Wir haben heute die NK-Abrechnung für 2018 erhalten.
Mit folgender Nachricht unseres Vermieters:
"Hallo,
anbei die Nebenkosten-Abrechnung für 2018.
Ich habe mich aufgrund der steigenden Kosten und Belastungen für die Eigentümer dazu entschlossen, ab sofort auch die Grundsteuer an Sie weiterzubelasten so wie es alle anderen Eigentümer des Hauses seit Jahren praktizieren und so wie es auch laut Mietvertrag erlaubt ist.
Ein Foto vom Grundsteuerbescheid sende ich Ihnen von meinem Handy per WhatsApp zu.
Mit freundlichen Grüßen"
In der Abrechnung ergibt sich eine Nachzahlung von 108,33€.
Die Grundsteuer wird laut Beweisfoto und Posten in der Abrechnung 1:1 mit einem Betrag von rund 230€ auf uns umgelegt.
Meine Frage ist nun ob der VM das rückwirkend darf.
Logisch wäre ja eher, dass er uns nun informiert hat und der Nebenkosten Abschlag wird erhöht und somit die Grundsteuer für das Jahr 2019 abgerechnet.
Ich hoffe das war verständlich formuliert und ich hoffe sehr auf Antworten.