Mieter ziehen trotz Termin vor Gericht nicht aus

  • Hallo,

    Wir haben mit unseren Mietern Mietaufhebungsvertrag unterschrieben mit Frist ende Oktober. Leider nichts passiert und nächster Schritt war Räumungsklage. Mittlerweile hatten wir einen Gerichtstermin bei dem es zu einem Vergleich kam und sich beide Seiten auf einen Auszugstermin geeinigt haben.Wir sind den Mietern zeitlich noch entgegen gekommen. Der Auszugstermin wurde festgelegt ende Februar. Unsere Anwalt hat vor einem Monat mal wieder nachgefragt ob sie sich jetzt wirklich an den Termin halten. Antwort war "noch keine passende Wohnung/Haus gefunden"... Situation ist wohnen wir immer noch in einer Mietswohnung und die Mieter weiter in unserem Haus.. BIs bis jetzt haben sie immer pünktlich ihre Miete bezahlt. Gerichtsvollzieher wird jetzt beauftragt aber wieder warten. Vielleicht weiß jemand was sollen wir erwarten und wie genau funktioniert mit den Gerichtsvollzieher? ?(

    Grüße

    Sovo

  • Der Gerichtsvollzieher kann nur das ausführen, was in dem Vergleich vereinbart wurde. Wenn da nicht die Räumung genannt wurde, dann kann der Gerichtsvollzieher auch nichts unternehmen.

  • Ihr müsst auf jeden Fall warten, bis der Gerichtsvollzieher dem Mieter einen Termin schickt und dann tätig wird. Eigenmächtig dürft ihr nichts tun.

    Der Gerichtsvollzieher wird dann an dem Termin in jedem Fall in die Wohnung gehen. Das auch dann, wenn der Mieter nicht da ist, denn er darf die Tür mit einem Schlüsseldienst öffnen lassen. Der Gerichtsvollzieher überträgt euch den Besitzanspruch an der Wohnung. Erst ab dann dürft ihr über die Wohnung verfügen.

    Was mit dem Hausrat passiert hängt davon ab, ob der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt wird. Diese Kosten für Abtransport und Einlagerung müsst ihr aber vorstrecken. Günstiger für euch ist die sog. "Berliner Räumung". Dabei übergibt der Gerichtsvollzieher nur die Wohnung, aber um die Räumung und Einlagerung kümmert ihr euch dann selbst.

    Denkt dann auch daran, vom Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Damit dürft ihr laut Gesetz pfändbare Gegenstände pfänden und durch Versteigerung zu Geld machen zur Deckung der Kosten. Euer Anwalt wird euch beraten, wie korrekt vorzugehen ist.

  • Zitat

    Der Gerichtsvollzieher kann nur das ausführen, was in dem Vergleich vereinbart wurde. Wenn da nicht die Räumung genannt wurde, dann kann der Gerichtsvollzieher auch nichts unternehmen.

    Eine vollstreckbarem Titel haven wir von Gericht schon bekommen. Das meinst du?

    Frage ist, dass die Mieter gegen die Räumungsvollstreckung Einspruch erheben können. Deswegen frage ich wie funktioniert mit den Gerichtsvollzieher? (Dauer usw)

    Zitat

    Denkt dann auch daran, vom Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Damit dürft ihr laut Gesetz pfändbare Gegenstände pfänden und durch Versteigerung zu Geld machen zur Deckung der Kosten. Euer Anwalt wird euch beraten, wie korrekt vorzugehen ist.

    Vorschlag war kein "Berliner Räumung". Normales Räumung ist mehr "sauber" nicht mit Sache von Mieter zu tun usw

    2 Mal editiert, zuletzt von sovo (1. März 2019 um 11:31)

  • Frage ist, dass die Mieter gegen die Räumungsvollstreckung Einspruch erheben können.

    Einspruch ist nach §765a ZPO möglich. Aber dein Anwalt wird dich entsprechend beraten.

    Der Gerichtsvollzieher schickt eine Ankündigung zur Räumung, bis dahin kann dieser Einspruch erhoben werden.

    Je nachdem Verhalten vom Vermieter kann sich das noch paar Wochen hinziehen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Leider Kommunikation mit Anwalt ist nicht so einfach und er gibt uns nicht so viel Info (zu viel zu tun usw), deswegen wollte ich euch Online fragen.

    z.B einige Gründe für Einspruch?

  • z.B einige Gründe für Einspruch?

    Wenn der Umzug zum momentanen Zeitpunkt eine besondere Härte bedeuten würde. Was für deinen Mieter eine Härte bedeuten könnte, wissen wir nicht. Das ist Einzelfallabhängig. Es können zum Beipsiel gesundheitliche Gründe sein. Jedenfall reicht es nicht, dass der Mieter keine andere Wohnung finden kann. Der Einspruch verzögert aber in der Regel nur die Räumung, er macht sie nicht ganz unmöglich.

  • Aber der Einspruch kostet Geld oder es ist einfach ein Brief an Gericht?

    Warum lässt du das nicht die Sorge deines Mieters sein? Er muss sich darum kümmern. Und vielleicht weiß er ja auch gar nichts von der Möglichkeit.

    Wie viel mal kann die Räumung verzögert?

    Es gibt keinen bestimmten Zeitrahmen. Das wird nach den individuellen Gegebenheiten nach dem Ermessen des Gerichts entschieden.

    Lies gern hier nach für weitergehenden Infos zum Vollstreckungsschutz - Haufe.de.

    Link ersetzt

    Grace

  • Warum lässt du das nicht die Sorge deines Mieters sein? Er muss sich darum kümmern. Und vielleicht weiß er ja auch gar nichts von der Möglichkeit.


    Danke für deine Antwort! Er vielleicht nicht aber sein Anwalt weiß bestimmt. Ich frage weil sein finanzielle situation ist überhaupt nicht gut. Gerichtskosten hat noch nicht zurückbezahlt.

    Einmal editiert, zuletzt von sovo (1. März 2019 um 13:45)

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