Eigenbedarf - Mieter im ALG II Bezug und Fragen

  • Hallo zusammen,

    tolles Forum hier! Ich hoffe ich erhalte zahlreiche Hilfe.

    "Imaginärer" Fall:

    Verlobte zieht um in die Stadt des Mannes um zu heiraten und ein gemeinsames Leben zu starten mit Kindern etc. Wohnung wird gekauft da Konditionen klasse. Mieter (Hartz4) mit Frau (Teilzeit) und 4 Kindern sagen sie sind bereit auszuziehen wenn sie eine passende Wohnung finden. Schulen der Kinder sind alle quer verteilt. Kleinstes Kind ist 9. Zahlreiche vergleichbare Wohnungen werden besichtigt aber er nimmt keine. Aktuelle Wohnung ist frisch Kern-Saniert.

    Ist er am Ende der 3 Monatsfrist gezwungen eine der möglichen Wohnungen zu nehmen? Was macht man wenn er trotzdem nicht rausgeht weil er nicht bereit ist ein "downgrade" bei der Wohnung zu akzeptieren obwohl Wohnungen mit selben m2 und Miete vergleichbar gefunden sind.

    Wie sind generell die Chancen eine Familie mit den oben genannten Bedingen raus zu bekommen? Sie wohnen erst seit 3 Jahren dort. Habt ihr Erfahrungswerte? Reicht es dass sie Hartz4 haben mit 4 Kindern um die Kündigung zu erschweren wegen Härtefall etc.?

  • Reicht es dass sie Hartz4 haben mit 4 Kindern um die Kündigung zu erschweren wegen Härtefall etc.?

    Das ist mit Sicherheit kein Härtefall, wen es vergleichbaren Wohnraum zu ähnlichen Konditionen gibt. Die Aussage nicht so schön, wird sicherlich keinen Richter beeindrucken. Raus wird man die Mieter wohl nur mit einer Räumungsklage bekommen.

  • Wenn ohne Probleme Ersatzwohnraum beschafft werden kann, dann können sie die Frist vermutlich nicht lange hinauszögern. Allerdings ist nur aus der Tatsache, dass Wohnungen angeboten werden mit gleichen m2 und Mietpreis nicht gesagt, dass DIESE Mieter die Wohnung auch bekommen würden. Hartz4 steht meist nicht oben auf der Liste der Wunschkandidaten der Vermieter.

    Der Weg führt trotzdem nur über eine Räumungsklage und die kostet halt erst mal den Vermieter Geld. Fraglich ist, ob er jemals wieder was von den Mietern zurückbekommt.

  • Wenn ohne Probleme Ersatzwohnraum beschafft werden kann, dann können sie die Frist vermutlich nicht lange hinauszögern. Allerdings ist nur aus der Tatsache, dass Wohnungen angeboten werden mit gleichen m2 und Mietpreis nicht gesagt, dass DIESE Mieter die Wohnung auch bekommen würden. Hartz4 steht meist nicht oben auf der Liste der Wunschkandidaten der Vermieter.

    Der Weg führt trotzdem nur über eine Räumungsklage und die kostet halt erst mal den Vermieter Geld. Fraglich ist, ob er jemals wieder was von den Mietern zurückbekommt.

    Aber wie sieh dieser Fall aus dass er "nicht genommen" wird?

    Ich mein muss der Vermieter sich damit abfinden? Blöd gesagt kann der Mieter doch bei jedem Besichtigungstermin extra einen schlechten Eindruck machen und sagen "ich bekomme nix"...

    Muss der Vermieter dann einfach damit leben?

  • Muss der Vermieter dann einfach damit leben?

    Nein, der Vermieter wird irgendwann sein Recht durchsetzen können, aber das kann unter gewissen Umständen schon ziemlich lange dauern. Hier eine Bewertung vorzunehmen ist kaum möglich, weil es auf die Frage ankommt, was die derzeitigen Mieter alles vorbringen können.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo!

    Titel optimiert und ergänzend hierzu ....

    Mieter (Hartz4) mit Frau (Teilzeit) und 4 Kindern sagen sie sind bereit auszuziehen wenn sie eine passende Wohnung finden.

    Im ALG II Bezug kann nur eine Wohnung genommen werden, die angemessen ist.

    Jede Kommune hat ihre eigenen Kosten der Unterkunft. Wenn die Wohnung zu

    teuer ist, bekommt die Familie keine Zusage für die Übernahme der Kosten

    (Umzug, Kaution, Miete).

    Zahlreiche vergleichbare Wohnungen werden besichtigt aber er nimmt keine.

    Dann wird das JC die Übernahme der Unterkunftskosten eventuell verweigert

    haben, weil nicht angemessen, somit auch den Umzug. Der Mietvertrag

    muss vor dem Unterschreiben erst dem JC vorgelegt werden und

    es muss eine Kostenzusage erfolgen. Wenn nicht, bleibt die Familie auf allen

    Kosten sitzen.

    Ist er am Ende der 3 Monatsfrist gezwungen eine der möglichen Wohnungen zu nehmen?

    Die Vorstellung, dass ein Leistungsbezieher innerhalb von drei Monaten

    eine neue Wohnung findet, genehmigt bekommt und umzieht, utopische

    Vorstellung. Entschuldige bitte und Gründe siehe oben! Wie soll die Familie

    umziehen, wenn sie keine Kostenübernahmezusage vom JC bekommt?

    Wie sind generell die Chancen eine Familie mit den oben genannten Bedingen raus zu bekommen?

    Die Frage lautet eher, wie sind die Chancen einer Familie, vier Kinder

    und ALG II überhaupt eine entsprechende neue Wohnung zu bekommen.

    Antwort, sehr schlecht und lange Suche!

    Gruß