Hallo zusammen,
werde Ende April d.J. aus der Wohnung ausziehen. Habe gestern bei einer Wohnungsbesichtigung durch den Makler erfahren, dass evtl. der Eigentümer nicht bei der Abnahme anwesend ist, aber diese von der Maklerfirma durchgeführt wird.
Habe den Mietvertrag mit einem Herrn X abgeschlossen, der sich immer durch seine Frau vertreten lässt. Miete wird an Herrn X überwiesen.
Meine Frage : Muss die Maklerfirma bei der Abnahme der Wohnung eine Vollmacht von Herrn X vorlegen, dass sie berechtigt ist, die Wohnung abzunehmen???
Vielen Dank für die Antworten.