einige monate keine miete an den vermieter gezahlt,welcher nun per anwalt MEIN konto pfänden lassen will da dies beim hauptmieter ohne erfolg war.darf er das?

  • Nein. Das ist nicht korrekt. Du stehst nicht im Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Eigentümer. Der Hauptmieter hat seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt. Das ist nicht dein Problem.

    Von wem hast du denn die Information? Kann es sein, dass der Eigentümer bei dir Druck machen möchte mit dem Ziel, dass du die Schulden des Hauptmieters bezahlst?

    Das klingt für mich fast danach. Denn für eine Pfändung muss ja erst mal en gerichtlicher Titel vorliegen. Und dann wäre es eigentlich üblich, dass der Eigentümer dem Hauptmieter kündigt. Es ist merkwürdig, warum er das noch nicht getan hat. Irgend etwas passt da nicht zusammen.

  • Moin fruggel,danke für deine antwort...Mit deiner vermutung liegst du richtig,die info kam direkt vom eigentümer.was genau zwischen eigentümer und hauptmieter abgeht weiss ich auch nicht,seit kurzem (quasi seit ner woche,wo der eigentümer plötzlich in der wohnung stand und ich von den mietschulden erfahren hab) ist das verhältnis zum hauptmieter leicht unterkühlt,um es mal stark zu untertreiben...

    Wie sollte ich mich jetzt verhalten?was könnte mich im schlimmsten fall jetzt erwarten?was mach ich wenn der gerichtsvollzieher in der tür steht wegen räumung???

  • Wie gesagt, für weitere Maßnahmen wie Pfändung (auf das Konto des Hauptmieters) braucht es erst mal einen gerichtlichen Titel. Und für den Gerichtsvollzieher wird ein Räumungstitel benötigt, der erst mal eingeklagt werden muss.

    Offensichtlich gibt es dergleichen noch nichts. Der Vermieter macht aktuell nur etwas Stress wie es aussieht.

    Nehmen wir mal hypothetisch an, der Eigentümer kündigt nun dem Hauptmieter fristlos wegen den Mietschulden. Das bedeutet dann, dass der Eigentümer auch von dir verlangen kann, dass du ausziehen musst. Gleichzeitig darf man aber nicht vergessen, dass du nach wie vor einen gültigen Vertrag mit dem Hauptmieter hast, den dieser dann nicht mehr erfüllen kann. Der Hauptmieter wird dir gebenüber also schadenersatzpflichtig für alle Kosten, die du im Zusammenhang mit dem Umzug hast. Dass vom Hauptmieter aber vielleicht nichts zu holen ist wenn er pleite ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Ich denke, du solltest nun als Erstes das Gespräch mit dem Hauptmieter suchen und ihn zur Rede stellen, wie er es sich nun weiter vorstellt. Sag ihm dabei, dass es dir schon wichtig ist, da du ja immerhin auch aus der Wohnung fliegen kannst und da möchtest du wissen, woran du bist. Mit den Infos, die du dabei bekommst, kann man dann besser weiter überlegen, was du tun solltest.

    Sollte es dann im Weiteren so sein, dass der Eigentümer dem Hauptmieter kündigt, könntest du dir überlegen, ob du mit dem Eigentümer sprechen möchtest, um einen eigenen Vertrag für die Wohnung zu bekommen, du also dann Hauptmieter bist. Dem Eigentümer könnte das nur recht sein, weil er ab dann wieder Miete bekommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (26. Februar 2019 um 09:13)

  • Danke für deinen rat!hab mit hauptmieter und eigentümer geredet,die lage ist ernst ? räumungsklage ist wohl schon durch,gerichtsvollzieher soll auch schonmal da gewesen sein während meiner abwesenheit.ich hab beim eigentümer nach einer anderen wohnung für mich gefragt,aber das sieht wohl schlecht aus,denn da will man vermeiden das der jetzige hauptmieter nach einer räumung der wohnung bei mir als untermieter einkehrt...? ich bin echt fassungslos und verzweifelt...

  • Okay. Dann sieht wohl leider alles danach aus, dass du dringend nach einer anderen Wohnung suchen musst. Vom Hauptmieter kannst du wie gesagt Schadenersatz verlangen, wenn er seinen Vertrag mit dir nicht mehr erfüllen kann. Aber der Stress mit Umzug etc bleibt dir natürlich leider.

  • Vom Hauptmieter kannst du wie gesagt Schadenersatz verlangen, wenn er seinen Vertrag mit dir nicht mehr erfüllen kann.

    Was natürlich immer sehr erfolgsversprechend ist bei einem Mieter, gegen welchen bereits vollstreckt wird. Also kurz der Hinweis das man prüft ob es sich lohnt ein Gerichtsverfahren anzustrengen um die Kosten beizubringen, eventuell bleibt man am Ende auf den Kosten sitzen.

    ich bin echt fassungslos und verzweifelt...

    Ja, die Lage ist echt beschissen, aber auch wenn die Räumungsklage bereits durch ist, kann gegen dich nur geräumt werden, wenn du im Räumungstitel drin stehst. Das solltest du also prüfen, das könnte dir eine kleine Frist verschaffen, um nicht sofort auf die Straße gesetzt zu werden. Was allerdings mit Kosten für dich verbunden sein kann, wenn der Vermieter dann gegen dich eine Räumungsklage anstrengt. § 940a ZPO normiert hier eine Ausnahme, aber ich gehe davon aus, das der Vermieter bescheid von der Untermieter wusste.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!