Hallo zusammen,
wir sind Mitte Januar 2018 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Nach einer gefühlten Ewigkeit haben wir schließlich den Großteil unserer Kaution bekommen, 350€ behielt sich der alte Vermieter für die noch offene Betriebs- und Heizkostenabrechnung für 2017 ein. Jetzt haben wir für 2017, wie auch in den zwei Jahren zuvor, die wir dort zur Miete lebten, eine Rückzahlung bekommen, sowie weitere 170€ der Kaution. 150€ sind also immer noch offen, die der Vermieter sich jetzt für die BK und HK Abrechnung 2018 einbehalten will. 2018 haben wir 15 Tage in der Wohnung gelebt und, wie gesagt, für alle Jahre zuvor eine Rückzahlung bekommen.
Ist das noch rechtens, dass jetzt noch mal ein Jahr lang ein Teil dre kaution zurückbehalten werden darf?
Danke für eine kurze Hilfe hier.
Viele Grüße
Max