Einbehaltung Kaution nach Auszug - offene Betriebs- und Heizkostenabrechnung und Fragen

  • Hallo zusammen,

    wir sind Mitte Januar 2018 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Nach einer gefühlten Ewigkeit haben wir schließlich den Großteil unserer Kaution bekommen, 350€ behielt sich der alte Vermieter für die noch offene Betriebs- und Heizkostenabrechnung für 2017 ein. Jetzt haben wir für 2017, wie auch in den zwei Jahren zuvor, die wir dort zur Miete lebten, eine Rückzahlung bekommen, sowie weitere 170€ der Kaution. 150€ sind also immer noch offen, die der Vermieter sich jetzt für die BK und HK Abrechnung 2018 einbehalten will. 2018 haben wir 15 Tage in der Wohnung gelebt und, wie gesagt, für alle Jahre zuvor eine Rückzahlung bekommen.

    Ist das noch rechtens, dass jetzt noch mal ein Jahr lang ein Teil dre kaution zurückbehalten werden darf?


    Danke für eine kurze Hilfe hier.


    Viele Grüße

    Max

  • Ich denke dass die Höhe nicht wirklich angemessen ist, wenn für den Januar die volle Vorauszahlung geleistet worden ist. Bereits die Einbehaltung für 2017 dürfte kaum rechtmäßig gewesen sein, wenn man bedenkt, das ihr bisher immer eine Rückzahlung erhalten habt.


    Auf der anderen Seite ist die Frage nach der Notwendigkeit des Ärgers? Ihr müsstet im Zweifel klagen und das produziert Kosten und beinhaltet immer ein gewisses Prozessrisiko, welches nie ganz ausgeschlossen werden kann. Man sollte also eher einfach abwarten, wenn man auf das Geld nicht zwingend angewiesen ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • danke dir für die schnelle antwort. Der Vermieter hat uns damals nach Auszug, obwohl wir die Wohnung wirklich top hinterlassen und nie irgendwie Ärger gemacht haben, bei ein paar Sachen einfach nicht gut behandelt. Da wäre es mir das jetzt durchaus mal wert, es hier auf eine Klage eventuell ankommen zu lassen.

  • Da wäre es mir das jetzt durchaus mal wert, es hier auf eine Klage eventuell ankommen zu lassen.

    Dann erstmal eine Aufforderung schriftlich schicken mit Fristsetzung von 14 Tagen. Dann ist er mit Sicherheit im Verzug und muss alle Kosten tragen, sollte er unterliegen.


    Ich rate aber weiterhin dringend davon ab. Weil ohne Rechtsschutzversicherung ist sowas immer risikoreich.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Er reagiert ja auch schon nicht mal auf meine Nachfragen dazu, ob das denn rechtens sei. Ich kann ihn doch schriftlich auffordern, den noch offenen Betrag jetzt bis da und dahin zu überweisen oder endlich mal Stellung zu nehmen, oder?