Wohnungsabnahme

  • Hallo zusammen,


    werde Ende April d.J. aus der Wohnung ausziehen. Habe gestern bei einer Wohnungsbesichtigung durch den Makler erfahren, dass evtl. der Eigentümer nicht bei der Abnahme anwesend ist, aber diese von der Maklerfirma durchgeführt wird.


    Habe den Mietvertrag mit einem Herrn X abgeschlossen, der sich immer durch seine Frau vertreten lässt. Miete wird an Herrn X überwiesen.


    Meine Frage : Muss die Maklerfirma bei der Abnahme der Wohnung eine Vollmacht von Herrn X vorlegen, dass sie berechtigt ist, die Wohnung abzunehmen???


    Vielen Dank für die Antworten.

  • Nö, muss nicht. Wenn Sie wissen, dass dies der Makler ist, der mit der Vermietung betraut wurde, dann reicht es, wenn der dann auch die Abnahme der Wohnung vornimmt und das Protokoll unterzeichnet.

  • Gehe davon aus, dass er beauftragt worden ist.


    Aber muss ich dann den Makler über bestehende und dem Eigentümer bekannte Wohnungsmängel informieren oder ist das alleine Sache des Eigentümers??? Vielen Dank.

  • Nö, das müssen Sie nicht. Bei der Abnahme der Wohnung wird ein Protokoll erstellt, in dem dann die sichtbaren Mängel, die durch Sie als Mieter/in verursacht wurden, notiert. Hier sollte festgehalten werden, ob Sie die Mängel beseitigen, oder der Vermieter einen Handwerker auf Ihre Kosten damit beauftragt.


    Sollten Schäden an der Wohnung sein, die Sie bereits beim Einzug übernommen haben, dann sollten Sie das Protokoll des Einzugs zur Hand haben, um Ihre "Unschuld" zu beweisen.